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SG Stralsund, 01.02.2017 - S 7 AS 1145/16 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 30 Abs 3 S 2 SGB 1, § 1 Abs 2 SGB 2, § 7 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 2, § 7 Abs 4a SGB 2, § 86b Abs 2 S 4 SGG
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigter - gewöhnlicher Aufenthalt - Sinn und Zweck des SGB II - Leistungsausschluss wegen Ortsabwesenheit - Ausschluss des Leistungsexports ins Ausland - Auslandsaufenthalt zur Pflege naher Angehöriger - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 28.07.1967 - 4 RJ 411/66
Gewöhnlicher Aufenthalt - Verweilen im Ausland - Ruhende Rente - Vorübergehende …
Auszug aus SG Stralsund, 01.02.2017 - S 7 AS 1145/16
Maßgebend sind, ein zeitliches Element ("nicht nur vorübergehend"), der Wille der Person als subjektives Element und die objektiven Gegebenheiten ("unter Umständen") mit einer vorausschauenden Betrachtung künftiger Entwicklungen, die eine gewisse Stetigkeit und Regelmäßigkeit des Aufenthaltes erfordern, nicht jedoch eine Lückenlosigkeit (BSG Urteil vom 28.7.1967 - 4 RJ 411/66 - BSGE 27, 88). - BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung von der Aufteilung der …
Auszug aus SG Stralsund, 01.02.2017 - S 7 AS 1145/16
Dort ist insbesondere zu prüfen, ob - unter Bezugnahme auf den Hinweis der Kammer vom 16. Januar 2017 - in Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG zur Übernahme von Unterkunftsaufwendungen der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bei vollständigem Wegfall des Arbeitslosengeldes II (BSG, Urteil vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 67/12 R -, BSGE 113, 270-277) zumindest für einen Übergangszeitraum, in welchem eine Kostensenkung (durch Untervermietung oder Umzug) unmöglich bzw. unzumutbar ist, eine vollständige Berücksichtigung der Unterkunftskosten erforderlich und geboten ist. - BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R
Sozialgeldanspruch - vorübergehender Ferienaufenthalt der im Ausland lebenden …
Auszug aus SG Stralsund, 01.02.2017 - S 7 AS 1145/16
Die Norm regelt den Anknüpfungspunkt für den persönlichen Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs und beruht auf dem völkerrechtlich hergeleiteten Territorialitätsprinzip, welches es Staaten verbietet, Hoheitsgewalt außerhalb des eigenen Staatsgebietes auszuüben, bzw. gebietet, Hoheitsakte nur auf dem eigenen Staatsgebiet zu erlassen (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 65/13 R -, BSGE 117, 186-192, SozR 4-4200 § 7 Nr. 39 Rz. 20).
- SG Bremen, 06.10.2017 - S 36 AS 1992/17 Ein nur vorübergehender Aufenthalt liegt z.B. vor, wenn dieser nur zu einer Urlaubsreise oder Besuchszwecken, zur Durchreise oder zur Krankenbehandlung erfolgt (vgl. SG Stralsund, Beschluss vom 01.02.2017, S 7 AS 1145/16 ER, m. w, N.Juris).