Rechtsprechung
SG Speyer, 09.05.2018 - S 16 AS 1339/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2
Die Senkung von Unterkunftskosten durch Auszug ist Leistungsberechtigten objektiv immer möglich (§ 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II), wenn und soweit sie sich von vertraglichen Verpflichtungen zur Leistung von Aufwendungen wirksam lösen können. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zumutbarkeit der Kostensenkung der Unterkunftskosten durch Umzug eines Leistungsberechtigten in eine bedarfsgerechte und angemessene Unterkunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an eine Senkung der Unterkunftskosten durch Auszug
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anforderungen an eine Senkung der Unterkunftskosten durch Auszug
Wird zitiert von ...
- SG Speyer, 07.01.2021 - S 15 AS 250/19
Kostensenkungsobliegenheit nach § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II nur bei Kenntnis einer …
Dies setzt nicht nur voraus, dass auf dem (im Wege der Konkretisierung des Angemessenheitsbegriffs des § 22 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB II näher zu bestimmenden) in Betracht zu ziehenden regionalen Wohnungsmarkt im streitgegenständlichen Zeitraum "angemessener", leerstehender Wohnraum vorhanden, sondern auch, dass dem Leistungsberechtigten im streitgegenständlichen Zeitraum mindestens eine konkrete Unterkunftsalternative bekannt gewesen sein muss (Anschluss an SG Speyer, Urteil vom 09.05.2018 - S 16 AS 1339/16 -, Rn. 44).Eine Obliegenheit zur Wohnungssuche besteht hingegen nicht, da das Gesetz an das bloße Unterlassen einer Wohnungssuche keine negativen leistungsrechtlichen Konsequenzen knüpft (Anschluss an SG Speyer, Urteil vom 09.05.2018 - S 16 AS 1339/16 -, Rn. 49).
Anders als in den Vorlagebeschlüssen des SG Mainz vom 12.12.2014 (…S 3 AS 130/14 -, Rn. 163 f. und S 3 AS 370/14 -, Rn. 144 f.) nahegelegt wird, kann eine Unzumutbarkeit einer Kostensenkung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II im Einzelfall auch ohne Konkretisierung des Angemessenheitsbegriffs des § 22 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB II festgestellt werden (so bereits SG Speyer, Urteil vom 09.05.2018 - S 16 AS 1339/16 -, Rn. 39).
Bei einem bestehenden Mietverhältnis ist eine Kostensenkung (auf Null, sofern kein neuer Mietvertrag geschlossen wird) nach Ablauf der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist stets möglich (vgl. hierzu und zum folgenden: SG Speyer, Urteil vom 09.05.2018 - S 16 AS 1339/16 -, Rn. 40 ff.).