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   SG Stuttgart, 18.12.2019 - S 3 KR 4366/16   

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SG Stuttgart, 18.12.2019 - S 3 KR 4366/16 (https://dejure.org/2019,60904)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 18.12.2019 - S 3 KR 4366/16 (https://dejure.org/2019,60904)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - S 3 KR 4366/16 (https://dejure.org/2019,60904)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 KR 438/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenversicherung - Streit um

    Am 12. August 2016 erhob die Klägerin beim SG Klage (Az.: S 3 KR 4366/16), mit der sie die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vom 5. April 2016, hilfsweise die Zahlung von 20.396,25 EUR für die im Zeitraum vom 25. August 2011 bis 9. Mai 2012 durchgeführte Dauerbeatmung der Versicherten begehrte.

    Am 15. November 2017 führte das SG in den Verfahren S 18 KR 4297/16 und S 3 KR 4366/16 einen gemeinsamen Erörterungstermin durch; insoweit wird auf die Niederschrift vom 15. November 2017 Bezug genommen (Bl. 66-68 der SG-Akte S 3 KR 4366/16).

    Mit Urteil vom 18. Dezember 2019 wies das SG die Klage in dem hier streitigen Verfahren S 3 KR 4366/16 ab und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, die Klage sei teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet.

    Es sei nicht richtig, dass die Fälligkeit der Forderung bis zur Rechtskraft der Entscheidung in der Sache "S 3 KR 4366/16" (gemeint: S 18 KR 4297/16) hinausgeschoben werde.

    Die Ersetzungsklage in dem Verfahren "S 3 KR 4366/16" (gemeint: S 18 KR 4297/16) sei aufgrund ihrer Rechtsnatur als gestalterische und feststellende Kassationsklage zu verstehen.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.08.2021 - L 5 KR 2097/20

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Schiedsverfahren gemäß § 132a SGB

    Unter dem 12.08.2016 hat auch die (in dem hier streitigen Verfahren) Beklagte Klage beim SG erhoben (S 3 KR 4366/16), mit der sie die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vom 05.04.2016, hilfsweise die Zahlung von 20.396,25 EUR für die im Zeitraum vom 25.08.2011 bis 09.05.2012 durchgeführte Dauerbeatmung der Versicherten begehrte.

    Auf die in einem am 15.11.2017 vom SG in den Verfahren S 18 KR 4297/16 und S 3 KR 4366/16 durchgeführten gemeinsamen Erörterungstermin erfolgten Hinweise (auf die Niederschrift vom 15.11.2017 wird insoweit Bezug genommen < Bl. 192-194 der SG-Akte S 18 KR 4297/16 >) hat die Beklagte erwidert, es sei nicht erforderlich, dass der Schiedsspruch einen Vertragstext enthalte.

    Im Verfahren S 3 KR 4366/16 hat das SG die Klage mit Urteil vom 18.12.2019 abgewiesen.

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