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   SG Würzburg, 11.05.2017 - S 3 R 472/15   

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SG Würzburg, 11.05.2017 - S 3 R 472/15 (https://dejure.org/2017,25079)
SG Würzburg, Entscheidung vom 11.05.2017 - S 3 R 472/15 (https://dejure.org/2017,25079)
SG Würzburg, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - S 3 R 472/15 (https://dejure.org/2017,25079)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten für ehemalige DDR-Bürger

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus SG Würzburg, 11.05.2017 - S 3 R 472/15
    Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 256a, 259a SGB VI haben bereits mehrere Landessozialgerichte (Hessisches LSG, Urteil vom 18.01.2013, Az. L 5 R 144/12 ZVW; Bayerisches LSG, Urteil vom 29.09.2014, Az. L 19 R 673/12; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2016, Az. L 17 R 444/13) sowie insbesondere das Bundessozialgericht in seinem grundlegenden Urteil vom 14.12.2011 (Az. B 5 R 36/11 R) ausführlich Stellung genommen.

    Die Kammer schließt sich dieser Einschätzung vollumfänglich an und verweist insofern auf die ausführliche verfassungsrechtliche Diskussion des BSG im zitierten Urteil vom 14.12.2011 (Az. B 5 R 36/11 R, Rn. 19-43, zit. nach juris).

    Letztlich kann dies aber dahingestellt bleiben, denn selbst wenn diese rentenrechtliche Gesamtrechtsposition dem Schutze des Art. 14 Abs. 1 GG unterstünde, hat der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich zulässiger Weise von seiner Befugnis zur Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums Gebrauch gemacht, vgl. hierzu die Ausführungen des BSG im oben zit. Urteil vom 14.12.2011 (Az. B 5 R 36/11 R).

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus SG Würzburg, 11.05.2017 - S 3 R 472/15
    Bereits der 1. Gesetzentwurf zum RÜG der Bundesregierung und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP in der 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages sah die oben dargestellten Neuregelungen bzw. Änderungen von SGB VI und FRG in dem Sinne vor, dass im Beitrittsgebiet zurückgelegte Beitragszeiten rückwirkend auch für Übersiedler und Flüchtlinge über § 248 Abs. 3 SGB VI anerkannt und für die Rentenhöhe grundsätzlich nach § 256a SGB VI berücksichtigt werden (BR-Drucks. 197/91, BT-Drucks. 12/405).

    Zur entsprechenden Änderung des § 15 FRG wird in der Gesetzesbegründung Folgendes angeführt, vgl. BT-Drucks. 12/405, S. 162:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - L 17 R 444/13

    Rentenhöhe - Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Übersiedler

    Auszug aus SG Würzburg, 11.05.2017 - S 3 R 472/15
    Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 256a, 259a SGB VI haben bereits mehrere Landessozialgerichte (Hessisches LSG, Urteil vom 18.01.2013, Az. L 5 R 144/12 ZVW; Bayerisches LSG, Urteil vom 29.09.2014, Az. L 19 R 673/12; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2016, Az. L 17 R 444/13) sowie insbesondere das Bundessozialgericht in seinem grundlegenden Urteil vom 14.12.2011 (Az. B 5 R 36/11 R) ausführlich Stellung genommen.

    Im Übrigen lassen sowohl Sinn und Zweck der Norm als auch die Entstehungsgeschichte und die systematische Stellung im Gesetz unzweifelhaft erkennen, dass diese beiden Voraussetzungen zeitgleich vorgelegen haben müssen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2014, Az. L 17 R 444/13).

  • LSG Bayern, 29.09.2014 - L 19 R 673/12

    Unechte Rückwirkung, Stichtagsregelung, Rentenberechnung

    Auszug aus SG Würzburg, 11.05.2017 - S 3 R 472/15
    Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 256a, 259a SGB VI haben bereits mehrere Landessozialgerichte (Hessisches LSG, Urteil vom 18.01.2013, Az. L 5 R 144/12 ZVW; Bayerisches LSG, Urteil vom 29.09.2014, Az. L 19 R 673/12; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2016, Az. L 17 R 444/13) sowie insbesondere das Bundessozialgericht in seinem grundlegenden Urteil vom 14.12.2011 (Az. B 5 R 36/11 R) ausführlich Stellung genommen.

    Dabei ist noch wesentlich zwischen rentenrechtlichen Zeiten aufgrund eigener Beitragsleistung und sonstigen vom Gesetzgeber zuerkannten rentenrechtlichen Zeiten zu unterscheiden (Bayerisches LSG, Urteil vom 29.09.2014, Az. L 19 R 673/12).

