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   SG Würzburg, 20.07.2017 - S 6 KR 259/16   

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https://dejure.org/2017,56828
SG Würzburg, 20.07.2017 - S 6 KR 259/16 (https://dejure.org/2017,56828)
SG Würzburg, Entscheidung vom 20.07.2017 - S 6 KR 259/16 (https://dejure.org/2017,56828)
SG Würzburg, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - S 6 KR 259/16 (https://dejure.org/2017,56828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für eine mehrschrittige Liposuktionsbehandlung der Arme und Beine wegen Lipödemen an Ober- und Unterschenkel und der Oberarme

  • rewis.io

    Keine Genehmigungsfiktion bei positiver Kenntnis vom fehlenden Sachleistungsanspruch

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2017 - L 5 KR 95/15

    Krankenversicherung - Anspruch auf eine stationäre Liposuktion - Potential einer

    Auszug aus SG Würzburg, 20.07.2017 - S 6 KR 259/16
    Ausgehend von diesen Grundsätzen kann das Potential einer erfolgreichen Behandlungsmethode für die Liposuktion nicht festgestellt werden (LSG RP, Urteil vom 18.05.2017 - L 5 KR 95/15 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Würzburg, 20.07.2017 - S 6 KR 259/16
    1.3 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - zitiert nach juris - entschieden, dass es mit Artikel 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar ist, den Einzelnen unter den Voraussetzungen des § 5 SGB V einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterwerfen und für seine an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichteten Beiträge die notwendige Krankheitsbehandlung gesetzlich zuzusagen, ihn andererseits aber, wenn er an einer lebensbedrohlichen oder sogar regelmäßig tödlichen Erkrankung leidet, für die schulmedizinische Behandlungsmethoden nicht vorliegen, von der Leistung einer bestimmten Behandlungsmethode durch die Krankenkasse auszuschließen und ihn auf eine Finanzierung der Behandlung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu verweisen.
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus SG Würzburg, 20.07.2017 - S 6 KR 259/16
    Diese Durchbrechung beruht darauf, dass in solchen Fällen die in § 135 Abs. 1 SGB V vorausgesetzte Aktualisierung der Richtlinien rechtswidrig unterblieben ist und deshalb die Möglichkeit bestehen muss, das Anwendungsverbot erforderlichenfalls auf andere Weise zu überwinden (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus SG Würzburg, 20.07.2017 - S 6 KR 259/16
    In jedem Fall bedarf es neben der generellen auch und gerade der individuellen Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung im Einzelfall (BSG, Urteil vom 17.02.2010 - B 1 KR 10/09 R - und vom 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 - zitiert nach juris, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 09.11.2016 - L 4 KR 136/15

    Kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine stationäre Liposuktion beider Beine

    Auszug aus SG Würzburg, 20.07.2017 - S 6 KR 259/16
    Ihre Qualität und Wirksamkeit ist bislang nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 137c Abs. 1 Satz 1 SGB V bestätigt worden und auch nicht unabhängig davon nach dem Maßstab der evidenzbasierten Medizin nachweisbar, was sich im Einzelnen aus dem Gutachten der Sozialmedizinischen Expertengruppe 7 "Methoden- und Produktbewertung" des MDS vom 6. Oktober 2011, aktualisiert am 15. Januar 2015, ergibt (BayLSG, Urteil vom 09.11.2016 - L 4 KR 136/15 - zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 10/09 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für Kryokonservierung - wegen der Therapie

    Auszug aus SG Würzburg, 20.07.2017 - S 6 KR 259/16
    In jedem Fall bedarf es neben der generellen auch und gerade der individuellen Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung im Einzelfall (BSG, Urteil vom 17.02.2010 - B 1 KR 10/09 R - und vom 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 - zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus SG Würzburg, 20.07.2017 - S 6 KR 259/16
    Die Fiktion kann nur dann greifen, wenn der Antrag so bestimmt gestellt ist, dass die auf Grundlage des Antrags fingierte Genehmigung ihrerseits im Sinne von § 33 Abs. 1 SGB X hinreichend bestimmt ist (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die

    Auszug aus SG Würzburg, 20.07.2017 - S 6 KR 259/16
    Auch sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht von Verfassungs wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07 - zitiert nach juris, m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 31.01.2017 - L 6 KR 885/14

    Krankenversicherung - neue Behandlungsmethode - kein Anspruch auf

    Auszug aus SG Würzburg, 20.07.2017 - S 6 KR 259/16
    Eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung oder damit vergleichbare Erkrankung liegt im Übrigen nicht vor (LSG TH, Urteil vom 31.01.2017 - L 6 KR 885/14 - zitiert nach juris, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 25.04.2016 - L 5 KR 121/16

    Die Genehmigungsfiktion im Krankenversicherungsrecht setzt voraus, dass die

    Auszug aus SG Würzburg, 20.07.2017 - S 6 KR 259/16
    Käme es auf die Bekanntgabe an, stünde der Krankenkasse grundsätzlich - entgegen der Absicht des Gesetzgebers - nicht die vollständige Frist für die Prüfungs- und Entscheidungstätigkeit zur Verfügung, da die Zeiten der Übermittlung einzukalkulieren und in Abzug zu bringen wären (BayLSG, Beschluss vom 25.04.2016 - L 5 KR 121/16 B ER - zitiert nach juris).
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