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   SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17   

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SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17 (https://dejure.org/2019,58078)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 30.10.2019 - S 7 R 1197/17 (https://dejure.org/2019,58078)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - S 7 R 1197/17 (https://dejure.org/2019,58078)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann ist ein Nageldesigner selbständig tätig?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht eines Nageldesigners

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2011 - L 4 R 1036/10

    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17
    Jedoch sind auch im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse Vertragsgestaltungen möglich, die es weitgehend dem Arbeitnehmer überlassen, ob er im konkreten Fall tätig werden will (vgl. LSG BadenWürttemberg, Urteil vom 02.09.2011 - L 4 R 1036/10, juris Rn. 27).

    Der Aufgabenbereich des Beigeladenen zu 1 unterschied sich dabei hinsichtlich des einzelnen Kunden nicht von dem der abhängig beschäftigten Nageldesigner, was ein maßgebliches Indiz für eine abhängige Beschäftigung ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.09.2011 - a.a.O., juris Rn. 27).

    Es muss ein Wagnis bestehen, welches über das hinausgeht, kein Entgelt zu erzielen; es müssen also zusätzlich Kosten für Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder frühere Investitionen brachliegen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.09.2011 - a.a.O., juris Rn. 28).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen freigestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R, juris Rn. 16 m.w.N.; Urteil vom 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R, juris Rn. 17 m.w.N.; Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Auf der Grundlage des festgestellten (wahren) Inhaltes der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 14.03.2018, a.a.O., juris Rn. 17).

  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Auszug aus SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R, juris Rn. 24).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17
    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R, juris Rn. 27).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2006 - L 11 (8) R 50/06

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17
    Auch das Risiko, bei fehlender Nachfrage in geringerem Umfang Kunden bedienen zu können, stellt kein typisches Unternehmerrisiko dar und wird auch von Arbeitnehmern auf Abruf getragen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.11.2006 - L 11 (8) R 50/06, juris Rn. 21).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen freigestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R, juris Rn. 16 m.w.N.; Urteil vom 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R, juris Rn. 17 m.w.N.; Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17
    Das kann bei manchen Tätigkeiten dazu führen, dass sie in Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R, juris Rn. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 837/16

    Sozialversicherungspflicht - Kurierfahrerin für ein Unternehmen mit dem

    Auszug aus SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17
    Diesem gegenüber bei der Klägerin beschäftigten Angestellten erhöhten Risiko standen jedoch keine größeren Gestaltungsfreiheiten beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft und hinsichtlich des Verdienstes entgegen, was gegen eine Selbstständigkeit spricht (vgl. LSG Baden-Württemberg, L 11 R 837/16, juris Rn. 61).
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Auszug aus SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen freigestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R, juris Rn. 16 m.w.N.; Urteil vom 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R, juris Rn. 17 m.w.N.; Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17
    Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, die regelmäßig abhängig beschäftigt sind, auch wenn sie die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten haben und gegenüber der Belegschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10, juris Rn. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - abhängige Beschäftigung eines

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