Rechtsprechung
SG Stuttgart, 30.06.2011 - S 10 KA 3669/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeitsgebot - Arzneimittel - therapeutischer Nutzen - Leistungspflicht - Gemeinsamer Bundesausschuss - Ausschluss - Verordnungsfähigkeit - Benennung des Arzneimittels bzw des Wirkstoffes - kein genereller Ausschluss durch ...
- Justiz Baden-Württemberg
Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeitsgebot - Arzneimittel - therapeutischer Nutzen - Leistungspflicht - Gemeinsamer Bundesausschuss - Ausschluss - Verordnungsfähigkeit - Benennung des Arzneimittels bzw des Wirkstoffes - kein genereller Ausschluss durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Für einen Ausschluss von der Verordnungsfähigkeit eines Arzneimittels durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ist die Benennung des Arzneimittels bzw. des Wirkstoffes erforderlich; Erforderlichkeit der Benennung eines Arzneimittels bzw. eines Wirkstoffes für einen ...
Wird zitiert von ...
- SG Marburg, 11.09.2013 - S 12 KA 384/13
Vertragsärztliche Versorgung - Unzulässigkeit der Verordnung eines fiktiv …
Allein der Umstand, dass sich das Medikament (das bereits seit über 20 Jahren auf dem Markt sei) im Nachzulassungsverfahren befinde und seine Bewertung durch die Arzneimittelbehörde noch ausstehe, stehe der Leistungspflicht der Krankenkassen nicht entgegen (vgl. SG Stuttgart, Urt. v. 30.06.2011 - S 10 KA 3669/09 - juris Rdnr. 21).