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   SG Stuttgart, 02.07.2020 - S 1 U 1897/19   

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https://dejure.org/2020,21753
SG Stuttgart, 02.07.2020 - S 1 U 1897/19 (https://dejure.org/2020,21753)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 02.07.2020 - S 1 U 1897/19 (https://dejure.org/2020,21753)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - S 1 U 1897/19 (https://dejure.org/2020,21753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sturz am Morgen nach betrieblicher Weihnachtsfeier als Arbeitsunfall?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sturz am Morgen nach der Weihnachtsfeier ist kein Arbeitsunfall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche

    Auszug aus SG Stuttgart, 02.07.2020 - S 1 U 1897/19
    Bleiben Versicherte nach dem Ende der offiziellen Veranstaltung noch längere Zeit privat zusammen, lösen sie sich vom Betrieb und stehen demgemäß nicht mehr unter Versicherungsschutz (Hauck/Noftz /Keller, § 8 Rn. 108, Stand 6/2018 mit Hinweis auf BSG, 30.3. 2017, B 2 U 15/15 R, NZS 2017, S. 625 ff. Rz 21: zum Nichtvorliegen des Unfallversicherungsschutzes eines Außendienstarbeiters auf dem Weg zur Toilette während eines geselligen Ausklanges einer Dienstreise an der Hotelbar im Anschluss an das offizielle Abschlussabendessen ).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Stuttgart, 02.07.2020 - S 1 U 1897/19
    Abschließend weist die Kammer darauf hin, dass beispielsweise eine rechtlich unzutreffende Auffassung von Unternehmen und Beschäftigten, eine bestimmte Verrichtung stehe in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, keinen Versicherungsschutz zu begründen vermag (BSG Urteil vom 13.12.2005, B 2 U 29/04 R, Fundstelle Juris).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Stuttgart, 02.07.2020 - S 1 U 1897/19
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG Urteil vom 17.12.2015, B 2 U 8/14 R, Fundstelle Juris).
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