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   SG Stralsund, 26.02.2014 - S 7 AS 157/13   

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https://dejure.org/2014,2905
SG Stralsund, 26.02.2014 - S 7 AS 157/13 (https://dejure.org/2014,2905)
SG Stralsund, Entscheidung vom 26.02.2014 - S 7 AS 157/13 (https://dejure.org/2014,2905)
SG Stralsund, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - S 7 AS 157/13 (https://dejure.org/2014,2905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 70 Nr 3 SGG, § 88 Abs 1 S 2 SGG, § 88 Abs 2 SGG, § 85 Abs 1 SGG, § 85 Abs 2 S 2 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Untätigkeitsklage nach Widerspruchseinlegung - Beteiligtenfähigkeit - kein zureichender Grund für die Nichtbescheidung - Zuständigkeitsstreit - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Trägerwechsel - Ermittlung des ...

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus SG Stralsund, 26.02.2014 - S 7 AS 157/13
    Die Regelung soll die Berufungsgerichte von vermögensrechtlichen Streitigkeiten von nur geringem Wert entlasten (vgl. BSG Urteil vom 06. Oktober 2011 - B 9 SB 45/11 B, Juris = SozR 4-1500 § 144 Nr. 7).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Auszug aus SG Stralsund, 26.02.2014 - S 7 AS 157/13
    Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen ist als Behörde des als zuständiger Grundsicherungsträger herangezogenen Landkreises Vorpommern-Rügen beteiligtenfähig im Sinne von § 70 Nr. 3 SGG und somit der richtige Beklagte (vgl. BSGE 99, 131-137).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Auszug aus SG Stralsund, 26.02.2014 - S 7 AS 157/13
    Aufgrund des grundrechtlich geschützten Anspruchs des Klägers auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG und des Rechts auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist gemäß Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) - der auch auf sozialrechtliche Ansprüche Anwendung findet (BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 2) - war der Trägerwechsel nicht als hinreichender Grund für die Nichtbescheidung anzuerkennen.
  • BSG, 07.10.1976 - 6 RKa 5/76

    Notfalldienst - Befreiung eines Arztes - Entscheidung durch die Ärztekammer -

    Auszug aus SG Stralsund, 26.02.2014 - S 7 AS 157/13
    Dabei musste die Kammer auch nicht auf einen möglicherweise existierenden Grundsatz, wonach eine Widerspruchsstelle grundsätzlich nur Verwaltungsakte einer ihr im Instanzenzug nachgeordneten Stelle überprüfen darf, abrücken oder auf die Grundsatzentscheidung des BSG (BSGE 42, 276-278) abstellen, wonach aus der Ermächtigung, die bisherige Zuständigkeitsordnung neu zu regeln, ohne weiteres die Befugnis folge, in die Neuregelung auch bereits anhängige Fälle einzubeziehen.
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

    Auszug aus SG Stralsund, 26.02.2014 - S 7 AS 157/13
    Vorübergehende besondere Belastungen, insbesondere bei organisatorischen Änderungen können einen solchen Grund darstellen (vgl. BVerwGE 42, 108).
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