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   SG Trier, 18.06.2015 - S 1 KR 144/14   

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https://dejure.org/2015,28719
SG Trier, 18.06.2015 - S 1 KR 144/14 (https://dejure.org/2015,28719)
SG Trier, Entscheidung vom 18.06.2015 - S 1 KR 144/14 (https://dejure.org/2015,28719)
SG Trier, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - S 1 KR 144/14 (https://dejure.org/2015,28719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Ausschluss der Leistungspflicht der Krankenkasse für die Versorgung des Versicherten mit einem Elektroscooter

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausschluss der Leistungspflicht der Krankenkasse für die Versorgung des Versicherten mit einem Elektroscooter - Kein Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber der Krankenversicherung - Gebrauchsgegenstand

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 63 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Krankenkassen/Sonstiges | Erstattungsstreitigkeiten | Elektroscooter: Allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

    Auszug aus SG Trier, 18.06.2015 - S 1 KR 144/14
    Trotz geringer Verbreitung in der Bevölkerung ist ein Gegenstand als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen, wenn er schon von der Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und Behinderte gedacht ist (Anschluss BSG Urteil vom 16.9. 1999, B 3 KR 1/99 R).

    Umgekehrt ist ein Gegenstand auch trotz geringer Verbreitung in der Bevölkerung und trotz hohen Verkaufspreises als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen, wenn er schon von der Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und Behinderte gedacht ist (BSG, Urteil vom 16.9.1999, B 3 KR 1/99 R).

  • BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit

    Auszug aus SG Trier, 18.06.2015 - S 1 KR 144/14
    Was daher regelmäßig auch von Gesunden benutzt wird, fällt auch bei hohen Kosten nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (BSG, Urteil vom 29.4.2010, B 3 KR 5/09 R).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider -

    Auszug aus SG Trier, 18.06.2015 - S 1 KR 144/14
    Allerdings hat das BSG im Urteil vom 3.11.1999 (B 3 KR 16/99 R) entschieden, dass ein Elektromobil (Shoprider) für Gehbehinderte ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2011 - 2 S 1369/11

    Beihilfefähigkeit eines Elektromobils

    Auszug aus SG Trier, 18.06.2015 - S 1 KR 144/14
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 10.10.2011, 2 S 1369/11) hat dagegen entschieden, dass ein Elektromobil kein beihilfefähiges Hilfsmittel für einen Beamten sei, da es sich hierbei um ein Fortbewegungsmittel handele, das der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen sei.
  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 16/05 R

    Krankenversicherung - Ausstattung mit Liegedreirad anstelle eines

    Auszug aus SG Trier, 18.06.2015 - S 1 KR 144/14
    Der Basisausgleich umfasst insoweit die Fähigkeit, sich in der Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang in die frische Luft zu gelangen oder die Stellen zu erreichen, an den Alltagsgegenstände, zu denen das Einkaufen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens gehört, zu erledigen sind (BSG, Urteil vom 24.5.2006, B 3 KR 16/05 R).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-12/10

    Lecson Elektromobile - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte

    Auszug aus SG Trier, 18.06.2015 - S 1 KR 144/14
    Entsprechend hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 22.12.2010 (C-12/10) entschieden, dass es sich bei einem Elektromobil zollrechtlich nicht um einen Rollstuhl oder ein anderes Fahrzeug für Behinderte handele, sondern um ein allgemeines Beförderungsmittel.
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