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   SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12 ER   

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SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12 ER (https://dejure.org/2012,31750)
SG Stralsund, Entscheidung vom 05.03.2012 - S 3 R 80/12 ER (https://dejure.org/2012,31750)
SG Stralsund, Entscheidung vom 05. März 2012 - S 3 R 80/12 ER (https://dejure.org/2012,31750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Betriebsprüfung - nachträgliche Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für Leiharbeitnehmer - Beitragsbescheid - Tarifunfähigkeit der CGZP - unwirksamer Tarifvertrag - keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Equal-Pay-Grundsatz - Prüfungsmitteilung ist kein ...

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 22 Abs 1 S 1 SGB 4, § 25 Abs 1 S 1 SGB 4, § 28p Abs 1 S 5 SGB 4, § 31 Abs 1 S 1 SGB 10
    Betriebsprüfung - nachträgliche Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für Leiharbeitnehmer - Beitragsbescheid - Tarifunfähigkeit der CGZP - unwirksamer Tarifvertrag - keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Equal-Pay-Grundsatz - Prüfungsmitteilung ist kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 546 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12

    Rechtmäßigkeit der Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen

    Auszug aus SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12
    In Übereinstimmung mit dem Beschluss des Sozialgericht Würzburg vom 7. Februar 2012 (Az.: S 6 R 74/12 ER, Rn. 29 ff, zitiert nach juris) geht die Kammer davon aus, dass grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Verfahrensart und Gegenstand jedes Verfahren - auch von der Sozialgerichtsbarkeit - auszusetzen ist, in welchem sich die Frage der Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung als Vorfrage stellt (ebenso Thorsten Diepenbrock in: jurisPR-ArbR 1/2012 Anm. 7 zu dem Beschluss des SG Hamburg vom 18. November 2011 BAG unter C. I.; vgl. im Übrigen die vom SG Würzburg in der Rn. 29 angeführten Entscheidungen: BAG, Beschluss vom 25.09.1996 - 1 ABR 25/96 - BVerwG, Beschluss vom 25.07.2006 - 6 P 17/05 - zitiert nach juris, m.w.N.).

    Abgesehen davon, dass die Ast. vorliegend keine Tatsachen vorgetragen haben, die die Annahme eines sog. Hängebeschlusses rechtfertigen könnten, bestehen vorliegend trotz einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des BAG zur Tariffähigkeit der CGZP in dem hier streitigen Zeitraum keine ernstlichen Zweifel daran, dass die bei der Ast. zum damaligen Zeitpunkt beschäftigten Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf eine höhere Entlohnung hatten und deshalb von der Ag. für diesen Zeitraum Sozialversicherungsbeiträge nach zu erheben sind (im Ergebnis ebenso SG Hamburg, Beschluss vom 9. Januar 2012 - Az.: S 11 R 1354/11 ER - Leitsatz und Rn. 21 ff, 28; SG Würzburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - Az.: S 6 R 74/12 ER - Leitsatz 2 und Rn. 31 - beide zitiert nach juris; vgl. ebenso den von der Ast. angeführten und übersandten Beschluss des SG Dortmund vom 23. Januar 2012 - Az.: S 2507/11).

    Denn der gesetzlich verankerte Equal-Pay-Grundsatz bestand bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages (ebenso SG Hamburg, Beschluss vom 9. Januar 2012 - Az.: S 11 R 1354/11 ER - Rn. 30; SG Würzburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - Az.: S 6 R 74/12 ER - Rn. 35; beide zitiert nach juris).

    Denn eine anfänglich ggf. vorhandene Gutgläubigkeit der Ast. begründet keinen Vertrauensschutz, wenn nach Fälligkeit, aber noch vor Ablauf der kurzen Verjährungsfrist Vorsatz hinzutritt (so zutreffend das SG Würzburg in dem Beschluss vom 7. Februar 2012 - Az.: S 6 R 74/12 ER - Rn. 37 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R - zitiert nach juris).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12
    Die Tatsache, dass das BAG mit seinem Beschluss vom 14. Dezember 2010 (Az.: 1 ABR 19/10) die Tarifunfähigkeit der CGZP nur gegenwartsbezogen festgestellt hat, rechtfertigt hier nicht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung.

    Die hiergegen erhobene Beschwerde sei vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 7. Dezember 2009 und des Bundesarbeitsgericht (BAG) am 14. Dezember 2010 (Az. 1 ABR 19/10) als unbegründet zurückgewiesen worden.

