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   SG Stade, 23.08.2001 - S 2 SB 3/01   

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https://dejure.org/2001,29629
SG Stade, 23.08.2001 - S 2 SB 3/01 (https://dejure.org/2001,29629)
SG Stade, Entscheidung vom 23.08.2001 - S 2 SB 3/01 (https://dejure.org/2001,29629)
SG Stade, Entscheidung vom 23. August 2001 - S 2 SB 3/01 (https://dejure.org/2001,29629)
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  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

    Auszug aus SG Stade, 23.08.2001 - S 2 SB 3/01
    Diese Beurteilungskriterien haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Abschnitt 31 der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" - Stand 1996 - (AHP 1996) und das BSG in seiner ständigen Rechtsprechung übernommen (vgl BSG, Urteil vom 11. März 1998 - Az: B 9 SB 1/97 R - mwN, BSGE 82, S 37-40).

    Denn nach der neueren Rechtsprechung des BSG reicht unter bestimmten Voraussetzungen schon die akute Gefahr einer erheblichen Verschlimmerung eines progredienten Leidens für die Feststellung der medizinischen Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "aG" aus, auch wenn die funktionelle Einschränkung des Gehvermögens noch nicht derjenigen der in der VV genannten Personen gleichsteht (vgl BSG, Urteil vom 11. März 1998 - B 9 SB 1/97 R - aaO).

    Für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" bedeutet dies: der Schwerbehinderte hat bereits dann Anspruch auf das Merkzeichen, wenn die dadurch gebotenen Erleichterungen im Straßenverkehr, zB zusätzliche Parkmöglichkeiten, Ausnahmen von Halteverboten, prophylaktisch ins Gewicht fallen (vgl BSG, Urteil vom 11. März 1998 - B 9 SB 1/97 R - aaO).

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RVs 16/96

    Außergewöhnliche Gehbehinderung iS. des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG bei

    Auszug aus SG Stade, 23.08.2001 - S 2 SB 3/01
    An diesen strengen Maßstäben hat der 9. Senat auch in seiner jüngeren Rechtsprechung festgehalten (vgl Urteil vom 17. Dezember 1997 - Az: 9 RVs 16/96 - in Breithaupt 1998, S 610, 612, 613).
  • BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90

    Nachteilsausgleich aG - Kind - Anfallsleiden

    Auszug aus SG Stade, 23.08.2001 - S 2 SB 3/01
    Ergänzend dazu hat das BSG in seiner Entscheidung vom 29. Januar 1992 - Az: 9a RVs 4/90 - (in Breithaupt 1992, S 91 ff) hervorgehoben, daß die mit außergewöhnlicher Gehbehinderung verbundenen Nachteilsausgleiche nur solchen Personen gewährt werden können, denen der unausweichliche Fußweg zwischen einem ordnungsgemäß haltenden oder parkenden Fahrzeug und dem angestrebten Ziel in ähnlicher Weise außerordentlich schwerfalle wie den ausdrücklich genannten Personen.
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