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SG Wiesbaden, 21.10.2019 - S 29 SO 133/19 ER |
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Sozialhilfe
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- SG Dresden, 02.07.2019 - S 47 KR 1602/19
Lehrer in der Pflicht: Keine extra Krankenschwester für epilepsiekrankes Mädchen
Auszug aus SG Wiesbaden, 21.10.2019 - S 29 SO 133/19
Den Fahrer trifft insoweit die allgemeine Hilfepflicht in Notfällen nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) (so auch: SG Dresden, Beschluss vom 03.07.2019, Az.: S 47 KR 1602/19 ER, Rn. 32). - BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer …
Auszug aus SG Wiesbaden, 21.10.2019 - S 29 SO 133/19
Denn dem Merkmal der Erforderlichkeit liegt ein individualisiertes Förderverständnis zugrunde, das eine am Einzelfall orientierte, individuelle Beurteilung verlangt (BSG, Urteil vom 22.03.2012, Az.: B 8 SO 30/10 R). - LSG Hessen, 29.06.2011 - L 6 SO 57/11
Sozialhilfe - Nachrangigkeit - Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe nach SGB …
Auszug aus SG Wiesbaden, 21.10.2019 - S 29 SO 133/19
Die Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und Behandlungspflege hat somit nach der Zielrichtung der Leistung zu erfolgen ( LSG Hessen, Beschluss vom 29. Juni 2011, Az.: L 6 SO 57/11 B ER ).
- BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B
Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus SG Wiesbaden, 21.10.2019 - S 29 SO 133/19
Für die Glaubhaftmachung genügt es, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund überwiegend wahrscheinlich sind (vgl. BSG, Beschluss vom 08.08.2001, Az.: B 9 V 23/01 B), wenn also mehr für als gegen die Richtigkeit der Angaben spricht (vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.03.2013, Az.: L 5 AS 107/13 B ER). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus SG Wiesbaden, 21.10.2019 - S 29 SO 133/19
Ist dem Gericht in derartigen Fällen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist ebenfalls anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, wobei allerdings die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen sind (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, NVwZ 2005, 927-929). - BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Auszug aus SG Wiesbaden, 21.10.2019 - S 29 SO 133/19
Ziel der Leistungen ist gemäß § 53 Abs. 4 S.1 SGB XII i. V. m § 55 Abs. 1 SGB IX einerseits, den Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung von (Teil-)Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgegrenzt sind, den Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen, andererseits aber auch den Personen, die in die Gesellschaft integriert sind, die Teilhabe zu sichern, wenn sich abzeichnet, dass sie von gesellschaftlichen Ereignissen und Bezügen abgeschnitten werden (BSG, Urteil vom 19. Mai 2009, Az.: B 8 SO 32/07 R). - LSG Sachsen-Anhalt, 13.03.2013 - L 5 AS 107/13
Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes zur Bewilligung von Leistungen der …
Auszug aus SG Wiesbaden, 21.10.2019 - S 29 SO 133/19
Für die Glaubhaftmachung genügt es, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund überwiegend wahrscheinlich sind (vgl. BSG, Beschluss vom 08.08.2001, Az.: B 9 V 23/01 B), wenn also mehr für als gegen die Richtigkeit der Angaben spricht (vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.03.2013, Az.: L 5 AS 107/13 B ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2017 - L 4 KR 65/17
Kostentragung für eine Schulbegleitung während der Fahrten von der Wohnstätte zur …
Auszug aus SG Wiesbaden, 21.10.2019 - S 29 SO 133/19
Sonst könnte der Leistungszweck der §§ 53, 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII i. V. m. §§ 12 Eingliederungshilfeverordnung (EinglHVO) nicht erreicht werden, nämlich die Gewährung einer allgemeinen Schulbildung als Grundbedürfnis des Menschen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.03.2017, Az.: L 4 KR 65/17 B ER). - LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 29/18
Erforderlichkeit von Fahrtkosten bei Maßnahmen der Eingliederungshilfe
Auszug aus SG Wiesbaden, 21.10.2019 - S 29 SO 133/19
Bei der Prüfung der Erforderlichkeit gelten folgende Grundsätze: Durchzuführen ist eine Prüfung der Erforderlichkeit in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Falles (konkrete Erforderlichkeit, vgl. LSG Bayern, Urteil vom 12.07.2018, Az.: L 18 SO 29/18). - BSG, 13.06.2006 - B 8 KN 4/04 KR R
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - gezielte Bewegungsübungen keine …
Auszug aus SG Wiesbaden, 21.10.2019 - S 29 SO 133/19
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gehören zur Behandlungspflege alle Pflegemaßnahmen, die durch bestimmte Erkrankungen erforderlich werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden (BSG, Urteil vom 13. Juni 2006, Az.: B 8 KN 4/04 KR R).