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   SG Stuttgart, 23.07.2015 - S 4 KA 3147/13   

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SG Stuttgart, 23.07.2015 - S 4 KA 3147/13 (https://dejure.org/2015,27618)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 23.07.2015 - S 4 KA 3147/13 (https://dejure.org/2015,27618)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - S 4 KA 3147/13 (https://dejure.org/2015,27618)
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  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus SG Stuttgart, 23.07.2015 - S 4 KA 3147/13
    Auszubildende, aber auch Beamte, Richter und Soldaten (BVerfGE, Urteil vom 30.11.1956, BVerfGE 19, 303).
  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 30/86

    Vorwurf gegen Kassenarzt - Rechtmäßigkeit eines Disziplinarbescheides - Teilweise

    Auszug aus SG Stuttgart, 23.07.2015 - S 4 KA 3147/13
    Die gerichtliche Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen beschränkt sich auf die Prüfung, ob der Disziplinarausschuss von einem richtigen und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und sich von sachgerechten Überlegungen hat leiten lassen, also ob rechtlich zutreffend eine schuldhafte Nichterfüllung vertragsärztlicher Pflichten angenommen und ob die Maßnahme ermessensfehlerfrei ausgewählt wurde (BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKA 30/86 --, LSG NRW, Urteil vom 15.12.2010 -L 11 KA 100/08 -).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus SG Stuttgart, 23.07.2015 - S 4 KA 3147/13
    Gegenspieler die Arbeitgeber (BVerfG, Urteil vom 26.06.1991, BVerfGE 84, 212), ferner Seite II von 15.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 11 KA 100/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Stuttgart, 23.07.2015 - S 4 KA 3147/13
    Die gerichtliche Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen beschränkt sich auf die Prüfung, ob der Disziplinarausschuss von einem richtigen und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und sich von sachgerechten Überlegungen hat leiten lassen, also ob rechtlich zutreffend eine schuldhafte Nichterfüllung vertragsärztlicher Pflichten angenommen und ob die Maßnahme ermessensfehlerfrei ausgewählt wurde (BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKA 30/86 --, LSG NRW, Urteil vom 15.12.2010 -L 11 KA 100/08 -).
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