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SG Ulm, 30.06.2020 - S 10 AS 2325/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- dgbrechtsschutz.de
Gleitsichtbrille gehört zum Regelbedarf
Kurzfassungen/Presse
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Gleitsichtbrille gehört zum Regelbedarf
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 4/17 R
Hartz-IV: Brillenreparaturkosten werden erstattet
Auszug aus SG Ulm, 30.06.2020 - S 10 AS 2325/17
Eine Brille und damit auch eine Gleitsichtbrille ist prinzipiell ein therapeutisches Gerät i.S.d. § 24 Abs. 3 SGB II (BSG, Urt. v. 25.10.2017 - B 14 AS 4/17 R - Rn. 13). - LSG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - L 5 SO 25/15
Sozialamt muss keine Gleitsichtbrille zahlen
Auszug aus SG Ulm, 30.06.2020 - S 10 AS 2325/17
Darüber hinaus ist es dem Kläger nach der sachverständigen Zeugenauskunft des Prof. Dr. S. zumutbar zwei Brillen zu verwenden (vgl. zu diesem Argument: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.07.2015 - L 5 SO 25/15 -, Rn. 18, juris). - BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R
Arbeitslosengeld II bzw Sozialgeld - Zusatzkosten für kieferorthopädische …
Auszug aus SG Ulm, 30.06.2020 - S 10 AS 2325/17
Unabweisbarkeit liegt nämlich nur dann vor, wenn es sich um einen unaufschiebbaren Bedarf handelt, dessen Deckung erforderlich ist, um im konkreten Einzelfall das menschenwürdige, soziokulturelle Existenzminimum sicherzustellen (BSG Urt. v. 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R).