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   SG Stralsund, 09.05.2012 - S 3 KR 39/12 ER   

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SG Stralsund, 09.05.2012 - S 3 KR 39/12 ER (https://dejure.org/2012,11164)
SG Stralsund, Entscheidung vom 09.05.2012 - S 3 KR 39/12 ER (https://dejure.org/2012,11164)
SG Stralsund, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - S 3 KR 39/12 ER (https://dejure.org/2012,11164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen eines privaten Pflegedienstes bei Diabetes mellitus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Hamburg, 12.11.2009 - L 1 B 202/09

    Krankenversicherung - Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei Unterbringung in

    Auszug aus SG Stralsund, 09.05.2012 - S 3 KR 39/12
    Dies würde nur für Leistungen nach dem SGB XI und nicht für Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem SGB V gelten (LSG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR).

    Weiter nimmt der Beigeladene zu 2. Bezug auf die Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 9 KR 23/10 B ER und 3. März 2011 - L 9 KR 284/10 B ER) sowie des LSG Hamburg (Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR).

    Zwischen den Beteiligten streitig und in der Rechtsprechung jedoch abschließend noch nicht geklärt ist, ob stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Sinne der §§ 55 Satz 1 SGB XII, 43a Satz 1 SGB XI - zu denen ganz offensichtlich auch die Nachsorgeeinrichtung des Ast. zählt - unter das Tatbestandsmerkmal "betreute Wohnformen" subsumiert werden können oder als nicht explizit genannter, weiterer möglicher Ort der Leistungserbringung angesehen werden können (grundsätzlich zustimmend z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2010 - Az.: L 9 KR 23/10 B ER - NZS 2010, Seite 563 - 567; ebenso z.B. LSG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR; ablehnend z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. April 2009 - L 8 SO 1/07; ausführlich hierzu Dr. Weber, Häusliche Krankenpflege nach SGB V in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe, NZS 2011, Seite 650 - 655; vgl. auch die ausführliche Darstellung bei Padé in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 37 Rn. 32ff ).

    Zwar wird die Auffassung vertreten, dass Leistungen der medizinischen Behandlungspflege nicht Gegenstand der Eingliederungshilfe seien, sondern in den Bereich der Krankenversicherung fallen würden (so z.B. Dr. Weber, Häusliche Krankenpflege nach dem SGB V in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe, NZS 2011, S. 650 - 655, S. 653; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. November 2011 - Az.: L 10KR 32/11 B ER, Rn. 35, LSG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2009 - Az.: L 1 B 202/09 ER KR, Rn.21, 23; jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 19/04 R

    Krankenversicherung - Behinderter in einer Einrichtung der Behindertenhilfe hat

    Auszug aus SG Stralsund, 09.05.2012 - S 3 KR 39/12
    Für den Fall, dass die Einrichtung aufgrund ihrer Ausrichtung zur Zurverfügungstellung qualifizierter medizinischer Behandlungspflege nicht in der Lage ist, wäre im Übrigen zu prüfen, ob ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Kosten eines ambulanten Pflegedienstes besteht (zu letzterem BSG, Urteil vom 1. September 2005 - Az. B 3 KR 19/04 R = SozR 4-2500 § 37 Nr. 5, Rn. 22, zitiert nach juris).

    Im Anschluss an das bereits oben erwähnte Urteil des BSG vom 1. September 2005 (Az.: B 3 KR 19/04 R) wird insoweit vertreten, dass die pauschale Abgeltung der Pflegeleistungen nach § 43a SGB XI nicht dem Anspruch eines krankenversicherten Pflegebedürftigen auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V entgegenstehen würde, soweit die sonstigen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt seien (BSG, a.a.O., Rn. 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2010 - L 9 KR 23/10

    Häusliche Krankenpflege; Medikamenten- und Insulingabe; Unterbringung in einer

    Auszug aus SG Stralsund, 09.05.2012 - S 3 KR 39/12
    Weiter nimmt der Beigeladene zu 2. Bezug auf die Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 9 KR 23/10 B ER und 3. März 2011 - L 9 KR 284/10 B ER) sowie des LSG Hamburg (Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR).

    Zwischen den Beteiligten streitig und in der Rechtsprechung jedoch abschließend noch nicht geklärt ist, ob stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Sinne der §§ 55 Satz 1 SGB XII, 43a Satz 1 SGB XI - zu denen ganz offensichtlich auch die Nachsorgeeinrichtung des Ast. zählt - unter das Tatbestandsmerkmal "betreute Wohnformen" subsumiert werden können oder als nicht explizit genannter, weiterer möglicher Ort der Leistungserbringung angesehen werden können (grundsätzlich zustimmend z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2010 - Az.: L 9 KR 23/10 B ER - NZS 2010, Seite 563 - 567; ebenso z.B. LSG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR; ablehnend z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. April 2009 - L 8 SO 1/07; ausführlich hierzu Dr. Weber, Häusliche Krankenpflege nach SGB V in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe, NZS 2011, Seite 650 - 655; vgl. auch die ausführliche Darstellung bei Padé in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 37 Rn. 32ff ).

