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   SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07 ER   

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SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07 ER (https://dejure.org/2007,2414)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07 ER (https://dejure.org/2007,2414)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - S 10 KR 8404/07 ER (https://dejure.org/2007,2414)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erteilung von Zuschlägen auf Angebote von Pharmaunternehmen zum Zwecke des Abschlusses von Rabattverträgen; Anwendbarkeit der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf Rechtsbeziehungen zwischen den Krankenkassen und den ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 69; SGG § 51
    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot, für verschiedene Wirkstoffe Zuschläge auf Angebote von Pharmaunternehmen zum Abschluss von Rabattverträgen zu erteilen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 572
  • VergabeR 2008, 89
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07
    Ferner wurde das Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die Vorlage des Senats gemäß Beschluss vom 23.05.2007 (VII Verg 50/06) ausgesetzt.

    Die hierzu vertretene Ansicht, bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte sei § 69 SGB V unanwendbar, weil der Gesetzgeber nicht über das Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Richtlinie 2004/18/EG disponieren könne (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 23.05.2005 an den EuGH - VII Verg 50/06) begründet nicht die Eröffnung des Verfahrensweges vor die vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen nach §§ 97 ff GWB.

    Die gegenteilige Auffassung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf in ihrem Beschluss vom 31.10.2007, der 2. Vergabekammer des Bundes in ihren Beschlüssen vom 15.11.2007 (vgl. z. B. VK 2-114/07) sowie des OLG Düsseldorf (Vorlagebeschluss an den EuGH vom 23.05.2007 - VII-Verg 50/06; Beschlüsse vom 18.12.2007 bzw. 19.12.2007 - VII Verg 44/07 - 51/07) ist angesichts des eindeutigen Wortlautes des § 69 Satz 2 SGB V und der dargestellten Gesetzesentwicklung ebenso abzulehnen (Engelmann aaO, Rz. 120) wie die Ansicht des SG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 14.11.2007.

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 44/07

    Geltung des Allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07
    Die gegenteilige Auffassung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf und der Vergabekammer des Bundes sowie des OLG Düsseldorf (z.B. Beschlüsse vom 18./19.12.2007 - VII Verg 44/07 - 51/07) ist abzulehnen.

    Gegen diesen Beschluss haben die Antragstellerinnen beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 22.11.2007 sofortige Beschwerde unter dem dortigen Aktenzeichen VII Verg 44/07 eingelegt.

    Die gegenteilige Auffassung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf in ihrem Beschluss vom 31.10.2007, der 2. Vergabekammer des Bundes in ihren Beschlüssen vom 15.11.2007 (vgl. z. B. VK 2-114/07) sowie des OLG Düsseldorf (Vorlagebeschluss an den EuGH vom 23.05.2007 - VII-Verg 50/06; Beschlüsse vom 18.12.2007 bzw. 19.12.2007 - VII Verg 44/07 - 51/07) ist angesichts des eindeutigen Wortlautes des § 69 Satz 2 SGB V und der dargestellten Gesetzesentwicklung ebenso abzulehnen (Engelmann aaO, Rz. 120) wie die Ansicht des SG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 14.11.2007.

  • SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8405/07
    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07
    Ferner haben die Antragstellerinnen bereits am 21.11.2007 beim Sozialgericht (SG) Stuttgart Klage gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem Aktenzeichen S 10 KR 8405/07 erhoben, über die ebenfalls noch nicht entschieden wurde.

    Bei Berücksichtigung der dargelegten Grundsätze hat die beim SG Stuttgart unter dem Aktenzeichen S 10 KR 8405/07 anhängige Klage Aussicht auf Erfolg.

