Rechtsprechung
SG Wiesbaden, 15.03.2017 - S 26 SO 122/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 15.03.2017 - S 26 SO 122/16
- LSG Hessen, 30.06.2017 - L 4 SO 84/17
Wird zitiert von ...
- LSG Hessen, 30.06.2017 - L 4 SO 84/17
Vergütung für eine Tätigkeit als Pfleger; Einstweiliger Rechtsschutz; …
Wie bereits das Sozialgericht in der erstinstanzlichen Hauptsacheentscheidung (Gerichtsbescheid vom 15. März 2017, Az. S 26 SO 122/16) zutreffend ausgeführt hat, besteht zwischen den Beteiligten weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Sozialrechtsverhältnis, das den geltend gemachten Anspruch begründet.Hinsichtlich des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Beteiligten ergibt sich aus dem eigenen Vorbringen des Antragstellers sowie den von ihm vorgelegten Unterlagen im erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren S 26 SO 122/16, dass ein Arbeitsverhältnis nur zwischen dem Antragsteller und Frau XA.
Auf das von dem Sozialgericht im Gerichtsbescheid vom 15. März 2017, Az. S 26 SO 122/16, zutreffend skizzierte sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis wird insoweit Bezug genommen.