Rechtsprechung
SG Stade, 11.02.2016 - S 19 SO 198/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 98 Abs. 1 SGB XII; § 98 Abs. 2 SGB XII
Möglichkeit der teilstationären Erbringung von Leistungen für betreutes Wohnen nach dem SGB XII - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der teilstationären Erbringung von Leistungen für betreutes Wohnen nach dem SGB XII
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Betreutes Wohnen - …
Auszug aus SG Stade, 11.02.2016 - S 19 SO 198/13
Er trägt vor, er teile die Bedenken des Bundessozialgerichts im Urteil vom 23. Juli 2015 - B 8 SO 7/14 R -, ob eine zeitliche Abgrenzbarkeit überhaupt sein könne, wenn das Wohnen in demselben Gebäude stattfinde wie die Betreuung.Seinem Charakter nach handelt es sich bei einer teilstationären Leistung praktisch um eine stationäre Leistung, aber auf Zeit, dh die Abgrenzung zwischen stationär und teilstationär erfolgt allein anhand zeitlicher Kriterien (vgl BSG, Urteil vom 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R -, Rn 19).
Unter einer Einrichtung wird ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft verstanden, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist und Leistungen der Sozialhilfe erbringt (vgl BVerwG, Urt v 24.02.1994 - 5 C 24/92 - und - 5 C 42/91 - BSG, Urt v 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R -, Rn 13; BSG, Urt v 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R -, Rn 18).
- BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger …
Auszug aus SG Stade, 11.02.2016 - S 19 SO 198/13
Bei den Betreuen Wohnmöglichkeiten geht es um die wohnbezogene Betreuung des Menschen, der so weit wie möglich befähigt werden soll, alle wichtigen Alltagsverrichtungen in seinem Wohnbereich selbstständig vornehmen zu können, sich im Wohnumfeld zu orientieren oder zumindest dies alles mit sporadischer Unterstützung Dritter erreichen zu können (vgl Söhngen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, § 98, Rn 52, unter Verweis auf BSG, Urt v. 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R -). - BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten …
Auszug aus SG Stade, 11.02.2016 - S 19 SO 198/13
Unter einer Einrichtung wird ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft verstanden, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist und Leistungen der Sozialhilfe erbringt (vgl BVerwG, Urt v 24.02.1994 - 5 C 24/92 - und - 5 C 42/91 - BSG, Urt v 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R -, Rn 13; BSG, Urt v 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R -, Rn 18).