Rechtsprechung
   SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54925
SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16 (https://dejure.org/2017,54925)
SG Schwerin, Entscheidung vom 13.09.2017 - S 3 KA 1/16 (https://dejure.org/2017,54925)
SG Schwerin, Entscheidung vom 13. September 2017 - S 3 KA 1/16 (https://dejure.org/2017,54925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,54925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 72 Abs 1 S 2 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 9 SGB 5, § 95 Abs 2 S 5 SGB 5, § 95 Abs 2 S 7 SGB 5, § 101 Abs 1 S 6 SGB 5 vom 22.12.2011
    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen - partielle Öffnung eines Planungsbereichs (hier: zur strahlentherapeutischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern) - Zulassungsausschuss - Auswahlentscheidung - Ermessen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 22 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Zulassung: Auswahlverfahren nach partieller Öffnung eines Planungsbereichs | Räumliche Verteilung der Ärzte der Fachgruppe innerhalb der Raumordnungsregion

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • SG Marburg, 16.03.2016 - S 12 KA 170/15

    Vertragsarztrecht

    Auszug aus SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16
    Eine Auswahlentscheidung nach partieller Öffnung eines Planungsbereichs (§ 26 Abs. 4 BedarfsplRL-Ä) hat auch die räumliche Verteilung der Ärzte der Fachgruppe innerhalb der Raumordnungsregion zu berücksichtigen (Anschluss an SG Marburg v. 16.03.2016 - S 12 KA 170/15 -, juris Rn. 48; v. 04.06.2014 - S 12 KA 12/14 -, juris Rn. 35; v. 26.11.2014 - S 12 KA 539/13 -, juris Rn. 50).

    Die Rechtmäßigkeit der Öffnung selbst ist im Rahmen einer offensiven Konkurrentenklage nicht weiter zu überprüfen, weil auch der von der Klägerin verfolgte Anspruch diese Öffnung für eine weitere Zulassung voraussetzt (vgl. Thüringer LSG v. 25.08.2016 - L 11 KA 928/15 -, juris Rn. 34; aA SG Marburg v. 16.03.2016 - S 12 KA 170/15 -, juris).

    Die Kammer folgt der Auffassung des SG Marburg, dass eine Auswahlentscheidung nach partieller Öffnung eines Planungsbereichs auch die räumliche Verteilung der Ärzte der Fachgruppe innerhalb der Raumordnungsregion zu berücksichtigen hat (v. 16.03.2016 - S 12 KA 170/15 -, juris Rn. 48; v. 04.06.2014 - S 12 KA 12/14 -, juris Rn. 35; v. 26.11.2014 - S 12 KA 539/13 -, juris Rn. 50).

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung -

    Auszug aus SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16
    Während im Fall einer Sonderbedarfszulassung wegen § 36 Abs. 3 Nr. 2 BedarfsplRL-Ä (vgl. zB: v. 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R -, juris) die vorausgehende Prüfung und Feststellung vorgesehen ist, ob der Einzugsbereich über eine ausreichende Anzahl an Patienten für eine wirtschaftlich tragfähige Praxis verfügt, sind im Rahmen einer regulären Zulassung bzw. der Erteilung einer Anstellungsgenehmigung in einem nicht zulassungsbeschränkten Bereich derartige Prüfungen auch schlicht nicht vorgesehen und kann das Fehlen dahingehender Erwägungen daher auch keinen Ermessensfehler begründen.

    Zwar ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Genehmigungsentscheidung der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz auch bei Ermessensentscheidungen maßgebend (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt/Keller, SGG, § 54 Rn. 34f, beck-online; BSG v. 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R -, juris Rn. 26ff).

  • SG Marburg, 26.11.2014 - S 12 KA 539/13

    1. Ein Job-Sharing-Verhältnis begründet nur dann einen vorrangigen Anspruch auf

    Auszug aus SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16
    Eine Auswahlentscheidung nach partieller Öffnung eines Planungsbereichs (§ 26 Abs. 4 BedarfsplRL-Ä) hat auch die räumliche Verteilung der Ärzte der Fachgruppe innerhalb der Raumordnungsregion zu berücksichtigen (Anschluss an SG Marburg v. 16.03.2016 - S 12 KA 170/15 -, juris Rn. 48; v. 04.06.2014 - S 12 KA 12/14 -, juris Rn. 35; v. 26.11.2014 - S 12 KA 539/13 -, juris Rn. 50).

    Die Kammer folgt der Auffassung des SG Marburg, dass eine Auswahlentscheidung nach partieller Öffnung eines Planungsbereichs auch die räumliche Verteilung der Ärzte der Fachgruppe innerhalb der Raumordnungsregion zu berücksichtigen hat (v. 16.03.2016 - S 12 KA 170/15 -, juris Rn. 48; v. 04.06.2014 - S 12 KA 12/14 -, juris Rn. 35; v. 26.11.2014 - S 12 KA 539/13 -, juris Rn. 50).