  • Drs-Bund, 13.04.2011 - BT-Drs 17/5516
    Auszug aus SG Würzburg, 11.05.2017 - S 3 R 472/15
    Die Anträge der SPD-Fraktion vom 13.04.2011 (BT-Drucks. 17/5516) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.06.2011 (BT-Drucks. 17/6108) jeweils mit dem Titel "DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen - Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern" und mit dem Ziel, eine Regelung für Bestandsübersiedler zu schaffen, so dass sich deren Renten (wieder) nach den Tabellenwerten 1 bis 16 des FRG berechnen würden, wurden mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP am 26.01.2012 abgelehnt.
  • Drs-Bund, 25.02.2016 - BT-Drs 18/7699
    Auszug aus SG Würzburg, 11.05.2017 - S 3 R 472/15
    Der im Wesentlichen gleichlautende Antrag vom 25.02.2016 "DDR-Altübersiedlerinnen und -Altübersiedler sowie DDR-Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen - Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern" der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 18/7699) wurde am 12.05.2016 abgelehnt, nunmehr mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD.
  • Drs-Bund, 11.06.2007 - BT-Drs 16/5571
    Auszug aus SG Würzburg, 11.05.2017 - S 3 R 472/15
    Die Kleine Anfrage vom 23.05.2007 zur "Rentenberechnung für Übersiedler" (BT-Drucks. 16/5466) beantwortete die Bundesregierung am 11.06.2011 dahingehend, dass grundsätzlich auch die Renten von Übersiedlern und Flüchtlingen nach § 256a SGB VI berechnet werden sollten (Ausnahme § 259a SGB VI), weil angesichts der Wiedervereinigung ein wesentlicher Grund für die Anwendung des FRG auf Übersiedler und Flüchtlinge entfallen sei und es längerfristig zu einer einheitlichen Behandlung der im Beitrittsgebiet zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten kommen sollte (BT-Drucks. 16/5571).
  • Drs-Bund, 23.05.2007 - BT-Drs 16/5466
    Auszug aus SG Würzburg, 11.05.2017 - S 3 R 472/15
    Die Kleine Anfrage vom 23.05.2007 zur "Rentenberechnung für Übersiedler" (BT-Drucks. 16/5466) beantwortete die Bundesregierung am 11.06.2011 dahingehend, dass grundsätzlich auch die Renten von Übersiedlern und Flüchtlingen nach § 256a SGB VI berechnet werden sollten (Ausnahme § 259a SGB VI), weil angesichts der Wiedervereinigung ein wesentlicher Grund für die Anwendung des FRG auf Übersiedler und Flüchtlinge entfallen sei und es längerfristig zu einer einheitlichen Behandlung der im Beitrittsgebiet zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten kommen sollte (BT-Drucks. 16/5571).
  • Drs-Bund, 08.06.2011 - BT-Drs 17/6108
    Auszug aus SG Würzburg, 11.05.2017 - S 3 R 472/15
    Die Anträge der SPD-Fraktion vom 13.04.2011 (BT-Drucks. 17/5516) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.06.2011 (BT-Drucks. 17/6108) jeweils mit dem Titel "DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen - Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern" und mit dem Ziel, eine Regelung für Bestandsübersiedler zu schaffen, so dass sich deren Renten (wieder) nach den Tabellenwerten 1 bis 16 des FRG berechnen würden, wurden mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP am 26.01.2012 abgelehnt.
  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

    Auszug aus SG Würzburg, 11.05.2017 - S 3 R 472/15
    In seinem Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2016 (Az. 1 BvR 713/13) hat es das Bundesverfassungsgericht erneut offengelassen (wie bereits BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006, Az. 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01, 1 BvL 10/04), ob Eigentumsschutz für eine rentenrechtliche Gesamtrechtsposition besteht, wenn - wie im Falle des Klägers - in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland erworbene Rentenanwartschaften hinzukommen.
  • LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit -

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

  • LSG Hessen, 25.03.2011 - L 5 R 334/09

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 03.07.2019 - L 2 R 3888/18

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Anwendung des § 256a SGB

    Weil die Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung im Falle der Klägerin auf Grund des Geburtsjahrgangs 1954 nicht erfüllt sind, bleibt es bei der Ermittlung der Entgeltpunkte nach § 256a SGB VI. Für die Wertbestimmung der klägerischen Rente ist damit aufgrund gesetzlich angeordneter Gleichstellung und entsprechend den allgemeinen Grundlagen des bundesdeutschen Rentenrechts das im Beitrittsgebiet individuell beitragsversicherte Erwerbseinkommen maßgeblich (vgl. ausführlich SG Würzburg, Urteil vom 11.5.2017 - S 3 R 472/15 -, Rn. 21 ff., juris).
  • LSG Bayern, 29.07.2020 - L 14 R 102/20

    Rentenversicherung: keine Anwednuing des FRG auf vor dem Mauerfall aus der DDR

    Diesbezüglich werde auf die folgenden überzeugenden Ausführungen des SG Würzburg in seinem Urteil vom 11.05.2017 - S 3 R 472/15 - Bezug genommen.
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