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   SG Speyer, 15.03.2019 - S 19 KR 165/17   

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SG Speyer, 15.03.2019 - S 19 KR 165/17 (https://dejure.org/2019,60683)
SG Speyer, Entscheidung vom 15.03.2019 - S 19 KR 165/17 (https://dejure.org/2019,60683)
SG Speyer, Entscheidung vom 15. März 2019 - S 19 KR 165/17 (https://dejure.org/2019,60683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 183 S 1 SGG, § 159 Abs 2 SGG, § 184 SGG, § 193 Abs 1 S 1 SGG, § 193 Abs 4 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber - kein kostenprivilegiertes Verfahren - abschließende Entscheidung für erste Instanz durch das Sozialgericht - Zwischenstreit über zulässigen Rechtsweg - isolierte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.08.2018 - L 5 KR 81/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtswegzuständigkeit für Streit zwischen

    Auszug aus SG Speyer, 15.03.2019 - S 19 KR 165/17
    Ein Rechtsstreit zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber vor dem Sozialgericht ist kein nach § 183 S 1 SGG kostenprivilegiertes Verfahren (entgegen LSG Mainz vom 13.8.2018 - L 5 KR 81/18 B = Breith 2019, 76 = juris RdNr 17).

    Auf die Beschwerde des Klägers hin wurde dieser Beschluss durch Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) vom 13.08.2018 (L 5 KR 81/18 B) aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

    Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist aufgrund des Beschlusses des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 13.08.2018 - L 5 KR 81/18 B -, juris) zulässig.

    Der zwischen den Beteiligten streitige tatsächliche Umfang der Beschäftigung des Klägers in den Monaten Februar und März 2016 lässt sich nur aus dem zwischen den Beteiligten vereinbarten und praktizierten Arbeitsverhältnis bestimmen, ohne das Rechtssätze des öffentlichen Rechts (vgl. aber LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2018 - L 5 KR 81/18 B -, juris Rn. 13) ersichtlich sind, die für diese Frage maßgeblich sein könnten.

    33 Die dem Beschluss des LSG vom 13.08.2018 (L 5 KR 81/18 B) zu Grunde liegende rechtliche Annahme, es handele sich vorliegend um ein kostenprivilegiertes Verfahren, ist für die Kammer nicht bindend.

    37 Die im Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 13.08.2018 (L 5 KR 81/18 B) getroffene isolierte Kostenentscheidung, die lediglich die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Beschwerdeverfahren zum Gegenstand hat, ist ohne gesetzliche Grundlage ergangen und selbst hinsichtlich der (isoliert betrachteten) Kosten des Beschwerdeverfahrens unvollständig, da eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Beklagten im Beschwerdeverfahren noch aussteht.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.02.2011 - L 1 AL 6/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung bei schwer ermittelbarem

    Auszug aus SG Speyer, 15.03.2019 - S 19 KR 165/17
    Daher handelt es sich nicht um ein kostenprivilegiertes Verfahren im Sinne des § 183 Satz 1 SGG (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2008 - L 16 B 426/07 AL -, Rn. 5; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.02.2011 - L 1 AL 6/11 B -, juris).

    Diese einseitige Kostenbelastung eines obsiegenden Beklagten entspricht zwar der Konzeption des SGG für Klagen gegen Leistungsträger, kann aber nicht auf Klagen gegen private Dritte außerhalb des Sozialleistungssystems übertragen werden (vgl. SG Hamburg, Urteil vom 27.04.2006 - S 60 AL 2074/04 -, Rn. 13, juris; zur Kostenpflichtigkeit des Verfahrens eines Arbeitnehmers gegen den früheren Arbeitgeber auf Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III vgl. etwa LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2009 - L 1 AL 25/09 B - und LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.02.2011 - L 1 AL 6/11 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2008 - L 16 B 426/07 AL -, Rn. 5, juris).

  • BSG, 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R

    Rechtsweg bei der Klage eines Pflegeheims auf Zustimmung einer Landesbehörde zur

    Auszug aus SG Speyer, 15.03.2019 - S 19 KR 165/17
    Das BSG hatte nach einer Änderung der Regelungen zur Rechtsanwaltsvergütung unter Berufung auf eine Entscheidung des BGH (Beschluss vom 17.06.1993 - V ZB 31/92 -, NJW 1993, 2541; ähnlich unter Bildung einiger Analogien BVerwG, Beschluss vom 15.10.1993 - 1 DB 34/92 -, BVerwGE 103, 26, 32; vgl. auch BSG, Beschluss vom 29.09.1994 - 3 BS 2/93 -, Rn. 16; anders zuvor noch BSG, Beschluss vom 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R -) entschieden, dass eine isolierte Kostenentscheidung - unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache - erforderlich sei, weil das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seit 2004 gesonderte Gebühren für jedes Beschwerdeverfahren vorsehe (BSG, Beschluss vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R -, Rn. 20).

    Die Rechtswegbeschwerde ist kein eigener Rechtszug, sondern ein Zwischenstreit über eine Sachurteilsvoraussetzung während des erstinstanzlichen Verfahrens (so noch zutreffend BSG, Beschluss vom 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R -, Rn. 17), weshalb auch die hierdurch anfallenden Kosten solche des Verfahrens sind.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2008 - L 16 B 426/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage eines Arbeitnehmers auf Ergänzung oder

    Auszug aus SG Speyer, 15.03.2019 - S 19 KR 165/17
    Daher handelt es sich nicht um ein kostenprivilegiertes Verfahren im Sinne des § 183 Satz 1 SGG (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2008 - L 16 B 426/07 AL -, Rn. 5; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.02.2011 - L 1 AL 6/11 B -, juris).

    Diese einseitige Kostenbelastung eines obsiegenden Beklagten entspricht zwar der Konzeption des SGG für Klagen gegen Leistungsträger, kann aber nicht auf Klagen gegen private Dritte außerhalb des Sozialleistungssystems übertragen werden (vgl. SG Hamburg, Urteil vom 27.04.2006 - S 60 AL 2074/04 -, Rn. 13, juris; zur Kostenpflichtigkeit des Verfahrens eines Arbeitnehmers gegen den früheren Arbeitgeber auf Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III vgl. etwa LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2009 - L 1 AL 25/09 B - und LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.02.2011 - L 1 AL 6/11 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2008 - L 16 B 426/07 AL -, Rn. 5, juris).

  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus SG Speyer, 15.03.2019 - S 19 KR 165/17
    Der derzeit auch in der Sozialgerichtsbarkeit üblichen Praxis, eine isolierte Kostenentscheidung im Rechtswegbeschwerdeverfahren zu treffen, fehlt eine rechtliche Grundlage (entgegen BSG vom 1.4.2009 - B 14 SF 1/08 R = SozR 4-1500 § 51 Nr. 6 RdNr 20).

    Das BSG hatte nach einer Änderung der Regelungen zur Rechtsanwaltsvergütung unter Berufung auf eine Entscheidung des BGH (Beschluss vom 17.06.1993 - V ZB 31/92 -, NJW 1993, 2541; ähnlich unter Bildung einiger Analogien BVerwG, Beschluss vom 15.10.1993 - 1 DB 34/92 -, BVerwGE 103, 26, 32; vgl. auch BSG, Beschluss vom 29.09.1994 - 3 BS 2/93 -, Rn. 16; anders zuvor noch BSG, Beschluss vom 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R -) entschieden, dass eine isolierte Kostenentscheidung - unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache - erforderlich sei, weil das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seit 2004 gesonderte Gebühren für jedes Beschwerdeverfahren vorsehe (BSG, Beschluss vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R -, Rn. 20).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - 15 Sa 1021/18

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - schwerbehinderter Mensch -

    Auszug aus SG Speyer, 15.03.2019 - S 19 KR 165/17
    Bei Durchführung des Klageverfahrens vor dem ArbG wäre für diese Konstellation ein besonderer Kostenschutz der Vertragsparteien vorgesehen, da § 12a ArbGG für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs einen Anspruch der obsiegenden Partei sowohl auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis als auch auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes ausschließt (vgl. beispielhaft für arbeitsrechtliche Klagen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber wegen Beschäftigungsanspruchs gemäß § 164 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches [SGB IX]: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.11.2017 - 3 Sa 272/17 -, Rn. 85 oder LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.01.2019 - 15 Sa 1021/18 -, Rn. 27, juris).
  • SG Hamburg, 27.04.2006 - S 60 AL 2074/04