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Fristsetzung für die Stellung eines Antrags auf

    Auszug aus SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16
    Dass er dabei keine Vorgaben für die Gewichtung der Kriterien gemacht hat, ist nach der Rechtsprechung des BSG nicht zu beanstanden und ermöglicht eine an den besonderen Umständen jedes Einzelfalls orientierte Beurteilung (so BSG v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R -, juris Rn. 22f).

    Das BSG (v. 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R -, juris Rn. 24) hat darauf hingewiesen, dass im Lichte des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG das Auswahlverfahren so auszugestalten ist, dass es in seiner zeitlichen Abfolge eindeutig vorhersehbar und in seiner Dauer angemessen ist.

  • SG Marburg, 04.06.2014 - S 12 KA 12/14

    Konkurrentenklage um die Vergabe eines Vertragsarztsitzes für einen

    Auszug aus SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16
    Eine Auswahlentscheidung nach partieller Öffnung eines Planungsbereichs (§ 26 Abs. 4 BedarfsplRL-Ä) hat auch die räumliche Verteilung der Ärzte der Fachgruppe innerhalb der Raumordnungsregion zu berücksichtigen (Anschluss an SG Marburg v. 16.03.2016 - S 12 KA 170/15 -, juris Rn. 48; v. 04.06.2014 - S 12 KA 12/14 -, juris Rn. 35; v. 26.11.2014 - S 12 KA 539/13 -, juris Rn. 50).

    Die Kammer folgt der Auffassung des SG Marburg, dass eine Auswahlentscheidung nach partieller Öffnung eines Planungsbereichs auch die räumliche Verteilung der Ärzte der Fachgruppe innerhalb der Raumordnungsregion zu berücksichtigen hat (v. 16.03.2016 - S 12 KA 170/15 -, juris Rn. 48; v. 04.06.2014 - S 12 KA 12/14 -, juris Rn. 35; v. 26.11.2014 - S 12 KA 539/13 -, juris Rn. 50).

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - patientenbezogenes

    Auszug aus SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16
    Eine Verletzung der Behandlungspflicht wegen Vorhaltung nicht aller wesentlichen Leistungen des Fachgebietes wäre ggf. in einem ebenfalls der Zulassung nachfolgenden Verfahren der Zulassungsentziehung zu klären (allg. zur Behandlungspflicht: BSG v. 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R -, juris Rn. 27; zur Aufhebung der Anstellungsgenehmigung nach §§ 44 ff SGB X: Pawlita in jurisPK-SGB V, § 95 Rn. 599).
  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Auszug aus SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 04.05.2016 (B 6 KA 24/15 R -, juris Rn. 42) darauf hingewiesen, dass eine Bedarfsplanung, die das gesamte Bundesland als Planungseinheit definiert, bezogen auf die Arztgruppe der Strahlentherapeuten eine "wohnortnahe Versorgung" nicht zuverlässig gewährleisten dürfte, und weiter ausgeführt, dass § 101 Abs. 1 Satz 6 SGB V dem G-BA aufgebe, die regionalen Planungsbereiche so festzulegen, dass eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werde.
  • LSG Thüringen, 25.08.2016 - L 11 KA 928/15

    Rechtsstreit über die Besetzung eines Vertragsarztsitzes für Orthopädie in Jena

    Auszug aus SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16
    Die Rechtmäßigkeit der Öffnung selbst ist im Rahmen einer offensiven Konkurrentenklage nicht weiter zu überprüfen, weil auch der von der Klägerin verfolgte Anspruch diese Öffnung für eine weitere Zulassung voraussetzt (vgl. Thüringer LSG v. 25.08.2016 - L 11 KA 928/15 -, juris Rn. 34; aA SG Marburg v. 16.03.2016 - S 12 KA 170/15 -, juris).
  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 48/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Klage von nicht berücksichtigten Bewerbern gegen

    Auszug aus SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16
    Die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in Form der Bescheidungsklage ist als sog. offensive Konkurrentenklage einer im Auswahlverfahren unterlegenen Antragstellerin (allg. dazu: BSG v. 01.04.2015 - B 6 KA 48/13 R -, juris Rn. 10), hier der Klägerin, zulässig (§ 54 Abs. 1 SGG).
  • BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 32/14 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung zur ausschließlichen

    Auszug aus SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16
    Eine danach rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung muss das Gericht hinnehmen; es ist nicht befugt, anstelle der Zulassungsinstanzen eine eigene Auswahlentscheidung zu treffen (so zB BSG v. 15.07.2015 - B 6 KA 32/14 R -, juris Rn. 42).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Facharzt für Innere

  • SG Nürnberg, 05.11.2015 - S 1 KA 9/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2016 - L 3 KA 11/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht