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   SG Schwerin, 20.11.2019 - S 8 KR 70/18   

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https://dejure.org/2019,46641
SG Schwerin, 20.11.2019 - S 8 KR 70/18 (https://dejure.org/2019,46641)
SG Schwerin, Entscheidung vom 20.11.2019 - S 8 KR 70/18 (https://dejure.org/2019,46641)
SG Schwerin, Entscheidung vom 20. November 2019 - S 8 KR 70/18 (https://dejure.org/2019,46641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 2 Abs 1a SGB 5
    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme des Multigenexpressionstests Oncotype DX (Brustkrebstest)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R

    Anspruch auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln (hier: Intravenös zu

    Auszug aus SG Schwerin, 20.11.2019 - S 8 KR 70/18
    Für die Auslegung des Begriffs der "lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung" in dem zum 1. Januar 2012 neu eingefügten § 2 Abs. 1a SGB V ist die vorangegangene Rechtsprechung des BVerfG bzw. des BSG zu beachten, weil der Gesetzgeber keine neuen Leistungen eingeführt hat, sondern die bereits geltende Anspruchsvoraussetzungen gemäß grundrechtskonformer Auslegung des Leistungsrechts ins Gesetz übernommen hat (BT-Drs. 17/6906 S. 52; so auch BSG v. 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R -, juris Rn 22).

    Erforderlich ist die Gefahr, dass die betroffene Krankheit in überschaubarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben beenden kann, sodass die Versicherten nach allen verfügbaren medizinischen Hilfen greifen müssen (so zuletzt: BSG v. 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R -, juris Rn. 21 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 44/12 R

    Krankenversicherung - Systemversagen bei objektiv willkürlicher Nichtempfehlung

    Auszug aus SG Schwerin, 20.11.2019 - S 8 KR 70/18
    Vielmehr muss die betreffende Therapie rechtlich von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sein (vgl. BSG v. 7. Mai 2013 - B 1 KR 44/12 R, juris).

    Die Durchbrechung beruht darauf, dass in solchen Fällen die in § 135 Abs. 1 SGB V vorausgesetzte Aktualisierung der Richtlinien rechtswidrig unterblieben ist und deshalb die Möglichkeit bestehen muss, das Anwendungsverbot erforderlichenfalls auf andere Weise zu überwinden (BSG v. 07.05.2013 - B 1 KR 44/12 R -, juris).

  • BVerfG, 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die

    Auszug aus SG Schwerin, 20.11.2019 - S 8 KR 70/18
    Für das BVerfG war Anknüpfungspunkt im Rahmen der Prüfung von Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip das Vorliegen einer durch nahe Lebensgefahr gekennzeichneten individuellen Notlage, welche es geboten erscheinen lässt, auch solche ärztlich verantworteten Behandlungen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung einzubeziehen, bei denen der Nachweis einer dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Qualität und Wirksamkeit der Behandlung (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) noch nicht erbracht ist (so BVerfG v. 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07 -, juris).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Schwerin, 20.11.2019 - S 8 KR 70/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98 -, juris) entschieden, dass es mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar ist, einem gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, generell von der Gewährung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
  • LSG Bayern, 28.06.2016 - L 5 KR 223/15

    Kostenfreistellung für einen Test in Gestalt des "G.

    Auszug aus SG Schwerin, 20.11.2019 - S 8 KR 70/18
    Hierzu verweist sie auf die Entscheidung des Bayrischen Landessozialgerichts vom 28. Juni 2016 (L 5 KR 223/15 -, juris).
  • SG Wiesbaden, 11.02.2015 - S 1 KR 235/13
    Auszug aus SG Schwerin, 20.11.2019 - S 8 KR 70/18
    Das Sozialgericht Wiesbaden habe mit Urteil vom 11. Februar 2015 (S 1 KR 235/13) in einer vergleichbaren Fallkonstellation die Auffassung der Krankenkasse bestätigt.
  • BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier Continuous Glucosemonitoring System für

    Auszug aus SG Schwerin, 20.11.2019 - S 8 KR 70/18
    Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) sind nur dann Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V, wenn der GBA in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V eine positive Empfehlung über den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der Methode abgegeben hat, wobei dem Beschluss grundsätzlich keine Rückwirkung auf früher durchgeführte (neue) Behandlungen/Therapien zukommt (zur fehlenden Rückwirkung: BSG v. 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R -, juris Rn. 14).
  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 7/94

    Umfang der Versicherungsleistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz - Anspruch

    Auszug aus SG Schwerin, 20.11.2019 - S 8 KR 70/18
    Eine unterschiedliche Erstattungspraxis der Krankenkassen ist für die Entscheidung unerheblich, denn eine Gleichbehandlung im Unrecht kann niemand mit Erfolg verlangen (vgl. BSG v. 08.03.1995 - 1 RK 7/94 -, juris).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R

    Krankenversicherung - augenärztliche Behandlung - Erkrankung an altersbedingter

    Auszug aus SG Schwerin, 20.11.2019 - S 8 KR 70/18
    Der Test ist nicht im Einheitlichen Bewertungsmaß für vertragsärztliche Leistungen enthalten (vgl. zum Kostenerstattungsanspruch bei positiver Bewertung durch den GBA aber (noch) fehlender Abrechnungsposition: BSG v. 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R -, juris).
  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 29/17 R

    Krankenversicherung - grundrechtsorientierte Leistungsauslegung - noch nicht

    Auszug aus SG Schwerin, 20.11.2019 - S 8 KR 70/18
    Versicherte können unter den Voraussetzungen grundrechtsorientierter Leistungsauslegung auch noch nicht allgemein anerkannte Untersuchungsmethoden beanspruchen, um Therapieentscheidungen vorzubereiten (BSG v. 24. April 2018 - B 1 KR 29/17 R -, juris).
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