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   SG Ulm, 28.03.2006 - S 1 A 180/06   

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https://dejure.org/2006,34693
SG Ulm, 28.03.2006 - S 1 A 180/06 (https://dejure.org/2006,34693)
SG Ulm, Entscheidung vom 28.03.2006 - S 1 A 180/06 (https://dejure.org/2006,34693)
SG Ulm, Entscheidung vom 28. März 2006 - S 1 A 180/06 (https://dejure.org/2006,34693)
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  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Auszug aus SG Ulm, 28.03.2006 - S 1 A 180/06
    Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war unter dem Aktenzeichen 1 BvR 302/96 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 01.11.1995 (5 AZR 273/94) anhängig, die die Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) betraf.

    In seiner Entscheidung vom 18.11.2003 (1 BvR 302/96, BVerfGE 109, 64 ff.) zu § 14 MuSchG nahm das BVerfG vor allem Anstoß daran, dass das Ausgleichs- und Umlageverfahren auf Kleinunternehmen beschränkt war.

  • BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R

    Entgeltfortzahlungsversicherung - Arbeitgeberausgleich - Arbeitgebereigenschaft -

    Auszug aus SG Ulm, 28.03.2006 - S 1 A 180/06
    Darin hält das BSG daran fest, dass einem gesetzlich angeordneten Versicherungszwang nicht entgegengehalten werden kann, der Versicherungspflichtige verfüge über ausreichende eigene oder fremde Geldquellen, um Notfälle ohne Rückgriff auf Versicherungsansprüche überwinden zu können (BSG a.a.O. m. H. auf BSGE 36, 16, 21 und BSG SozR 3-2400 § 28p Nr. 1).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 273/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG

    Auszug aus SG Ulm, 28.03.2006 - S 1 A 180/06
    Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war unter dem Aktenzeichen 1 BvR 302/96 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 01.11.1995 (5 AZR 273/94) anhängig, die die Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) betraf.
  • BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91

    Genehmigung von Satzungsvorschriften durch die Aufsichtsbehörde, durch die die

    Auszug aus SG Ulm, 28.03.2006 - S 1 A 180/06
    Die Beklagte hat bei der Genehmigung der Satzung keinen Ermessensspielraum, sie darf lediglich eine Rechtsprüfung vornehmen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 8).
  • BSG, 24.05.1973 - 3 RK 76/71

    Arbeitgeberaufwendungen - Ausgleich - Sozialgerichtsbarkeit - Besetzung der

    Auszug aus SG Ulm, 28.03.2006 - S 1 A 180/06
    Darin hält das BSG daran fest, dass einem gesetzlich angeordneten Versicherungszwang nicht entgegengehalten werden kann, der Versicherungspflichtige verfüge über ausreichende eigene oder fremde Geldquellen, um Notfälle ohne Rückgriff auf Versicherungsansprüche überwinden zu können (BSG a.a.O. m. H. auf BSGE 36, 16, 21 und BSG SozR 3-2400 § 28p Nr. 1).
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 31/03 R

    Lohnfortzahlungsversicherung - Arbeitgeber - Umlagepflicht - Beschäftigung einer

    Auszug aus SG Ulm, 28.03.2006 - S 1 A 180/06
    Die Kammer weicht von der Entscheidung des BSG vom 27.09.2005 (B 1 KR 31/03 R) nicht ab.
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Auszug aus SG Ulm, 28.03.2006 - S 1 A 180/06
    Die Beklagte ist als Aufsichtsbehörde auf eine Rechtsaufsicht beschränkt und darf nicht fachaufsichtlich Umfang und Zweckmäßigkeit von Maßnahmen zum Gegenstand ihrer staatlichen Überwachungstätigkeit machen (vgl. BSG vom 22.03.2005, B 1 A 1/03 R).
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