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SG Schwerin, 20.07.2020 - S 22 R 66/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 47 Abs 7 BBhV vom 08.09.2012, § 2 SGB 1, § 17 SGB 1, § 46 SGB 1, § 106 Abs 3 SGB 6
Widerruf einer nicht in den Verwaltungsakten befindlichen Erklärung zur Begrenzung des Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag nach § 106 Abs 3 SGB 6 nach Wegfall der in § 47 Abs 7 BBhV geregelten Reduzierung des Beihilfe-Bemessungssatzes bei einer Zuschusshöhe von ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 27.11.1991 - 4 RA 10/91
Verzicht auf Sozialleistungsansprüche
Auszug aus SG Schwerin, 20.07.2020 - S 22 R 66/18
Das Recht, auf soziale Leistungsansprüche zu verzichten, wird durch eine einseitige, gestaltende, empfangsbedürftige und schriftliche Erklärung gegenüber dem verpflichteten Leistungsträger ausgeübt (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - Az.: 4 RA 10/91).
- SG Gelsenkirchen, 02.06.2022 - S 39 R 568/20 Dem steht auch nicht die Entscheidung des Sozialgerichts Schwerin vom 20.07.2020 (S 22 R 66/18) nicht entgegen.