    Zutreffend ist zwar, dass das BAG mit seinem Beschluss vom 14. Dezember 2010 die Tarifunfähigkeit der CGZP nur gegenwartsbezogen festgestellt hat (Az.: 1 ABR 19/10 - NZA 2011, 289, Rn. 33, 63).

    Dieser erstreckte sich nach beiden Fassungen auf den gesamten Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, nicht aber auf den Organisationsbereich ihrer Mitglieder (BAG v. 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 a.a.O.Rz. 110; LAG Berlin-Brandenburg v. 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 LAGE § 2 TVG Nr. 8).

  • LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11

    Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeit an wechselnden Einsatzorten; unbegründeter

    Auszug aus SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12
    Unter Berücksichtigung der dortigen Erwägungen bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Taifunfähigkeit der CGZP auch zum streitigen Zeitpunkt, mit der Folge, dass aufgrund des Equal-Pay-Grundsatzes höhere Arbeitsentgeltansprüche bestanden haben (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2011 - Az.: 7 Sa 1318/11 und LAG Hamm, Urteil vom 30. Juni 2011 - Az.: 8 Sa 387/11).

    Weiter macht sie geltend, dass in Übereinstimmung mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Juni 2011 (8 Sa 387/11) keine Notwendigkeit für eine erneute Entscheidung des BAG bestehen würde.

    Die Kammer schließt sich jedoch der Rechtsauffassung der Landesarbeitsgerichte Berlin-Brandenburg (Urteil vom 20. September 2011 - Az.: 7 Sa 1318/11 - Der Betrieb 2012 S. 19 - 122) und Hamm (Urteil vom 30. Juni 2011 - Az.: 8 Sa 387/11 - ) an, dass es vorliegend keiner Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG bedarf (a.A. dagegen eine ganze Reihe anderer Landesarbeitsgerichte z.B. Beschluss des LAG M-V vom 19. Oktober 2011 - Az.: 2 Ta 54/11; Beschluss des LAG Nürnberg vom 23. November 2011 - Az.: 7 TA 111/11; Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 2012 - Az.: 8 Ta 270/11, vom 16. Januar 2012 - Az.: 11 Ta 274/11 und vom 10. Dezember 2011 - Az.: 10 Ta 247/11; allesamt zitiert nach juris) .

    Dementsprechend beziehen sich die tragenden Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts, mit welchen die fehlende Gewerkschaftseigenschaft der CGZP und ihre mangelnde Tariffähigkeit begründet worden sind, in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht auf die Rechtslage, wie sie seit dem 5. Dezember 2005 bestanden hat (LAG Hamm v. 30. Juni 2011 - 8 Sa 387/11 a.a.O.).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

    Auszug aus SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12
    Es kommt hier nämlich nicht darauf an, ob der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zahlt und ob der Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt verlangt hat oder es noch verlangen kann; d.h. Bemessungsgrundlage ist nicht das vom Arbeitgeber gezahlte, sondern das von ihm ohne Rücksicht auf die Durchsetzbarkeit geschuldete Arbeitsentgelt (BSG, Urteil vom 14. Juli 2004, a.a.O., Rn. 34 ff; vgl. auch die von Diepenbrock, a.a.O. aufgeführte Rspr.).

    Sie bezwecken insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihm "Entlastung" zu erteilen (stRspr., vgl. BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - Az.: B 12 KR 10/02 R - SozR 4-5375 § 2 Nr. 1, Rn. 43 m.w.N.; vgl. auch die in dem oben erwähnten Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13. April 2011 angeführte Rspr. anderer LSG unter der Rn. 40).

    Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr., vgl. die Ausführungen des BSG in dem bereits angeführten Urteil vom 14. Juli 2004 a.a.O. Rn. 43).

  • SG Hamburg, 09.01.2012 - S 11 R 1354/11

    Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch BAG-Beschluss wegen

    Auszug aus SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12
    Sie nimmt Bezug auf einen Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 9. Januar 2012 (Verfahren S 11 R 1354/11 ER) sowie des Sozialgerichts Lüneburg vom 20. Februar 2012 (Verfahren S 14 R 14/12 ER), welche beide unter Bezugnahme auf das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg die Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt hätten.

