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SG Stade, 21.01.2020 - S 1 KR 198/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- sozialrechtsiegen.de
Kostenübernahme für mehrschrittige Liposuktionen bei Lipödem
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R
Fettabsaugen ist keine Kassenleistung
Auszug aus SG Stade, 21.01.2020 - S 1 KR 198/18
Die Beklagte wies den Widerspruch gegen den Bescheid vom 6. Januar 2017 mit Widerspruchsbescheid vom 14. Juni 2018 zurück und verwies darin auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. April 2018, B 1 KR 10/17 R.Nach der Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 24. April 2018, B 1 KR 10/17 R, juris, Rn. 10, der sich das Gericht anschließt, entspricht die Behandlungsmethode der Liposuktion bei Lipödem nicht den Anforderungen des Qualitätsgebots.
Auch wenn man davon ausgeht, dass § 137 c Abs. 3 Satz 1 SGB V nunmehr einen originären Sachleistungsanspruch begründen kann (und nicht nur, wie nach der Auffassung des BSG zur Vorgängerfassung im Urteil vom 24. April 2018, aaO, einen solchen voraussetzt), kann die Klägerin auch unter Berücksichtigung der Materialien keinen Sachleistungsanspruch zu ihren Gunsten ableiten.