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SG Stade, 11.07.2016 - S 9 R 251/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 18a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB IV; § 93 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI
Umfang der Anrechnung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Witwenrente - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Anrechnung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Witwenrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R
Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …
Auszug aus SG Stade, 11.07.2016 - S 9 R 251/15
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in diesem Zusammenhang formuliert, einem - dem Grunde und der Höhe nach bestehenden - Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung stehe der Anrechnungsbetrag "anspruchsvernichtend" entgegen (vgl. Urteil v. 10. April 2003, Az. B 4 RA 32/02 R). - LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - L 3 R 166/11
Zusammentreffen einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen …
Auszug aus SG Stade, 11.07.2016 - S 9 R 251/15
Ebensowenig ist ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG festzustellen oder ein Verstoß gegen das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip (vgl. zum Ganzen den Parallelfall, der dem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt v. 8. März 2012 zugrunde lag, Az. L 3 R 166/11). - LSG Baden-Württemberg, 25.01.2011 - L 9 R 153/09
Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - keine Anrechnung auf …
Auszug aus SG Stade, 11.07.2016 - S 9 R 251/15
Abschließend weist die Kammer zu der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg vom 25. Januar 2011 (Az. L 9 R 153/09) auf die dortige besondere Konstellation hin, in der es um die Anrechnung einer eigenen Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Witwerrente des dortigen Klägers ging.