    Abgesehen davon, dass die Ast. vorliegend keine Tatsachen vorgetragen haben, die die Annahme eines sog. Hängebeschlusses rechtfertigen könnten, bestehen vorliegend trotz einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des BAG zur Tariffähigkeit der CGZP in dem hier streitigen Zeitraum keine ernstlichen Zweifel daran, dass die bei der Ast. zum damaligen Zeitpunkt beschäftigten Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf eine höhere Entlohnung hatten und deshalb von der Ag. für diesen Zeitraum Sozialversicherungsbeiträge nach zu erheben sind (im Ergebnis ebenso SG Hamburg, Beschluss vom 9. Januar 2012 - Az.: S 11 R 1354/11 ER - Leitsatz und Rn. 21 ff, 28; SG Würzburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - Az.: S 6 R 74/12 ER - Leitsatz 2 und Rn. 31 - beide zitiert nach juris; vgl. ebenso den von der Ast. angeführten und übersandten Beschluss des SG Dortmund vom 23. Januar 2012 - Az.: S 2507/11).

    Denn der gesetzlich verankerte Equal-Pay-Grundsatz bestand bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages (ebenso SG Hamburg, Beschluss vom 9. Januar 2012 - Az.: S 11 R 1354/11 ER - Rn. 30; SG Würzburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - Az.: S 6 R 74/12 ER - Rn. 35; beide zitiert nach juris).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12
    Weiter macht die Beklagte geltend, dass der gute Glaube an die Tariffähigkeit nicht geschützt werde (BAG, Urteil vom 15. November 2006 - 10 AZR 665/05).

    "Wurde die Tarifunfähigkeit nämlich bereits einmal festgestellt, bedarf es auch dann keiner Aussetzung des Rechtsstreits, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tariffähigkeit vorher bestanden haben könnte (BAG v. 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - AP Nr. 34 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Brors in JurisPR-ArbR 18/2011 Anm. 1).

    Das BAG hat bereits entschieden, dass der gute Glaube an die Tariffähigkeit einer Vereinigung nicht geschützt ist (BAG, Urteil vom 15. November 2006 - Az.: 10 AZR 665/05 - zitiert nach juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Auszug aus SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12
    Unter Berücksichtigung der dortigen Erwägungen bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Taifunfähigkeit der CGZP auch zum streitigen Zeitpunkt, mit der Folge, dass aufgrund des Equal-Pay-Grundsatzes höhere Arbeitsentgeltansprüche bestanden haben (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2011 - Az.: 7 Sa 1318/11 und LAG Hamm, Urteil vom 30. Juni 2011 - Az.: 8 Sa 387/11).

    Sie hat darauf hingewiesen, dass auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 20. November 2011 (7 SA 1318/11) davon ausgegangen sei, dass die CGZP bereits vor dem Beschluss des BAG vom 14. Dezember 2010 nicht tariffähig gewesen sei.

    Die Kammer schließt sich jedoch der Rechtsauffassung der Landesarbeitsgerichte Berlin-Brandenburg (Urteil vom 20. September 2011 - Az.: 7 Sa 1318/11 - Der Betrieb 2012 S. 19 - 122) und Hamm (Urteil vom 30. Juni 2011 - Az.: 8 Sa 387/11 - ) an, dass es vorliegend keiner Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG bedarf (a.A. dagegen eine ganze Reihe anderer Landesarbeitsgerichte z.B. Beschluss des LAG M-V vom 19. Oktober 2011 - Az.: 2 Ta 54/11; Beschluss des LAG Nürnberg vom 23. November 2011 - Az.: 7 TA 111/11; Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 2012 - Az.: 8 Ta 270/11, vom 16. Januar 2012 - Az.: 11 Ta 274/11 und vom 10. Dezember 2011 - Az.: 10 Ta 247/11; allesamt zitiert nach juris) .

  • SG Duisburg, 18.01.2012 - S 21 R 1564/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12
    Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass das Sozialgericht Duisburg mit Beschluss vom 18. Januar 2012 (Az.: S 21 R 1564/11 ER) unter Anschluss auf einen Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 18. November 2011 (S 51 R 1149/11 ER) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs in einem vergleichbaren Fall angeordnet habe.

    Die Kammer sieht sich entgegen der Ansicht der Ast. und den von ihr insoweit angeführten Entscheidungen der Sozialgerichte Hamburg (Beschluss vom 18. November 2011 - Az.: S 51 R 1149/11 ER) und Duisburg (Beschluss vom 18. Januar 2012 - Az.: S 21 R 1564/11 ER) trotz der von ihr angeführten Tatsache, dass die Tariffähigkeit der CGZP und damit die Unwirksamkeit der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge in der für diese Rechtsfrage zuständigen Fachgerichtsbarkeit noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, nicht an einer Entscheidung in dem vorliegenden Verfahren gehindert.

