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   SG Ulm, 15.01.2020 - S 3 U 3716/16   

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SG Ulm, 15.01.2020 - S 3 U 3716/16 (https://dejure.org/2020,18436)
SG Ulm, Entscheidung vom 15.01.2020 - S 3 U 3716/16 (https://dejure.org/2020,18436)
SG Ulm, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - S 3 U 3716/16 (https://dejure.org/2020,18436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkennung einer Allergie gegenüber Schadstoffen als Berufskrankheit bei gleichzeitigem Vorliegen einer Pollenallergie

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Wenn die Nase Sorgen macht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht:

    Auszug aus SG Ulm, 15.01.2020 - S 3 U 3716/16
    Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die BK nicht anzuerkennen ( vgl. BSG , SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5, Rn. 17 BSG , Urteil vom 24.04.2015, B 2 U 10/14, Rn. 11, juris).

    Dem gegenüber reicht für den nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht aber die bloße Möglichkeit aus ( vgl. BSG , SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2109 Nr. 1, Rn. 12; BSG , SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 3101 Nr. 4, Rn. 16, m.w.N. ; BSG , SozR 4-2700 § 9 Nr. 14, Rn. 9, m.w.N. ; BSG Urteil vom 23.04.2015, B 2 U 10/14 R, Rn. 11, juris).

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus SG Ulm, 15.01.2020 - S 3 U 3716/16
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (st. Rspr. seit BSGE 6, 70, 72; vgl. u.a. BSG , SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Ulm, 15.01.2020 - S 3 U 3716/16
    Die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs liegt vor, wenn nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht, d.h. wenn die für den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Gründe zumindest deutlich überwiegen (st. Rspr.; vgl. BSGE 45, 285, 286; BSG , SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus SG Ulm, 15.01.2020 - S 3 U 3716/16
    Dabei müssen, wie bei einem Arbeitsunfall, auch bei einer BK die anspruchsbegründenden Tatsachen, zu denen neben der versicherten Tätigkeit die Dauer und Intensität der schädigenden Einwirkung und die als BK-Folge geltend gemachte Gesundheitsstörung gehören, erwiesen sein ( vgl. BSGE 45, 1, 9; 58, 80, 83 und 60, 58 ff. ; BSG , SozR 3-5670 Anlage 1 Nr. 2108 Nr. 2 m.w.N. ); d.h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können ( vgl. u. a. BSG , SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus SG Ulm, 15.01.2020 - S 3 U 3716/16
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (st. Rspr. seit BSGE 6, 70, 72; vgl. u.a. BSG , SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Ulm, 15.01.2020 - S 3 U 3716/16
    Die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs liegt vor, wenn nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht, d.h. wenn die für den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Gründe zumindest deutlich überwiegen (st. Rspr.; vgl. BSGE 45, 285, 286; BSG , SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus SG Ulm, 15.01.2020 - S 3 U 3716/16
    Dabei müssen, wie bei einem Arbeitsunfall, auch bei einer BK die anspruchsbegründenden Tatsachen, zu denen neben der versicherten Tätigkeit die Dauer und Intensität der schädigenden Einwirkung und die als BK-Folge geltend gemachte Gesundheitsstörung gehören, erwiesen sein ( vgl. BSGE 45, 1, 9; 58, 80, 83 und 60, 58 ff. ; BSG , SozR 3-5670 Anlage 1 Nr. 2108 Nr. 2 m.w.N. ); d.h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können ( vgl. u. a. BSG , SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus SG Ulm, 15.01.2020 - S 3 U 3716/16
    Dem gegenüber reicht für den nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht aber die bloße Möglichkeit aus ( vgl. BSG , SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2109 Nr. 1, Rn. 12; BSG , SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 3101 Nr. 4, Rn. 16, m.w.N. ; BSG , SozR 4-2700 § 9 Nr. 14, Rn. 9, m.w.N. ; BSG Urteil vom 23.04.2015, B 2 U 10/14 R, Rn. 11, juris).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus SG Ulm, 15.01.2020 - S 3 U 3716/16
    Dabei müssen, wie bei einem Arbeitsunfall, auch bei einer BK die anspruchsbegründenden Tatsachen, zu denen neben der versicherten Tätigkeit die Dauer und Intensität der schädigenden Einwirkung und die als BK-Folge geltend gemachte Gesundheitsstörung gehören, erwiesen sein ( vgl. BSGE 45, 1, 9; 58, 80, 83 und 60, 58 ff. ; BSG , SozR 3-5670 Anlage 1 Nr. 2108 Nr. 2 m.w.N. ); d.h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können ( vgl. u. a. BSG , SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Auszug aus SG Ulm, 15.01.2020 - S 3 U 3716/16
    Es muss ein objektiver Zwang zum Unterlassen der ausgeübten, schädigenden Tätigkeit bestanden haben, wobei subjektive Vorstellungen des Versicherten nicht maßgeblich sind ( BSG , Urteil vom 22.08.2000, B 2 U 34/99 R, Rn. 24, zitiert nach juris, m.w.N. ).
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