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   SG Speyer, 09.05.2023 - S 12 U 88/21   

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SG Speyer, 09.05.2023 - S 12 U 88/21 (https://dejure.org/2023,10087)
SG Speyer, Entscheidung vom 09.05.2023 - S 12 U 88/21 (https://dejure.org/2023,10087)
SG Speyer, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - S 12 U 88/21 (https://dejure.org/2023,10087)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Corona-Infektion - Unfallkausalität - Nachweis - Indexperson - Konkurrenzursache - Infektion im privaten Bereich - Wahrscheinlichkeit - objektive Beweislosigkeit - Anscheinsbeweis - Nachmittagsbetreuerin einer Grundschule ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Corona-Infektion als Arbeitsunfall

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Infektion als Arbeitsunfall

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Corona-Infektion als Arbeitsunfall - welche Nachweise müssen erbracht werden?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Corona-Infektion als Arbeitsunfall?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Infektion als Arbeitsunfall: Nachweis einer Infektion der in Frage kommenden Indexperson durch einen zeitnahen Erreger-Nachweistest erforderlich - Kein Anspruch auf Anerkennung der Covid-19-Infektion als Arbeitsunfall

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

    Auszug aus SG Speyer, 09.05.2023 - S 12 U 88/21
    Lässt sich ein Zusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der materiellen Beweislast zu Lasten des Versicherten (ständige Rechtsprechung; vgl. stellvertretend BSG, Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 69/87 -, juris Rn. 16).
  • SG Augsburg, 29.11.2022 - S 11 U 92/22

    COVID-19-Erkrankung eines Fallmanagers in einem Jobcenter als Arbeitsunfall oder

    Auszug aus SG Speyer, 09.05.2023 - S 12 U 88/21
    Grundsätzlich kann zwar auch eine Infektion mit dem Covid-19-Virus ein Unfallereignis im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII sein, denn das Eindringen eines Krankheitserregers - hier von Viren - in den Körper ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (zu einer Infektion mit Bakterien vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2019 - B 2 U 34/17 R -, juris Rn. 18 m.w.N., SG Augsburg, Urteil vom 29.11.2022 - S 11 U 92/22 -, juris Rn. 26).
  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 64/89

    Arbeitsunfall; Berufskrankheit; Infektionserkrankung

    Auszug aus SG Speyer, 09.05.2023 - S 12 U 88/21
    Denn die haftungsbegründende Kausalität gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für die der Anspruchssteller die objektive Beweislast nach dem allgemeinen Grundsatz trägt, dass die Folgen der Nichtfeststellbarkeit einer Tatsache demjenigen Beteiligten zur Last fallen, der aus der Tatsache ein recht herleiten will (BSG, Urteil vom 28.08.1990 - 2 RU 64/89 -, juris Rn. 18).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 34/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - stationäre

    Auszug aus SG Speyer, 09.05.2023 - S 12 U 88/21
    Grundsätzlich kann zwar auch eine Infektion mit dem Covid-19-Virus ein Unfallereignis im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII sein, denn das Eindringen eines Krankheitserregers - hier von Viren - in den Körper ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (zu einer Infektion mit Bakterien vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2019 - B 2 U 34/17 R -, juris Rn. 18 m.w.N., SG Augsburg, Urteil vom 29.11.2022 - S 11 U 92/22 -, juris Rn. 26).
  • SG Speyer, 07.02.2023 - S 12 U 188/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Infektion mit Covid-19-Virus -

    Auszug aus SG Speyer, 09.05.2023 - S 12 U 88/21
    Für eine Beweislastumkehr bei allgemeinem Infektionsrisiko sieht das Sozialgericht keine Veranlassung (vgl. SG Speyer, Urteil vom 7. Februar 2023 - S 12 U 188/21 -, juris Rn. 42 ).
  • SG Augsburg, 17.11.2022 - S 18 U 205/21

    COVID-19 - Infektion als Arbeitsunfall

    Auszug aus SG Speyer, 09.05.2023 - S 12 U 88/21
    Die Anerkennung eines Arbeitsunfalles setzt einen intensiven Kontakt mit einer nachweislich infektiösen Person im versicherten Bereich - der als Anknüpfungstatsache im Vollbeweis gesichert sein muss - voraus (vgl. auch SG Augsburg, Urteil vom 17.11.2022 - S 18 U 205/21 -, juris Rn. 14).
  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 11/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Drucker - Druckmaschinen -

    Auszug aus SG Speyer, 09.05.2023 - S 12 U 88/21
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge zwischen der versicherten Einwirkung und einem Gesundheitserstschaden sowie zwischen einem Gesundheitserst- und einem Gesundheitsfolgeschaden der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 16.03.2021 - B 2 U 11/19 R -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Speyer, 09.05.2023 - S 12 U 88/21
    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG; zum Wahlrecht eines Versicherten, den Anspruch auf Feststellung, dass ein Ereignis ein Arbeitsunfall ist, im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage oder einer Kombination aus Anfechtungs- und Feststellungsklage zu verfolgen, vgl. BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R -, juris Rn. 9; Meyer-Ladewig/Keller, SGG, 13. Aufl., § 55 Anm. 13, 13b m.w.N.) zulässig, jedoch nicht begründet.
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