  • SG Hamburg, 18.11.2011 - S 51 R 1149/11

    Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch BAG-Beschluss nur

    Auszug aus SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12
    Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass das Sozialgericht Duisburg mit Beschluss vom 18. Januar 2012 (Az.: S 21 R 1564/11 ER) unter Anschluss auf einen Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 18. November 2011 (S 51 R 1149/11 ER) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs in einem vergleichbaren Fall angeordnet habe.

    Die Kammer sieht sich entgegen der Ansicht der Ast. und den von ihr insoweit angeführten Entscheidungen der Sozialgerichte Hamburg (Beschluss vom 18. November 2011 - Az.: S 51 R 1149/11 ER) und Duisburg (Beschluss vom 18. Januar 2012 - Az.: S 21 R 1564/11 ER) trotz der von ihr angeführten Tatsache, dass die Tariffähigkeit der CGZP und damit die Unwirksamkeit der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge in der für diese Rechtsfrage zuständigen Fachgerichtsbarkeit noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, nicht an einer Entscheidung in dem vorliegenden Verfahren gehindert.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1004/10
    Auszug aus SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12
    Eine solche Prüfungsmitteilung ist deshalb in Abgrenzung von Entscheidungen der Rentenversicherungsträger zur Versicherungs- und Beitragspflicht - z.B. über die tatsächliche Nachforderung von Beiträgen, die nach den Feststellungen der Betriebsprüfung geschuldet werden (zu einem solchen Fall vgl. Urteil des Bayerischen LSG vom 18. Januar 2011 - Az.: L 5 R 752/08 - Rn. 34; vgl. auch Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13. April 2011 - Az.: L 5 R 1004/10 - Rn. Rn. 39; beide zitiert nach juris) - kein Verwaltungsakt im Sinne des § 31 SGB X (im Ergebnis ebenso Neidert/Scheer, Betriebsprüfung: Kein Handlungsbedarf bei Eingriff in abgeschlossene Prüfungszeiträume - Erwiderung auf Rittweger, DB 2011 S. 2146 in: Der Betrieb 2011, S. 2547 - 2550, S. 2547 unter II. ; a.A. wohl Rittweger, Beitragsprüfung, Prüfbescheid und Bestandschutz in der Sozialversicherung in: Der Betrieb 2011, S. 2146 - 2149, S. 2148 unter IV. 2. bzw. S. 2149 unter VI. ).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08

    Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

  • LAG Nürnberg, 23.11.2011 - 7 Ta 111/11

    Arbeitnehmerüberlassung - CGZP - "equal-pay" - Aussetzung - Rechtskraft

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.05

    Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen

  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96

    Unternehmensbezogene Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 10 Ta 247/11

    Verfahrensaussetzung - Tariffähigkeit der CGZP

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 2 Ta 54/11

    Aussetzung - Equal-Pay-Klage - Tariffähigkeit der CGZP

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 Ta 270/11

    Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Tariffähigkeit einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 11 Ta 274/11

    Equal-Pay-Klage eines Leiharbeitnehmers - Tariffähigkeit der CGZP vor dem

  • SG Lüneburg, 20.02.2012 - S 14 R 14/12

    Anspruch eines Leiharbeitnehmer auf einen höheren Entgeltanspruch aufgrund des

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Auch den Prüfberichten kommt insoweit keine andere Bedeutung zu (vgl. BSG, Urteil vom 14.07.2004, B 12 KR 10/02 R = SozR 4 -2400 § 28 p Nr. 1; SG Kassel, Urteil vom 25.04.2007, S 12 KR 421/05; in Fallgestaltungen der vorliegenden Art ebenso SG Berlin, Beschluss vom 26.01.2012, S 89 KR 46/12 ER; SG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 19.01.2012, S 18 KR 812/11 ER und 813/11 ER; SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER; ähnlich SG Stralsund, Beschluss vom 05.03.2012, S 3 R 80/12 ER; a.A. SG Dortmund, Beschluss vom 23.01.2012, S 25 R 2507/11 ER; Bayerisches LSG, Urteil vom 18.01.2011, L 5 R 752/08 und Beschluss vom 22.03.2012, L 5 R 138/12 B ER).

    Dabei wird eben auch und gerade wiederum verkannt, dass die bei der Klägerin beschäftigten Arbeitnehmer unter der Maßgabe einer Unwirksamkeit der Tarifverträge der CGZP von Anfang an Anspruch auf den höheren Lohn gehabt haben, nachdem der gesetzlich verankerte Equal-Pay-Grundsatz bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages bestand (SG Stralsund, Beschluss vom 05.03.2012, S 3 R 80/12 ER mzwN).

