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   SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17 ER   

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SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17 ER (https://dejure.org/2017,53940)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 01.11.2017 - S 17 KR 320/17 ER (https://dejure.org/2017,53940)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 01. November 2017 - S 17 KR 320/17 ER (https://dejure.org/2017,53940)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 13.01.2005 - C-174/02

    Streekgewest - Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17
    Die insofern in der Bekanntmachung der Kommission (Randziffer 75) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH (konkret die Rs. C-174/02 [Streekgewest] sowie die verb.

    Dass das Durchführungsverbot dagegen vorliegend deswegen gilt, weil die konkret in Frage stehende Befreiung - wie die Beigeladene ebenfalls geltend macht - den Voraussetzungen des § 130a Abs. 4 SGB V bzw. den Voraussetzungen, auf denen die Positiventscheidung der Kommission beruhte, nicht genügte, ist demgegenüber zwar nicht von vornherein ausgeschlossen, da das in Art. 108 Abs. 3 AEUV normierte Durchführungsverbot jede Beihilfemaßnahme betrifft, die durchgeführt wird, ohne dass sie angezeigt ist (stRspr EuGH, vgl. nur Urteil vom 13. Januar 2005, C-174/02 [Streekgewest], Rn. 15), ist aber zunächst eine Frage der Begründetheit der in der Hauptsache erhobenen Drittanfechtungsklage und kann von daher nur im Rahmen der allgemeinen Begründetheitsanforderungen des § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG geprüft werden.

    Rs. C-266/04 bis C 270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04 [Casino France u. a.], Rn. 48 f., 56; Urteil vom 13. Januar 2005, C-174/02 [Streekgewest], Rn. 26) nicht nur die Abgabe in den Anwendungsbereich der Vertragsvorschriften über staatliche Beihilfen fällt (EuGH, C 174/02 [Streekgewest], Rn. 25), sondern auch eine unmittelbare Betroffenheit des der Abgabenlast unterfallenden Klägers durch die dem Dritten erteilte Befreiung hergestellt ist.

    Die Ausführungen der Kommission an dieser Stelle betreffen damit allein Konstellationen, in denen fraglich ist, ob, solange die Durchführung einer Beihilfemaßnahme in Form der Befreiung von einer Abgabe noch nicht von der Kommission genehmigt ist, das dieser Beihilfe entgegenstehende Verbot auch für die (Erhebung der) Abgabe selbst gilt (vgl. insbesondere EuGH, C-174/02 [Streekgewest], Rn. 13, Vorlagefrage 2).

    Daneben kann ein Einzelner aber ein Interesse daran haben, sich vor den nationalen Gerichten auf die unmittelbare Wirkung des Durchführungsverbots des Art. 108 Abs. 3 AEUV zu berufen, um die durch die Gewährung einer rechtswidrigen Beihilfe herbeigeführten negativen Auswirkungen einer Wettbewerbsverfälschung beseitigen (oder auch schon: verhindern) zu lassen (nur EuGH, C-174/02 [Streekgewest], Rn. 19; Urteil vom 11. Juli 1996, C-39/94 [SFEI u. a.], außerdem auch die Bekanntmachung der Kommission selbst, etwa in Rn. 56, 72 ("Dritte, die [...] von der durch die Beihilfemaßnahme verursachten Wettbewerbsverfälschung betroffen sind").

  • EuGH, 15.06.2006 - C-393/04

    Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17
    Dem entspreche auch die Rechtsprechung des EuGH, nach der Dritte sich nicht auf die rechtswidrige Beihilfengewährung in Form einer Abgabenbefreiung eines anderen Unternehmens berufen könnten, um sich selbst der Zahlung dieser Abgabe zu entziehen, es sei denn, es bestehe ein zwingender Verwendungszusammenhang zwischen der Abgabe und der Beihilfe (ausgeführt unter Verweis auf EuGH, verb. Rs. C-393/04 und C-41/05 [Air liquide] sowie verb.

    Rs. C-393/04 und C-41/05 [Air liquide]) angesprochene Ausnahme für allgemeine "Abgaben" sei vorliegend nicht einschlägig, weil es dort letztlich nicht um die Abwehr durch Beihilfemaßnahmen hervorgerufener Wettbewerbsverzerrungen gegangen sei (wird ausgeführt).

    In diesem Fall verlangt die Kommission (dem EuGH folgend), dass die angegriffene Abgabenlast "Bestandteil einer rechtswidrigen Beihilfemaßnahme" ist in dem Sinne, dass "das Abgabenaufkommen nach den einschlägigen einzelstaatlichen Vorschriften ausschließlich für die Finanzierung der rechtswidrigen staatlichen Beihilfe verwendet werden darf und unmittelbar den Umfang der unter Verstoß gegen Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag [Art. 108 Abs. 3 AEUV] gewährten Beihilfe beeinflusst" (Randnummer 74) und also über diesen finanziellen Zusammenhang (so genannter "zwingender Verwendungszusammenhang", vgl. EuGH, Urteil vom 15. Juni 2006, verb. Rs. C-393/04 und C-41/05 [Air Liquide], Rn. 46; Urteil vom 27. Oktober 2005, verb.

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17
    Zweck der Regelung ist vielmehr allein die - mittelbare - Erzielung eines Einspareffekts bei den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. September 2005, 2 BvF 2/03, BVerfGE 114, 196 ff. [BVerfG 13.09.2005 - 2 BvF 2/03] ; juris, Rn. 242 ff.; dem vorgehend, allerdings zu § 311 Abs. 1 lit. b) SGB V, BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 20.12.1990, 1 BvR 1418/90, 1 BvR 1442/90, SozR 3-2500 § 311 Nr. 1, juris, Rn. 6 ff.).