  • VK Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 1 VK 47/07

    Rabattverträge: Rechtsweg vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07
    In diesem Fall ist von der zuständigen staatlichen Stelle die unmittelbare Anwendbarkeit des europäischen Rechts zu prüfen, wobei hier nach den dargestellten Gründen die Zuständigkeit bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit liegt (Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2007 - 1 VK 47/07).
  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-114/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07
    Die gegenteilige Auffassung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf in ihrem Beschluss vom 31.10.2007, der 2. Vergabekammer des Bundes in ihren Beschlüssen vom 15.11.2007 (vgl. z. B. VK 2-114/07) sowie des OLG Düsseldorf (Vorlagebeschluss an den EuGH vom 23.05.2007 - VII-Verg 50/06; Beschlüsse vom 18.12.2007 bzw. 19.12.2007 - VII Verg 44/07 - 51/07) ist angesichts des eindeutigen Wortlautes des § 69 Satz 2 SGB V und der dargestellten Gesetzesentwicklung ebenso abzulehnen (Engelmann aaO, Rz. 120) wie die Ansicht des SG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 14.11.2007.
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07
    Aus diesen Regelungen hat das BSG in ständiger Spruchpraxis (Urteil vom 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R - BSGE 87, 95, 99; Urteil vom 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R - BSGE 89, 24, 30 ff; Urteil vom 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R = SozR 4-2500 § 132a Nr. 1) den Schluss gezogen, dass auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern - zu denen auch die Pharmaunternehmen gehören - die Vorschriften des GWB - einschließlich der vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 97 ff GWB - nicht mehr anwendbar sind.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung), wobei die diesbezüglichen Anforderungen jedoch umso niedriger sind, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht -BVerfG- NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a. a. O., Rdnrn. 12, 95 99 ff.; Funke-Kaiser in Bader u. a.; VwGO, 3. Auflage, § 123 Rdnrn. 15 f., 24 ff.).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07
    Dieser Rechtsauffassung hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 23.02.2006 (I ZR 164/03 - NZS 2006, 647) angeschlossen.
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R

    Krankenversicherungsrecht: Verstoß der Spitzenverbände der Krankenkassen gegen

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07
    Aus diesen Regelungen hat das BSG in ständiger Spruchpraxis (Urteil vom 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R - BSGE 87, 95, 99; Urteil vom 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R - BSGE 89, 24, 30 ff; Urteil vom 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R = SozR 4-2500 § 132a Nr. 1) den Schluss gezogen, dass auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern - zu denen auch die Pharmaunternehmen gehören - die Vorschriften des GWB - einschließlich der vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 97 ff GWB - nicht mehr anwendbar sind.
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07
    Aus diesen Regelungen hat das BSG in ständiger Spruchpraxis (Urteil vom 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R - BSGE 87, 95, 99; Urteil vom 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R - BSGE 89, 24, 30 ff; Urteil vom 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R = SozR 4-2500 § 132a Nr. 1) den Schluss gezogen, dass auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern - zu denen auch die Pharmaunternehmen gehören - die Vorschriften des GWB - einschließlich der vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 97 ff GWB - nicht mehr anwendbar sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07

    Krankenversicherung - direkte Abrechnung mit Personenbeförderungsunternehmen -

  • BSG, 30.11.1956 - 6 RKa 21/56
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - öffentliche Auftraggeber

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - Verg 13/06

    Vorlage an den EuGH: Vergabe von Reinigungsdienstleistungen durch

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2000 - 2 M 105/99

    Verwaltungsrechtsweg, Öffentlich-rechtliche Streitigkeit, Verweisung im

  • BSG, 11.12.2007 - B 12 SF 9/07 S

    Rabattvereinbarungen: Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

    Mit Schriftsätzen vom 21. November 2007 haben sie außerdem Anfechtungsklage gegen diese Entscheidung beim Sozialgericht Stuttgart eingereicht (S 10 KR 84/07), dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8404/07 ER) sowie beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgerichts angebracht.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

    Mit Schriftsätzen vom 21. November 2007 haben sie außerdem Anfechtungsklage gegen diese Entscheidung beim Sozialgericht Stuttgart eingereicht (S 10 KR 8405/07), dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8404/07 ER) sowie beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgerichts angebracht.

    Das Sozialgericht hat mit Beschlüssen vom 20. Dezember 2007 die beantragte Anordnung getroffen und den Antragsgegnerinnen den Zuschlag gestattet (S 10 KR 8404/07 ER; Az des Landessozialgerichts Baden-Württemberg: L 5 KR 6123/07 ER-B) sowie die Zuständigkeit zu den Sozialgerichten festgestellt (S 10 KR 8405/07).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2008 - L 5 KR 316/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Sozialgerichtsbarkeit -

    Mit Schreiben vom 14. September 2007 (Bl. 178 f. SG-Akte S 10 KR 8404/07 ER bezüglich der Beigeladenen Ziff. 9) informierten die Klägerinnen alle Pharmaunternehmen, die ein Angebot abgegeben hatten, "im Vorgriff" auf die zu erfolgenden Vertragsabschlüsse, die "14 Tage nach Absendung dieser Vorabinformation beabsichtigt" seien.

    Gleichzeitig mit der Klageerhebung haben die Klägerinnen beim SG die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (S 10 KR 8404/07 ER) beantragt, den das SG mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 gewährt hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07

    Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens zum Abschluss von Rabattverträgen in der

    Den Antragstellerinnen wird untersagt, in dem vorliegenden Verfahren zum Abschluss von Rabattverträgen Zuschläge auf die vom Sozialgericht im Beschluss vom 20. Dezember 2007 - S 10 KR 8404/07 ER - unter Ziff. 2 genannten Wirkstoffe zu erteilen.