    Rechtsschutzbedürfnis bei der Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus SG Speyer, 15.03.2019 - S 19 KR 165/17
    Diese einseitige Kostenbelastung eines obsiegenden Beklagten entspricht zwar der Konzeption des SGG für Klagen gegen Leistungsträger, kann aber nicht auf Klagen gegen private Dritte außerhalb des Sozialleistungssystems übertragen werden (vgl. SG Hamburg, Urteil vom 27.04.2006 - S 60 AL 2074/04 -, Rn. 13, juris; zur Kostenpflichtigkeit des Verfahrens eines Arbeitnehmers gegen den früheren Arbeitgeber auf Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III vgl. etwa LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2009 - L 1 AL 25/09 B - und LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.02.2011 - L 1 AL 6/11 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2008 - L 16 B 426/07 AL -, Rn. 5, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 3 Sa 272/17

    Leidensgerechte Beschäftigung eines schwerbehinderten Berufskraftfahrers

    Auszug aus SG Speyer, 15.03.2019 - S 19 KR 165/17
    Bei Durchführung des Klageverfahrens vor dem ArbG wäre für diese Konstellation ein besonderer Kostenschutz der Vertragsparteien vorgesehen, da § 12a ArbGG für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs einen Anspruch der obsiegenden Partei sowohl auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis als auch auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes ausschließt (vgl. beispielhaft für arbeitsrechtliche Klagen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber wegen Beschäftigungsanspruchs gemäß § 164 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches [SGB IX]: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.11.2017 - 3 Sa 272/17 -, Rn. 85 oder LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.01.2019 - 15 Sa 1021/18 -, Rn. 27, juris).
  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus SG Speyer, 15.03.2019 - S 19 KR 165/17
    Das BSG hatte nach einer Änderung der Regelungen zur Rechtsanwaltsvergütung unter Berufung auf eine Entscheidung des BGH (Beschluss vom 17.06.1993 - V ZB 31/92 -, NJW 1993, 2541; ähnlich unter Bildung einiger Analogien BVerwG, Beschluss vom 15.10.1993 - 1 DB 34/92 -, BVerwGE 103, 26, 32; vgl. auch BSG, Beschluss vom 29.09.1994 - 3 BS 2/93 -, Rn. 16; anders zuvor noch BSG, Beschluss vom 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R -) entschieden, dass eine isolierte Kostenentscheidung - unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache - erforderlich sei, weil das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seit 2004 gesonderte Gebühren für jedes Beschwerdeverfahren vorsehe (BSG, Beschluss vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R -, Rn. 20).
  • BVerwG, 15.10.1993 - 1 DB 34.92

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Entfernung eines

    Auszug aus SG Speyer, 15.03.2019 - S 19 KR 165/17
    Das BSG hatte nach einer Änderung der Regelungen zur Rechtsanwaltsvergütung unter Berufung auf eine Entscheidung des BGH (Beschluss vom 17.06.1993 - V ZB 31/92 -, NJW 1993, 2541; ähnlich unter Bildung einiger Analogien BVerwG, Beschluss vom 15.10.1993 - 1 DB 34/92 -, BVerwGE 103, 26, 32; vgl. auch BSG, Beschluss vom 29.09.1994 - 3 BS 2/93 -, Rn. 16; anders zuvor noch BSG, Beschluss vom 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R -) entschieden, dass eine isolierte Kostenentscheidung - unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache - erforderlich sei, weil das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seit 2004 gesonderte Gebühren für jedes Beschwerdeverfahren vorsehe (BSG, Beschluss vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R -, Rn. 20).
  • BSG, 29.09.1994 - 3 BS 2/93

    Krankenkasse - Streitgegenstand - Rechtsweg

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.03.2009 - L 1 AL 25/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung auch im Urteil -

  • BFH, 06.05.1997 - VII B 4/97

    Rechtsweg für eine Klage auf Auskunftserteilung über eine Informationsperson

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 37/95

    Klage eines Absolventen der einstufigen Juristenausbildung auf Zahlung von

  • BAG, 14.05.2018 - 9 AS 2/18

    Rechtswegbestimmung - Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung des

  • BAG, 05.10.2005 - 5 AZB 27/05

    Rechtsweg - sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten gegenüber der

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