Rechtsprechung
SG Speyer, 10.02.2020 - S 17 KR 44/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,54041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- SG Speyer, 10.02.2020 - S 17 KR 44/20
- LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2020 - L 5 KR 48/20
- BSG, 25.03.2021 - B 1 SF 1/20 R
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 19.10.2023 - B 1 KR 22/22 R
Krankenversicherung - Medizinischer Dienst - Amtsenthebung eines Geschäftsführers …
Der Kläger stützt sich auf die - von derjenigen des LSG abweichende - Beweiswürdigung des SG Speyer aus dessen Urteil vom 2.12.2021 (S 17 KR 44/20) und moniert insbesondere, dass der späteren Nichtbeanstandung der weitergeführten Praxis und insgesamt dem Handeln weiterer Akteure keine ausreichende Bedeutung zugemessen worden sei. - LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - L 5 KR 224/19 Ferner weist der Kläger auf die Entscheidung des SG Speyer im Verfahren S 17 KR 44/20 hin, in der zu der Thematik Leistungszulagen und -prämien eindrücklich niedergelegt worden sei, dass ihm, dem Kläger, kein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden könne.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes nimmt der Senat Bezug auf die Prozessakte, die Gerichtsakte des SG Mainz S 14 KR 5/20, die Gerichtsakten des SG Speyer S 17 KR 44/20 und S 16 KR 75/17, die Gerichtsakten des Landgerichts Mainz 2 O 329/13 mit den Beiakten 6 O 152/13 und 6 O 165/13 sowie den Anlagebänden (AM1 bis AM8a, Faxanlagen-Band, Sonderheft, vier Bände Kopien aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Mainz 3112 Js 13224/13), die Verwaltungsakten des Beklagten sowie die vom SG gefertigten Kopien aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Mainz ( 3112 Js 13224/13).