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   SG Stade, 12.11.2008 - S 30 R 173/08   

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https://dejure.org/2008,33650
SG Stade, 12.11.2008 - S 30 R 173/08 (https://dejure.org/2008,33650)
SG Stade, Entscheidung vom 12.11.2008 - S 30 R 173/08 (https://dejure.org/2008,33650)
SG Stade, Entscheidung vom 12. November 2008 - S 30 R 173/08 (https://dejure.org/2008,33650)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 33/05 R

    Anrechnung eines während einer Altersteilzeitarbeit bezogenen Aufstockungsbetrags

    Auszug aus SG Stade, 12.11.2008 - S 30 R 173/08
    Bei dem Aufstockungsbetrag gemäß Altersteilzeitgesetz handelt es sich um sogenanntes vergleichbares Einkommen und damit um Erwerbseinkommen iS von §§ 18a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 SGB IV. Für die Anrechnung auf eine Hinterbliebenenrente gemäß § 97 SGB IV bestand auch schon vor dem 1. Januar 2002 eine ausreichende Rechtsgrundlage (entgegen BSG, Urteil vom 17. April 2007 - B 5 RJ 33/05 R -).

    Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, konkret des Urteils vom 17. April 2007 - B 5 RJ 33/05 R - genieße sie jedoch Bestandsschutz gemäß § 114 SGB IV, da ihr Ehemann bereits vor dem 1. Januar 2002 verstorben sei.

    Obwohl der Ehemann der Klägerin bereits vor Januar 2002 verstorben ist, kann sie sich nicht iS von Bestandsschutz darauf berufen, dass für die Anrechnung des Aufstockungsbetrags vor Januar 2002 keine Rechtsgrundlage bestanden habe (entgegen Bundessozialgericht, Urteil vom 17. April 2007 - B 5 RJ 33/05 R -).

    Hierzu wird auf die Ausführungen des Bundessozialgerichts im Urteil vom 17. April 2007 - B 5 RJ 33/05 R - verwiesen (vgl dortige Rrn 14-21).

    Der Einschätzung des Bundessozialgerichts, dass es sich beim Aufstockungsbetrag um eine sozialpolitische Zweckleistung handele, die nicht für verrichtete Arbeit, sondern gerade dafür gezahlt werde, dass die Arbeitsleistung reduziert, dh nicht erbracht wird (vgl BSG, Urt v 17. April 2007 -B 5 RJ 33/05 R -, Rn 17), kann nicht unmittelbar gefolgt werden.

    Der Argumentation des Bundessozialgerichts im Urteil vom 17. April 2007 - B 5 RJ 33/05 R -, wonach für eine Anrechnung des Aufstockungsbetrags für die Zeit vor dem 1. Januar 2002 keine Rechtsgrundlage bestanden habe und daher Bestandsschutz iS des § 114 SGB IV bestehe, soweit der Todesfall des Ehegatten bereits vor Januar 2002 eingetreten sei, greift zu kurz.

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 LW 1/07 R

    Alterssicherung der Landwirte - Stipendium ist kein dem Arbeitsentgelt oder

    Auszug aus SG Stade, 12.11.2008 - S 30 R 173/08
    Das Kriterium für die Vergleichbarkeit der unter dem Begriff des Erwerbseinkommens zusammengefassten drei Begriffe ist dabei "in den Früchten des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft zu sehen" (vgl BSG, Urteil vom 23. Januar 2008 - B 10 LW 1/07 R -, Rn 26 mwN).
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 73/11 R

    Rentenversicherung - Anrechnung von steuerfreien Aufstockungsbeträgen auf die

    Hinsichtlich der Auslegung des Begriffs "vergleichbares Einkommen" werde dem SG Stade (vom 12.11.2008 - S 30 R 173/08 - Juris RdNr 25 ff) gefolgt: Aufstockungsbeträge gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst a AltTZG stünden im unmittelbaren Zusammenhang mit der erbrachten Arbeitsleistung.

    Der Meinung des SG Stade (vom 11.12.2008 - S 30 R 173/08 - Juris) zum fehlenden Bestandsschutz könne nicht gefolgt werden.

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