Rechtsprechung
SG Stralsund, 19.03.2019 - S 12 P 35/17 |
Verfahrensgang
- SG Stralsund, 19.03.2019 - S 12 P 35/17
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2019 - L 6 P 6/19
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2019 - L 6 P 6/19
Soziale Pflegeversicherung - Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren - …
Hiergegen hat die Klägerin, vertreten durch ihren Prozessbevollmächtigten, am 19. Juli 2017 bei dem Sozialgericht Stralsund erneut Klage erhoben (Az.: S 12 P 35/17).Der Anspruch der Klägerin auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und damit einhergehend die Rechtmäßigkeit des Entziehungsbescheides werde in dem Verfahren S 12 P 35/17 überprüft.
Mit Eingang der zweiten Klage am 19. Juli 2017 habe zwar doppelte Rechtshängigkeit vorgelegen, welche jedoch allein zur Unzulässigkeit des später eingegangenen Verfahrens S 12 P 35/17 geführt habe.
Das Sozialgericht hat das zurückverwiesene Verfahren S 12 P 27/17 mit Beschluss vom 16. April 2018 zum Verfahren S 12 P 35/17 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Die Klägerin hat die zweite, am 19. Juli 2017 bei dem Sozialgericht Stralsund Klage erhobene Klage (Az.: S 12 P 35/17) im Rahmen des Termins zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat zurückgenommen und im Übrigen beantragt:.
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2018 - L 6 P 3/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage vor Abschluss des Vorverfahrens …
Hiergegen hat die Klägerin, vertreten durch ihren Prozessbevollmächtigten, am 19. Juli 2017 bei dem Sozialgericht Stralsund Klage erhoben (Az.: S 12 P 35/17).Der Anspruch der Klägerin auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und damit einhergehend die Rechtmäßigkeit des Entziehungsbescheides werde in dem Verfahren S 12 P 35/17 überprüft.
Diese führte allerdings nicht zu Unzulässigkeit des vorliegenden Verfahren, sondern zu derjenigen des später eingegangene Verfahrens Sozialgericht Stralsund, S 12 P 35/17.