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   SG Speyer, 03.02.2009 - S 10 AL 220/07   

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https://dejure.org/2009,18725
SG Speyer, 03.02.2009 - S 10 AL 220/07 (https://dejure.org/2009,18725)
SG Speyer, Entscheidung vom 03.02.2009 - S 10 AL 220/07 (https://dejure.org/2009,18725)
SG Speyer, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - S 10 AL 220/07 (https://dejure.org/2009,18725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen eines Restanspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 147 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Möglichkeit der Fortwirkung einer Arbeitslosmeldung nach einer zwischenzeitlichen Beschäftigung

  • RA Kotz

    Arbeitslosengeld - Erlöschen des Restanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei mitgeteilter kurzfristiger Zwischenbeschäftigung

  • IWW (Kurzinformation)

    Anweisungen der BA nicht vom Gesetz gedeckt - Mitgeteilte kurzfristige Zwischenbeschäftigung lässt Arbeitslosengeldanspruch nicht erlöschen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitslosengeld bei mitgeteilter kurzfristiger Zwischenbeschäftigung

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Kein Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei mitgeteilter kurzfristiger Zwischenbeschäftigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei mitgeteilter kurzfristiger Zwischenbeschäftigung - Keine Nachteile durch kurzfristig unterbrochenen Leistungsbezug

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R

    Wiederaufleben des Arbeitslosengeldanspruchs nach Unterbrechung - Fortwirkung der

    Auszug aus SG Speyer, 03.02.2009 - S 10 AL 220/07
    § 122 Abs. 2 SGB III führt im Ergebnis dazu, dass bei angezeigter Unterbrechung der Arbeitslosigkeit für eine Dauer von höchstens sechs Wochen eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung und Antragstellung nicht erforderlich ist mit der Folge, dass auch eine rechtzeitige vorherige Geltendmachung im Sinne des § 147 Abs. 2 SGB III fortwirkt (vergleiche hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R).
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