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 16/09 R

    Sozialhilferecht; Asylbewerberleistungsrecht

    Auszug aus SG Stralsund, 09.05.2012 - S 3 KR 39/12
    Die Ag. teilte dem Ast. jedoch mit Schreiben vom 21. Juli 2011 mit, dass sie die Kosten ab dem 1. Juli 2011 für die viermal täglichen Insulininjektionen, dreimal tägliche Blutdruckmessung und das Aufstellen der Wochenbox unter Vorbehalt bis zur Entscheidung auf das beim Bundessozialgericht anhängige Verfahrens zum Aktenzeichen B 8 SO 16/09 R übernehmen werde.

    Der Beigeladene zu 2. trägt vor, dass den Ausführungen in der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren B 8 SO 16/09 R) zufolge das BSG Einrichtungen der Behindertenhilfe als sonstigen geeigneten Grund ansehen würde und prinzipiell die Krankenkassen als Leistungsverpflichtet ansehen würde (Fischer, Häusliche Pflege, Januar 2012, S. 43f).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 1/07
    Auszug aus SG Stralsund, 09.05.2012 - S 3 KR 39/12
    Zwischen den Beteiligten streitig und in der Rechtsprechung jedoch abschließend noch nicht geklärt ist, ob stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Sinne der §§ 55 Satz 1 SGB XII, 43a Satz 1 SGB XI - zu denen ganz offensichtlich auch die Nachsorgeeinrichtung des Ast. zählt - unter das Tatbestandsmerkmal "betreute Wohnformen" subsumiert werden können oder als nicht explizit genannter, weiterer möglicher Ort der Leistungserbringung angesehen werden können (grundsätzlich zustimmend z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2010 - Az.: L 9 KR 23/10 B ER - NZS 2010, Seite 563 - 567; ebenso z.B. LSG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR; ablehnend z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. April 2009 - L 8 SO 1/07; ausführlich hierzu Dr. Weber, Häusliche Krankenpflege nach SGB V in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe, NZS 2011, Seite 650 - 655; vgl. auch die ausführliche Darstellung bei Padé in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 37 Rn. 32ff ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 9 KR 284/10

    Krankenversicherung - soziale Pflegeversicherung - Medikamentengabe bei

    Auszug aus SG Stralsund, 09.05.2012 - S 3 KR 39/12
    Weiter nimmt der Beigeladene zu 2. Bezug auf die Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 9 KR 23/10 B ER und 3. März 2011 - L 9 KR 284/10 B ER) sowie des LSG Hamburg (Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR).
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 4/05 R

    Krankenversicherung - Dauermessung des Blutzuckerwertes bei Diabetespatienten als

    Auszug aus SG Stralsund, 09.05.2012 - S 3 KR 39/12
    Blutzuckermessungen dienen der ärztlichen Therapie bei Diabetes und haben den Zweck, die medizinische Behandlung zu sichern sowie die weitere Verschlimmerung der Krankheit und Spätschäden zu verhüten (BSG, Urteil 26. Januar 2006 - Az.: B 3 KR 4/05 R = SozR 4-2500 § 37 Nr. 7, Rn. 16, zitiert nach juris).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschaffte Leistung im Rahmen der

    Auszug aus SG Stralsund, 09.05.2012 - S 3 KR 39/12
    Auch im Hinblick auf die verordneten subkutanen Insulininjektionen, bei denen es sich in der Regel ebenfalls um medizinisch notwendige Maßnahmen der Behandlungspflege, nämlich zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung der Diabeteserkrankung handelt (BSG, Urteil vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 24/05 R = SozR 4-2500 § 13 Nr. 10, Rn. 17, zitiert nach juris), geht die Kammer nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand davon aus, dass es sich hier um verordnungsfähige Leistungen der Behandlungspflege im Sinne der Nr. 18 des Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie handelt.
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus SG Stralsund, 09.05.2012 - S 3 KR 39/12
    Allerdings ist ihnen nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG in den Fällen, in denen es - wie hier - um existenziell bedeutsame Leistungen der Krankenversicherung geht, eine lediglich summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage verwehrt, sondern sie haben diese abschließend zu prüfen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 29. November 2007 - 1 BvR 2496/07, zitiert nach juris, Rn. 16 m.w.N.).
  • SG Neuruppin, 02.02.2015 - S 20 KR 429/14

    Anspruch auf Versorgung mit Katheterisierung eines in einer Wohnstätte für

    Dass sich die Antragstellerin gegen die gerichtliche Geltendmachung des Leistungsanspruchs gegenüber dem Beigeladenen auf Grundlage von § 14 SGB IX entschieden hat, ist ihr nicht vorzuhalten (vgl. Sozialgericht Stralsund, Beschluss vom 9. Mai 2012 - S 3 KR 39/12 ER - [juris: Rn. 32]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2013 - L 1 KR 361/13
    Ob ein (vorrangiger) Anspruch nach § 55 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger besteht, (so SG Stralsund, Urteil vom 10. August 2012 - S 3 KR 78/10; Beschluss vom 5. September 2012 - S 3 KR 39/12, SG Frankfurt/Oder, Urteil vom 11. Dezember 2012 - S 27 KR 187/10), der dann ggf. im Hauptsacheverfahren beizuladen wäre, kann hier dahinstehen.
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