Rechtsprechung
SG Stuttgart, 14.01.2011 - S 20 SF 7180/10 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - kein Anfall einer (fiktiven) Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs ohne mündliche Verhandlung
- Justiz Baden-Württemberg
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - kein Anfall einer (fiktiven) Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs ohne mündliche Verhandlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung einer Terminsgebühr für den Abschluss eines Vergleiches im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung vor dem Landessozialgericht
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 2011, 240 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Sachsen, 09.03.2015 - L 8 AS 951/13
Fiktive Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs - …
Der Gesetzgeber hat vielmehr, obschon die allgemeine Gebührenstruktur grundsätzlich auch für die Sozialgerichtsbarkeit in Anwendung gebracht wurde (vgl. BT-Drs. 15/1971 S. 212), für schriftliche Vergleiche einen weiteren Gebührenanreiz zur vergleichsweisen Erledigung in Verfahren, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, offensichtlich nicht für nötig gehalten, zumal beim Vergleichsschluss - wie auch im hier zugrundeliegenden Fall - regelmäßig bereits neben der Verfahrensgebühr eine Einigungsgebühr nach Nr. 1006 VV RVG entsteht (hierzu SG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2011 - S 20 SF 7180/10 E - juris RdNr. 22). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2011 - L 19 AS 726/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Soweit in der unterinstanzlichen Rechtsprechung zur Begründung eines Redaktionsversehens des Gesetzgebers darauf abgestellt wird, dass aus den Gesetzesmaterialien eine Begründung der unterschiedlichen Behandlung der Verfahren nach § 197a SGG und nach § 183 SGG im Gebührenrecht nicht zu entnehmen ist und dies für ein unbewusstes Redaktionsversehen des Gesetzgebers spricht (vgl. Sozialgericht - SG - Chemnitz Beschluss vom 17.05.2010 - S 35 SF 189/10 E - ; SG Stuttgart Beschluss vom 05.07.2010 - S 15 SF 7062/08 E -, wobei das SG Stuttgart seine Rechtsprechung später aufgeben hat: Beschluss vom 14.01.2011 - S 20 SF 7180/10), ist schon fraglich, ob die Voraussetzungen für den Anfall einer fiktiven Terminsgebühr nach Nr. 3104 Nr. 1 3. Alt. VV RVG in Verfahren nach § 197a SGG überhaupt gegeben sein können. - SG Hamburg, 10.11.2011 - S 23 SF 217/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr gem RVG-VV …
Neben dem Wortlaut der VV Nr. 3106 Nr. 3 bleibt für deren zutreffende (und von keiner "herrschenden", sondern lediglich auf vereinzelte sozialgerichtliche Entscheidungen ohne eigene Begründung gestützte Meinung einiger Kommentatoren abweichend gesehene) Auslegung wesentlich, daß der Gesetzgeber mit der Ausgestaltung der Gebührentatbestände auch das Ziel verfolgt, die Verfahrenskosten für die nach § 183 Satz 1 SGG kostenprivilegierten Kläger beim Sozialgericht niedrig zu halten (vgl SG Stuttgart 14.11.2011 2011 - S 20 SF 7180/10 E = AGS 2011, 72 unter Hinweis auf SG Duisburg 24.04.2006 - S 21 RJ 140/04).Noch ungeachtet der Tatsache, daß bei verständige Würdigung des Teilanerkenntnisses der Beklagten darin kein Vergleichsangebot enthalten gewesen ist, vielmehr die Beklagte nur für den Fall einer im Übrigen von der Klägerin erklärten Klagrücknahme die Kostenübernahme entsprechend der Obsiegensquote erklärt hatte, enthält VV Nr. 3106 auch weder eine VV Nr. 3104 Nr. 1 entsprechende Regelung, noch besteht insoweit eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke (…vgl LSG NRW a.a.O.; LSG NRW 29.08.2007 - L 2 B 13/06 KN; LSG NRW 15.05.2008 - L 7 B 63/08 AS; LSG NRW 30.03.2009 - L 2 B 20/08 KN P; Schlesw-Holst LSG 14.11.2007 - L 1 B 513/07 = SchlHA 2008, 428; SG Stuttgart 14.01.2011 - S 20 SF 7180/10 E = AGS 2011, 72; SG Stuttgart 24.03.2010 - S 21 SF 7175/09 E; SG Stuttgart 05.07.2010 - S 15 SF 7062/08 E; SG Stuttgart 12.06.2008 - S 12 KR 945/08 KE; a.A. SG Stuttgart 23.12.2009 - S 6 SB 2031/09 KE).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - L 19 AS 1522/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Soweit in der unterinstanzlichen Rechtsprechung zur Begründung eines Redaktionsversehens des Gesetzgebers darauf abgestellt wird, dass aus den Gesetzesmaterialien eine Begründung der unterschiedlichen Behandlung der Verfahren nach § 197a SGG und nach § 183 SGG im Gebührenrecht nicht zu entnehmen ist und dies für ein unbewusstes Redaktionsversehen des Gesetzgebers spricht (vgl. SG Chemnitz Beschluss vom 17.05.2010 - S 35 SF 189/10 E - ; SG Stuttgart Beschluss vom 05.07.2010 - S 15 SF 7062/08 E -, wobei das SG Stuttgart seine Rechtsprechung später aufgeben hat: Beschluss vom 14.01.2011 - S 20 SF 7180/10), ist schon fraglich, ob die Voraussetzungen für den Anfall einer fiktiven Terminsgebühr nach Nr. 3104 Nr. 1 3. Alt. VV RVG in Verfahren nach § 197a SGG überhaupt gegeben sein können. - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2012 - L 7 AS 1024/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eine analoge Anwendung kommt nicht in Betracht (vgl. SG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2011, S 20 SF 7180/10 E; Thüringisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.11.2008, L 6 B 130/08 SF; LSG NRW, Beschluss vom 16.08.2006, L 20 B 137/06 AS). - SG Dresden, 18.01.2012 - S 30 SF 646/11
Anfallen der sozialgerichtlichen Terminsgebühr im Falle einer Beendigung des …
Neben dem Wortlaut der VV Nr. 3106 Nr. 3 bleibt für deren zutreffende (und von keiner "herrschenden", sondern lediglich auf vereinzelte sozialgerichtliche Entscheidungen ohne eigene Begründung gestützte Meinung einiger Kommentatoren abweichend gesehene) Auslegung wesentlich, daß der Gesetzgeber mit der Ausgestaltung der Gebührentatbestände auch das Ziel verfolgt, die Verfahrenskosten für die nach § 183 Satz 1 SGG kostenprivilegierten Kläger beim Sozialgericht niedrig zu halten (vgl SG Stuttgart 14.11.2011 2011 - S 20 SF 7180/10 E = AGS 2011, 72 unter Hinweis auf SG Duisburg 24.04.2006 - S 21 RJ 140/04).". - SG Fulda, 15.04.2011 - S 3 SF 21/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr …
Die Voraussetzungen für eine Analogie liegen nicht vor (vgl. dazu jüngst SG Stuttgart, Beschl. 14.01.2011 - S 20 SF 7180/10 E, juris Rn. 22).