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   SG Trier, 14.02.2017 - S 3 SO 67/14   

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https://dejure.org/2017,16564
SG Trier, 14.02.2017 - S 3 SO 67/14 (https://dejure.org/2017,16564)
SG Trier, Entscheidung vom 14.02.2017 - S 3 SO 67/14 (https://dejure.org/2017,16564)
SG Trier, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - S 3 SO 67/14 (https://dejure.org/2017,16564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 104 Abs 1 SGB 10, § 10 Abs 4 S 1 SGB 8, § 10 Abs 4 S 2 SGB 8, § 27 Abs 1 SGB 8, § 44 Abs 1 S 1 SGB 8
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Jugendhilfeträgers gegen den vorrangig verpflichteten Sozialhilfeträger - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie - Kongruenz mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    Auszug aus SG Trier, 14.02.2017 - S 3 SO 67/14
    Auf die vom Regionalverband S. vor dem Verwaltungsgericht Trier gegen sie erhobene Klage (Az.: 2 K 1634/13) übernahm sie den Fall ab dem 01.06.2014, verneinte aber, im Anschluss an die Argumentation des Regionalverbandes, ihre sachliche Zuständigkeit als Jugendhilfeträger.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prozessakte, der Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 2 K 1634/13), der von der Klägerin und dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsakten, einschließlich der Akten des Regionalverbandes S., der Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Beratung war, Bezug genommen.

  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 24/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - behindertes Kind -

    Auszug aus SG Trier, 14.02.2017 - S 3 SO 67/14
    Vielmehr lässt die Bestimmung eine einheitliche Anmeldung auch für die Erstattung aller zukünftigen Leistungen zu (Mutschler in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 111 SGB X Rn. 17.1; vgl. auch BSG, Urteil vom 18.5.2004 - B 1 KR 24/02 R -, juris).

    Der Begriff des "Geltendmachens" im Zusammenhang mit § 111 Satz 1 SGB X verlangt keine gerichtliche Geltendmachung und keine Darlegung in alle Einzelheiten, sondern das Behaupten oder Vorbringen (BSG, Urteil vom 18.5.2004 - B 1 KR 24/02 R -, juris).

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus SG Trier, 14.02.2017 - S 3 SO 67/14
    Das Bundessozialgericht hat hierzu ausgeführt (Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R -, juris Rn. 37): "Ab diesem Zeitpunkt (gemeint ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 54 Abs. 3 SGB XII zum 05.08.2009) müssen für einen Anspruch auf Eingliederungshilfe in der Form einer Betreuung in einer Pflegefamilie die qualifizierten Voraussetzungen des § 54 Abs. 3 SGB XII erfüllt sein.

    Welcher Leistungsträger im Ausgangspunkt die Notwendigkeit der Intervention gesehen und entsprechend gehandelt hat ist für die Beurteilung der Leistungsidentität ebenso ohne Bedeutung, wie die Inhaberschaft des jeweiligen Anspruchs nach der Systematik des SGB VIII und des SGB XII; entscheidend ist nur, dass die Bedarfe derselben Person gedeckt werden (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R -, juris).

  • BSG, 23.02.1999 - B 1 KR 14/97 R

    Erstattungsanspruch - Sozialleistungsträger - Geltendmachung - Ausschlußfrist

    Auszug aus SG Trier, 14.02.2017 - S 3 SO 67/14
    Es müssen zumindest die Umstände, die im Einzelfall für die Entstehung des Erstattungsanspruchs maßgeblich sind, und der Zeitraum, für den die Sozialleistung erbracht wurde, hinreichend konkret mitgeteilt werden (BSG, Urteil vom 23.2.1999 - B 1 KR 14/97 R -, juris).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12

    Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher

    Auszug aus SG Trier, 14.02.2017 - S 3 SO 67/14
    Die Konkurrenzregelung setzt - ungeschrieben - voraus, dass die Leistungen der Jugend- und die der Sozialhilfe gleich, gleichartig, einander entsprechend, kongruent, einander überschneidend oder deckungsgleich sind (BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 5 C 26/98 -, juris; Urteil vom 02.03.2006 - 5 C 15/05 -, juris; Urteil vom 13.06.2013 - 5 C 30/12 -, juris).
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