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   SG Trier, 23.02.2016 - S 3 KR 103/14   

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https://dejure.org/2016,5680
SG Trier, 23.02.2016 - S 3 KR 103/14 (https://dejure.org/2016,5680)
SG Trier, Entscheidung vom 23.02.2016 - S 3 KR 103/14 (https://dejure.org/2016,5680)
SG Trier, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - S 3 KR 103/14 (https://dejure.org/2016,5680)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 33 Abs 1 S 1 SGB 5, § 14 Abs 1 SGB 9, § 14 Abs 2 S 1 SGB 9, § 55 Abs 1 SGB 9, § 53 Abs 1 SGB 12
    Rehabilitation - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfsmittelversorgung - Sportrollstuhl für Vereinssport - Anspruch im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB 12 - kein krankenversicherungsrechtlich anzuerkennendes Grundbedürfnis - Zuständigkeit des ...

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versorgung mit einem Sportrollstuhl im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialrechtliche Einordnung eines Sportrollstuhls als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft; Anspruch eines hilfebedürftigen Behinderten auf Versorgung mit einem zur Teilnahme am Vereinssport erforderlichen Hilfsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sportrollstuhl ist Leistung zur Teilhabe am Gemeinschaftsleben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Sportrollstuhl als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Papierfundstellen

  • SpuRt 2017, 79
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus SG Trier, 23.02.2016 - S 3 KR 103/14
    Eine darüber hinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation ist hingegen Aufgabe anderer Sozialleistungsträger (std. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R -, juris).

    Vielmehr soll das begehrte Hilfsmittel zur Ausübung von Sport, u.a. im Verein, dienen, was aber in den Bereich der Freizeitgestaltung fällt und nicht von der GKV abzudecken ist (BSG, Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R -, juris).

    Der Kläger durfte sich bei seiner Entscheidung unter Teilhabegesichtspunkten an denjenigen Sportangeboten orientieren, die an seinem Aufenthaltsort erreichbar sind (BSG, Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R -, juris Rn. 17).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus SG Trier, 23.02.2016 - S 3 KR 103/14
    Denn der materiell-rechtlich eigentlich zuständige Rehabilitationsträger verliert im Außenverhältnis zum Versicherten oder Leistungsempfänger seine originäre Zuständigkeit für eine Teilhabeleistung, sobald der zuerst angegangene Rehabilitationsträger eine iS von § 14 Abs. 1 SGB IX fristgerechte Zuständigkeitserklärung versäumt und demzufolge die Zuständigkeit nach allen in Betracht kommenden rehabilitationsrechtlichen Rechtsgrundlagen auf ihn übergegangen ist (BSG, Beschluss vom 03.02.2015 - B 13 R 261/14 B -, juris; Urteil vom 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R -, juris; Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R -, juris).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines

    Auszug aus SG Trier, 23.02.2016 - S 3 KR 103/14
    Für die über die Schulpflicht, als staatsbürgerliche Pflicht, hinausgehenden Bildungsziele hat die Krankenversicherung aber nicht mehr einzustehen (BSG, Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R -, juris).
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus SG Trier, 23.02.2016 - S 3 KR 103/14
    Ein sächliches bewegliches Hilfsmittel kann zwar der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung dienen, wenn es spezifisch im Rahmen einer ärztlich verantworteten Krankenbehandlung eingesetzt wird, um zu ihrem Erfolg beizutragen (BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R -, juris).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus SG Trier, 23.02.2016 - S 3 KR 103/14
    Denn der materiell-rechtlich eigentlich zuständige Rehabilitationsträger verliert im Außenverhältnis zum Versicherten oder Leistungsempfänger seine originäre Zuständigkeit für eine Teilhabeleistung, sobald der zuerst angegangene Rehabilitationsträger eine iS von § 14 Abs. 1 SGB IX fristgerechte Zuständigkeitserklärung versäumt und demzufolge die Zuständigkeit nach allen in Betracht kommenden rehabilitationsrechtlichen Rechtsgrundlagen auf ihn übergegangen ist (BSG, Beschluss vom 03.02.2015 - B 13 R 261/14 B -, juris; Urteil vom 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R -, juris; Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R -, juris).
  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus SG Trier, 23.02.2016 - S 3 KR 103/14
    Die sportliche Betätigung gehört hingegen nicht zu diesen Grundbedürfnissen (BSG, Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - L 1 KR 126/12

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Sicherung des Erfolgs der

    Auszug aus SG Trier, 23.02.2016 - S 3 KR 103/14
    Dem behinderten Menschen die Teilnahme an einer im Verein und einer Mannschaft ausgeübten Sportart zu ermöglichen, liegt im Rahmen eines angemessenen Gleichziehens behinderter Menschen mit den Möglichkeiten nichtbehinderter Menschen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.05.2015 - L 1 KR 126/12 -, juris Rn. 24).
  • BSG, 03.02.2015 - B 13 R 261/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtssatz - Zuständigkeit des

    Auszug aus SG Trier, 23.02.2016 - S 3 KR 103/14
    Denn der materiell-rechtlich eigentlich zuständige Rehabilitationsträger verliert im Außenverhältnis zum Versicherten oder Leistungsempfänger seine originäre Zuständigkeit für eine Teilhabeleistung, sobald der zuerst angegangene Rehabilitationsträger eine iS von § 14 Abs. 1 SGB IX fristgerechte Zuständigkeitserklärung versäumt und demzufolge die Zuständigkeit nach allen in Betracht kommenden rehabilitationsrechtlichen Rechtsgrundlagen auf ihn übergegangen ist (BSG, Beschluss vom 03.02.2015 - B 13 R 261/14 B -, juris; Urteil vom 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R -, juris; Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R -, juris).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zum

    Auszug aus SG Trier, 23.02.2016 - S 3 KR 103/14
    Sport, der in allgemeiner Weise den körperliche und psychischen Zustand positiv beeinflussen soll und bei dem medizinische Zwecke nicht überwiegen, fällt daher nicht unter den krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsbegriff (BSG, Urteil vom 22.04.2009 - B 3 KR 5/08 R -, juris).
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus SG Trier, 23.02.2016 - S 3 KR 103/14
    Maßstab für die Eingliederungsziele im Rahmen des SGB XII sollen die berechtigen Wünsche des Betroffenen (§ 9 Abs. 2 SGB XII) selbst sein (BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R -, juris Rn. 16).
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