    Den Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses des Sozialgerichts Stuttgart (S 10 KR 8404/07 ER) zurückzuweisen.

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 48/07

    Sind Allgemeine Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

    Mit Schriftsätzen vom 21. November 2007 haben sie außerdem Anfechtungsklage gegen diese Entscheidung beim Sozialgericht Stuttgart eingereicht (S 10 KR 84/07), dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8404/07 ER) sowie beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgerichts angebracht.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 57/07

    Vollstreckbarkeit eines gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse ausgesprochenen

    Mit Schriftsätzen vom 21. November 2007 haben sie außerdem Anfechtungsklage gegen diese Entscheidung beim Sozialgericht Stuttgart erhoben (S 10 KR 8405/07) und dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8404/07).

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 27. Februar 2008 (L 5 KR 6136/07 W-A = L 5 KR 6123/07 ER-B) den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart im Verfahren S 10 KR 8404/07 ER aufgehoben und auf Antrag der hiesigen Antragstellerin den hiesigen Antragsgegnerinnen untersagt, zum Abschluss von Rabattverträgen Zuschläge auf die betreffenden Wirkstoffe zu erteilen.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08

    Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer

    b) Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Senats (NZBau 2007, 530 = VergabeR 2007, 634 - Ahlhorn; NZBau 2008, 139 = VergabeR 2008, 89 - Wuppertal; VergabeR 2008, 229 - Oer-Erkenschwick; kritisch dazu u.a. Ziekow, VergabeR 2008, 151; Horn, VergabeR 2008, 158; s. auch Losch, VergabeR 2008, 239) beinhaltete der Vertrag eine Baukonzession (die möglicherweise als Bauauftrag anzusehenden Teile [Parkplatz] sind nebensächlich und erreichen den Schwellenwert nicht).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - Verg 27/08

    Zur Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahrens - Unzulässigkeit eines

    Allerdings spricht Vieles dafür, dass es sich bei dem Abschluss der Verträge zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Senats (NZBau 2007, 530 = VergabeR 2007, 634 - Ahlhorn; NZBau 2008, 139 = VergabeR 2008, 89 - Wuppertal; VergabeR 2008, 229 - Oer-Erkenschwick; kritisch dazu u.a. Ziekow, VergabeR 2008, 151; Horn, VergabeR 2008, 158; s. auch Losch, VergabeR 2008, 239) um die Vergabe einer - ausschreibungspflichtigen - Baukonzession handelte.
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - Verg 57/07

    Rabattverträge von Krankenkassen: OLG legt Rechtswegfrage dem BGH vor!

    Mit Schriftsätzen vom 21. November 2007 haben sie außerdem Anfechtungsklage gegen diese Entscheidung beim Sozialgericht Stuttgart erhoben (S 10 KR 8405/07) und dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8404/07).

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 27. Februar 2008 (L 5 KR 6136/07 W-A = L 5 KR 6123/07 ER-B) den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart im Verfahren S 10 KR 8404/07 ER aufgehoben und den hiesigen Antragsgegnerinnen untersagt, zum Abschluss von Rabattverträgen Zuschläge auf die betreffenden Wirkstoffe zu erteilen.

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 SF 1/08 R

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im

    Ob hiervon abweichend bei Streitigkeiten über den Abschluss von Rahmenvereinbarungen nach § 127 Abs. 1 SGB V die Zuständigkeit der Vergabekammern und -senate bei den Oberlandesgerichten nach den §§ 104, 116 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ( GWB ) besteht, ist noch nicht geklärt und in Rechtsprechung (vgl etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.5.2007 - VII- Verg 50/06, Verg 50/06 - GesR 2007, 429 einerseits; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.11.2007 - 17 Verg 11/07 - juris; SG Stuttgart, Beschluss vom 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07 ER ua andererseits) und Literatur (vgl etwa Lorff, ZESAR 2007, 104 ff; Hartmann/Souglu, SGb 2007, 404 ff; Gabriel, NZS 2007, 344 ff einerseits, Engelmann in jurisPK- SGB V , § 69 RdNr 133 ff; Möschel, JZ 2007, 601 ff; Roth, GRUR 2007, 645 ff; Bloch/Puns, SGb 2007, 645 ff andererseits) umstritten.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 44/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 50/07

    Sind AOKs öffentliche Auftraggeber?

  • BSG, 11.12.2007 - B 12 SF 9/07 S
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 49/07

    Sind Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 47/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 45/07
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