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   SG Würzburg, 20.01.2010 - S 14 P 7/10 ER   

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https://dejure.org/2010,37714
SG Würzburg, 20.01.2010 - S 14 P 7/10 ER (https://dejure.org/2010,37714)
SG Würzburg, Entscheidung vom 20.01.2010 - S 14 P 7/10 ER (https://dejure.org/2010,37714)
SG Würzburg, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - S 14 P 7/10 ER (https://dejure.org/2010,37714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung - Transparenzbericht - einstweiliger Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung - keine offensichtliche Unrichtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Bayreuth, 11.01.2010 - S 1 P 147/09

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Auszug aus SG Würzburg, 20.01.2010 - S 14 P 7/10
    Wie bereits das Sozialgericht (SG) Bayreuth in seinem Beschluss vom 11.01.2010 (Az. S 1 P 147/09 ER) überzeugend ausgeführt hat, ist auch unter Hinzuziehung der Grundsätze, welche die Rechtsprechung zur Beurteilung von Leistungs- und Warentests entwickelt hat, aus Gründen der Markttransparenz und der Verbraucheraufklärung ein nicht justiziabler Freiraum des Beurteilenden geschaffen, in dem sich ein auf Grundlage der sogenannten Transparenzvereinbarung gewonnenes Ergebnis rechtmäßig behaupten kann.
  • LSG Thüringen, 02.04.2002 - L 6 KR 145/02
    Auszug aus SG Würzburg, 20.01.2010 - S 14 P 7/10
    Auf die Frage, ob im Falle der Ast ein Anordnungsgrund gegeben sei, kommt es vorliegend nicht an, da schon kein Anordnungsanspruch besteht, vgl. etwa Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 02.04.2002, Az. L 6 KR 145/02 ER.
  • LSG Sachsen, 24.02.2010 - L 1 P 1/10

    Presseerklärung zur Entscheidung des 1. Senats - L 1 P 1/10 B ER -

    Die Veröffentlichung der Transparenzberichte sei als vergleichende Veröffentlichung anzusehen, deren wettbewerbliche Auswirkung nur eine unvermeidbare Folge der Erfüllung der vom Gesetzgeber übertragenen Aufgabe sei (Bezugnahme auf SG Bayreuth, Beschluss vom 11.01.2010 - S 1 P 147/09 ER; SG Würzburg, Beschluss vom 20.01.2010 - S 14 P 7/10).

    Damit dürfte gewährleistet sein, dass selbst für den Fall, dass sich Informationen in den Transparenzberichten nachträglich als unrichtig erweisen, eine zügige Korrektur gewährleistet werden kann (ebenso: SG Bayreuth, Beschluss vom 11.01.2010 - S 1 P 147/09 ER; SG Gotha, Beschluss vom 12.01.2010 - S 16 P 7352/09 ER; SG Würzburg, Beschluss vom 20.01.2010 - S 14 P 7/10 ER).

  • SG Münster, 10.12.2010 - S 6 P 138/10

    Pflegeversicherung

    Das LSG NRW hat diesen besonders großzügigen Prüfungsmaßstab bereits in seinem Beschluss vom 10. Mai 2010 (Az.: L 10 P 10/10 B ER) unter Hinweis auf die Beschlüsse des SG Würzburg vom 20. Januar 2010 (Az.: S 14 P 7/10 ER) und des SG Bayreuth vom 11. Januar 2010 (Az.: S 1 P 147/09 ER) angewandt, ohne eine rechtliche Begründung für diesen Maßstab zu geben (aaO, Juris, Rdnr. 42).
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