  • SG Karlsruhe, 03.04.2012 - S 10 R 1000/12

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von

    Eine solche Prüfungsmitteilung ist deshalb in Abgrenzung von Entscheidungen der Rentenversicherungsträger zur Versicherungs- und Beitragspflicht - z.B. über die tatsächliche Nachforderung von Beiträgen, die nach den Feststellungen der Betriebsprüfung geschuldet werden - kein Verwaltungsakt im Sinne des § 31 SGB X (vgl. auch SG Stralsund, Beschluss vom 05.03.2012, S 3 R 80/12 ER).

    Soweit die Antragstellerin in diesem Zusammenhang geltend macht, dass die Entscheidung des BAG als "konstitutiv" zu bezeichnen sei, überzeugt dieser Einwand nicht, weil die Entscheidung des BAG die Tariffähigkeit der CGZP materiell-rechtlich betrachtet nicht beendet, sondern diese lediglich deklaratorisch feststellt (vgl. auch SG Stralsund, Beschluss vom 05.03.2012, S 3 R 80/12 ER; SG Würzburg, Beschluss vom 07.02.2012, S 6 R 74/12 ER).

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von

    Zwar wird vor dem Hintergrund, dass die maßgebende Satzungsbestimmung der CGZP sich bereits in der Satzung aus dem Jahre 2005 findet und dem Umstand, dass im sozialgerichtlichen Eilverfahren zur Entscheidung über den Sofortvollzug von Beitragsnachforderungen die rechtskräftige Feststellung der Tarifunfähigkeit für den Zeitraum vor der Entscheidung des BAG nicht abzuwarten ist, die Auffassung vertreten, dass der Gegenwartsbezug in der BAG-Entscheidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Zeit davor nicht entgegenstehe (Bayerisches LSG, 22. März 2012 - L 5 R 138/12 B ER; SG Stralsund, 5. März 2012 - S 3 R 80/12 ER; SG Dortmund, 23. Januar 2012 - S 25 R 2507/11 ER; SG Hamburg, 9. Januar 2012 - S 11 R 1354/11 ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12

    Überprüfung der Zulässigkeit der rückwirkenden Beitragserhebung in der Folge der

    Zwar wird vor dem Hintergrund, dass die maßgebende Satzungsbestimmung der CGZP sich bereits in der Satzung aus dem Jahre 2005 findet und dem Umstand, dass im sozialgerichtlichen Eilverfahren zur Entscheidung über den Sofortvollzug von Beitragsnachforderungen die rechtskräftige Feststellung der Tarifunfähigkeit für den Zeitraum vor der Entscheidung des BAG nicht abzuwarten ist, die Auffassung vertreten, dass der Gegenwartsbezug in der BAG-Entscheidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Zeit davor nicht entgegenstehe (Bayerisches LSG, 22. März 2012 - L 5 R 138/12 B ER; SG Stralsund, 5. März 2012 - S 3 R 80/12 ER; SG Dortmund, 23. Januar 2012 - S 25 R 2507/11 ER; SG Hamburg, 9. Januar 2012 - S 11 R 1354/11 ER).
  • SG Landshut, 22.01.2014 - S 10 R 5023/13

    Rentenversicherung

    34 b) Entgegen der h. M. (vgl. nur SG Stralsund, Beschluss v. 05.03.2012 - S 3 R 80/12 ER; Neidert/Scheer, DB 2011, 2547; Brand, NZS 2013, 641, 645; Sehnert, in: Hauck/ Noftz, SGB IV, Stand: 10/08, § 28p Rn. 138; Jochim, in: jurisPK-SGB IV, Stand: 01.02.2011, § 28p Rn. 138; Hauck, Vertrauensschutz in der Rechtsprechung im sozialrechtlichen Beitrags- und Leistungsrecht, in: 25. Jahresarbeitstagung Deutsches Anwaltsinstitut Sozialrecht 2013, S. 1, 21) stellt auch eine Prüfmitteilung nach § 7 BVV einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X dar.
  • SG Magdeburg, 07.05.2012 - S 12 R 192/12

    Interessenabwägung bei einstweiligem Rechtsschutz gegen eine

    Dies wird bejaht vom SG Würzburg vom 07. Februar 2012 zum Aktz. S 6 R 74/12 ER und SG Stralsund vom 05. März 2012 zum Aktz. S 3 R 80/12 ER und Bay. LSG vom 22. März 2012 zum Aktz. L 5 R 138/12 B ER und ausdrücklich offen gelassen vom Schlesw.Holstein.
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