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   SG Trier, 26.07.2019 - S 4 U 63/16   

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https://dejure.org/2019,26579
SG Trier, 26.07.2019 - S 4 U 63/16 (https://dejure.org/2019,26579)
SG Trier, Entscheidung vom 26.07.2019 - S 4 U 63/16 (https://dejure.org/2019,26579)
SG Trier, Entscheidung vom 26. Juli 2019 - S 4 U 63/16 (https://dejure.org/2019,26579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 46 Abs 3 S 2 SGB 7, § 46 Abs 1 SGB 7, § 60 SGB 1, §§ 60 ff SGB 1, § 133 BGB
    Gesetzliche Unfallversicherung - Einstellung der Verletztengeldzahlung nach § 46 Abs 3 S 2 SGB 7 - Weigerung einer Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe - Auslegung einer Erklärung des Versicherten - Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen - Pflicht der Behörde zur ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Einstellung der Verletztengeldzahlung nach § 46 Abs 3 S 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Trier, 24.10.2014 - S 4 U 13/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - rechtswidrige Einstellung der

    Auszug aus SG Trier, 26.07.2019 - S 4 U 63/16
    Wolle die Beklagte sich auf die Versagung wegen eines Verstoßes gegen Mitwirkungspflichten stützen, müsse sie auch das entsprechende Verfahren betreiben (SG Trier, Urteil vom 24.10.2014, S 4 U 13/13).

    Gegen einen Bescheid, der nach Maßgabe des § 46 Absatz 3 Satz 2 SGB VII die Erbringung weiterer Leistungen zur Teilhabe ablehnt und das Ende des Verletztengeldbezuges verfügt, ist die isolierte Anfechtungsklage die statthafte Klageart, da bei Aufhebung des Bescheides der Verletztengeldanspruch wieder auflebt (so schon SG Trier, Urteil vom 24.10.2014, S 4 U 13/13 nach juris (Leitsatz 3); LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.4.2013, Az.: L 3 U 269/11, Rn. 13 nach juris).

    Ob dies nur der Fall ist, wenn der Versicherte gegen seine Mitwirkungspflichten nach Maßgabe der §§ 60 ff. SGB I verstößt und dieser Verstoß auch in der durch die Normen vorgegebenen Form festgestellt wurde, kann hier dahinstehen (so SG Trier, Urteil vom 24.10.2014, S 4 U 13/13 nach juris; a.A. Ricke, in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Werkstand 104. EL Juni 2019, § 46 SGB VII Rn. 14).

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus SG Trier, 26.07.2019 - S 4 U 63/16
    Die Regelung enthält damit keinen Höchstanspruch auf Verletztengeld, sodass allein der Zeitablauf nicht zu einer Einstellung der Verletztengeldzahlung berechtigt (BSG, Urteil vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R).

    Dass mit Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, ist zudem durch die Behörde vor Einstellung der Verletztengeldzahlung durch Verwaltungsakt festzustellen (BSG Urt. v. 13.9.2005 - B 2 U 4/04 R Rn. 39, 40; BSG SozR 4-2700 § 46 Nr. 3), die Entscheidung kann mit der Beendigungsentscheidung gemeinsam getroffen werden (Ricke, Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Werkstand: 104. EL Juni 2019, § 46 Rn. 14).

    Maßgeblich für die Prognoseentscheidung sind insoweit die Umstände, die der Verwaltung im Zeitpunkt ihrer Entscheidung bekannt sind (BSG, Urteil vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R, Ricke, aaO, Rn. 13).

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Arbeitsunfähigkeit - Beendigung

    Auszug aus SG Trier, 26.07.2019 - S 4 U 63/16
    Das Bundessozialgericht habe mehrfach bekräftigt (u. a. Urteil v. 30.10.2007 - B 2 U 31/06), dass der Anspruch auf Verletztengeld nicht auf 78. Wochen befristet sei.

    Dass mit Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, ist zudem durch die Behörde vor Einstellung der Verletztengeldzahlung durch Verwaltungsakt festzustellen (BSG Urt. v. 13.9.2005 - B 2 U 4/04 R Rn. 39, 40; BSG SozR 4-2700 § 46 Nr. 3), die Entscheidung kann mit der Beendigungsentscheidung gemeinsam getroffen werden (Ricke, Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Werkstand: 104. EL Juni 2019, § 46 Rn. 14).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2013 - L 3 U 269/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs - Feststellung

    Auszug aus SG Trier, 26.07.2019 - S 4 U 63/16
    Gegen einen Bescheid, der nach Maßgabe des § 46 Absatz 3 Satz 2 SGB VII die Erbringung weiterer Leistungen zur Teilhabe ablehnt und das Ende des Verletztengeldbezuges verfügt, ist die isolierte Anfechtungsklage die statthafte Klageart, da bei Aufhebung des Bescheides der Verletztengeldanspruch wieder auflebt (so schon SG Trier, Urteil vom 24.10.2014, S 4 U 13/13 nach juris (Leitsatz 3); LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.4.2013, Az.: L 3 U 269/11, Rn. 13 nach juris).
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