Rechtsprechung
SG Würzburg, 31.05.2016 - S 6 KR 191/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,23007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Leistungserbringers gegen eine gesetzliche Krankenkasse auf Zahlung einer Vergütung für Hebammenhilfe
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 72 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Hebammen | Vergütung: Abrechnung/Angabe der Zeit der Leistungserbringung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R
Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären …
Auszug aus SG Würzburg, 31.05.2016 - S 6 KR 191/15
Ein Vorverfahren war mithin nicht durchzuführen, die Einhaltung einer Klagefrist nicht geboten (vgl. BSG, Urteil vom 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R - zitiert nach juris, m. w. N.). - BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 10/15 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses - Überprüfung der …
Auszug aus SG Würzburg, 31.05.2016 - S 6 KR 191/15
Eine formal ordnungsgemäße Abrechnung setzt eine ordnungsgemäße Information der Krankenkasse über die abgerechnete Versorgung nach Maßgabe der Informationsobliegenheiten und ggf. -pflichten voraus (vgl. für den Bereich der Krankenhausabrechnung: BSG, Urteil vom 21.04.2015 - B 1 KR 10/15 R - zitiert nach juris, m. w. N.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2020 - L 4 KR 385/18 Am 18. Mai 2015 hat er zudem beim SG einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (Az. S 6 KR 191/15 ER) mit dem Ziel gestellt, die Beklagte zu verpflichten, vorläufig die Kosten für die beantragte dendritische Zelltherapie zu übernehmen.