    Damit liegt auch eine Abgabe im Sinne des § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG nicht vor (auch Wallerath, SGb 2006, S. 505 [BVerfG 13.09.2005 - 2 BvF 2/03] [508]).

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17
    Dies ist bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung nur dann der Fall, wenn der als Dritter betroffene Kläger entweder eine eigene unmittelbare Grundrechtsbetroffenheit oder die Verletzung einer Norm geltend machen kann, die auch zu seinen Gunsten drittschützende Wirkung entfaltet (nur BSG, Urteil vom 07. Februar 2007, B 6 KA 8/06 R; Urteil vom 19.12.2001, B 11 AL 57/01 R, juris, Rn. 20).

    Die abschließende Beantwortung der Frage, ob diesen Regelungen drittschützende Wirkung entnommen werden kann, ist dabei - wie gezeigt - nicht schon der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs (also des Widerspruchs bzw. der Klage) zuzuordnen, sondern erfolgt erst im Rahmen der Begründetheitsprüfung (BSG, Urteil vom 7. Februar 2007, B 6 KA 8/06 R, juris, Rn. 17).

  • EuG, 19.04.2018 - T-354/15

    Allergopharma / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17
    Gegen den Beschluss vom 27. März 2015 erhob die E. GmbH & Co. KG, eine Wettbewerberin der Antragstellerin wie auch der Beigeladenen, nach Art. 263 Abs. 4 AEUV Nichtigkeitsklage zum Gericht der Europäischen Union (T-354/15).

    a) Dem Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung steht nicht bereits die vor dem Europäischen Gericht erhobene Nichtigkeitsklage der E. GmbH & Co. KG (T-354/15) und damit der Umstand entgegen, dass der Beschluss der Kommission vom 27. März 2015 (SA.34881 [2013/C]) noch nicht bestandskräftig ist.

  • EuGH, 27.10.2005 - C-276/04

    Bricorama France

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17
    Rs. C266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 [Casino France u. a.]), was vorliegend indes zu verneinen sei.

    Rs. C-266/04 bis C 270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04 [Casino France u. a.], Rn. 48 f., 56; Urteil vom 13. Januar 2005, C-174/02 [Streekgewest], Rn. 26) nicht nur die Abgabe in den Anwendungsbereich der Vertragsvorschriften über staatliche Beihilfen fällt (EuGH, C 174/02 [Streekgewest], Rn. 25), sondern auch eine unmittelbare Betroffenheit des der Abgabenlast unterfallenden Klägers durch die dem Dritten erteilte Befreiung hergestellt ist.

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R

    Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17
    Denn zum einen muss ein Antragsteller sich vor dem Antrag nach § 86b Abs. 1 Nr. 1 SGG nicht zunächst mit dem Begehren einer Entscheidung nach § 86a Abs. 3 SGG an die Verwaltung gewandt haben; eine entsprechende Regelung ist für das sozialgerichtliche Verfahren, anders als in § 80 Abs. 6 VwGO, nicht getroffen (vgl. auch BSG, Urteil vom 17.10.2007, B 6 KA 4/07 R, juris, Rn. 20).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17
    Daneben kann ein Einzelner aber ein Interesse daran haben, sich vor den nationalen Gerichten auf die unmittelbare Wirkung des Durchführungsverbots des Art. 108 Abs. 3 AEUV zu berufen, um die durch die Gewährung einer rechtswidrigen Beihilfe herbeigeführten negativen Auswirkungen einer Wettbewerbsverfälschung beseitigen (oder auch schon: verhindern) zu lassen (nur EuGH, C-174/02 [Streekgewest], Rn. 19; Urteil vom 11. Juli 1996, C-39/94 [SFEI u. a.], außerdem auch die Bekanntmachung der Kommission selbst, etwa in Rn. 56, 72 ("Dritte, die [...] von der durch die Beihilfemaßnahme verursachten Wettbewerbsverfälschung betroffen sind").
  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 57/01 R

    Gleichstellung von Behinderten - keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17
    Dies ist bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung nur dann der Fall, wenn der als Dritter betroffene Kläger entweder eine eigene unmittelbare Grundrechtsbetroffenheit oder die Verletzung einer Norm geltend machen kann, die auch zu seinen Gunsten drittschützende Wirkung entfaltet (nur BSG, Urteil vom 07. Februar 2007, B 6 KA 8/06 R; Urteil vom 19.12.2001, B 11 AL 57/01 R, juris, Rn. 20).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17
    Staatliche Wettbewerbsbeeinflussungen können einen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG darstellen (nur BVerfGE 86, 28 [BVerfG 25.03.1992 - 1 BvR 298/86] [37]).
  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 27.10.2005 - C-266/04

    Casino France - Begriff der Beihilfe - Abgabe auf die Verkaufsfläche - Zwingender

  • EuGH, 02.04.2009 - C-352/07

    A. Menarini u.a. - Richtlinie 89/105/EWG - Transparenz von Maßnahmen zur Regelung

  • BVerfG, 20.12.1990 - 1 BvR 1418/90

    Verringerung des Herstellerabgabepreises bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

  • LSG Hessen, 11.06.2015 - L 8 KR 88/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15

    Anforderungen an die Entscheidung der Zulassungsgremien über die Verlegung eines

  • EuGH - C-85/01 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

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