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   SG Wiesbaden, 20.06.2016 - S 14 SO 71/13   

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SG Wiesbaden, 20.06.2016 - S 14 SO 71/13 (https://dejure.org/2016,68430)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 20.06.2016 - S 14 SO 71/13 (https://dejure.org/2016,68430)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - S 14 SO 71/13 (https://dejure.org/2016,68430)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus SG Wiesbaden, 20.06.2016 - S 14 SO 71/13
    Nur in Ausnahmefällen kann der abgelehnte Richter selbst über ein Ablehnungsgesuch entscheiden, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn pauschal alle Richter eines Gerichts abgelehnt werden, das Gesuch nur mit Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem Gesichtspunkt rechtfertigen können, oder wenn gegen den Richter unqualifizierte Angriffe wegen einer angeblich rechtsstaatswidrigen Rechtsfindung erhoben werden (BVerfG Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11).
  • LSG Hessen, 05.07.2017 - L 4 SO 162/16

    SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität nachteilige Folgen bei Verletzung von

    Gegen den ihm am 22. Juni 2016 zugestellten Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Wiesbaden vom 20. Juni 2016 zum Aktenzeichen S 14 SO 189/13 und gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Wiesbaden vom selben Tag zum Aktenzeichen S 14 SO 71/13, dessen Zustellung an den Kläger anhand der Gerichtsakte nicht nachweisbar ist, hat der Kläger am 22. Juli 2016 jeweils Berufung eingelegt.

    Unschädlich ist, dass das Sozialgericht - wie der Senat in seinem Verbindungsbeschluss vom 16. Mai 2017 bereits ausgeführt hat - in dem älteren Ausgangsverfahren (Aktenzeichen: S 14 SO 71/13) die Klage gegen die Bescheide des Beklagten vom 20. Februar 2013 und vom 19. März 2013 zu Unrecht als unzulässig angesehen, die insoweit nach Erlass des diesbezüglichen Widerspruchsbescheids vom 13. September 2013 erneut erhobene Klage (Aktenzeichen: S 14 SO 189/13) unter Verkennung der anderweitigen Rechtshängigkeit zu Unrecht als zulässig angesehen hat.

  • BSG, 13.09.2017 - B 8 SO 70/17 B
    BSG Az.: B 8 SO 70/17 B Hessisches LSG 05.07.2017 - L 4 SO 162/16 SG Wiesbaden 20.06.2016 - S 14 SO 71/13.
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