Rechtsprechung
SG Wiesbaden, 22.02.2019 - S 18 KR 126/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 22.02.2019 - S 18 KR 126/18
- LSG Hessen, 21.01.2021 - L 8 KR 173/19
- BSG, 04.01.2022 - B 1 KR 24/21 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 6/12 R
Krankenversicherung - Geltendmachung einer weiteren Vergütung des …
Auszug aus SG Wiesbaden, 22.02.2019 - S 18 KR 126/18
Erteilt ein Krankenhaus einer Krankenkasse vorbehaltlos eine plausible Schlussrechnung für die Behandlung eines Versicherten, ist eine Forderung weiterer Vergütung bis zum Ablauf des folgenden vollen Kalenderjahrs nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts regelmäßig nicht verwirkt (BSG, Urteil vom 05.07.2016 - B 1 KR 40/15 R; Bestätigung von BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 6/12 R). - BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R
Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der …
Auszug aus SG Wiesbaden, 22.02.2019 - S 18 KR 126/18
Die Klage ist als Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig, denn bei einer auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gerichteten Klage eines Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse handelt es sich um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSGE 90, 1 ff.). - BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 18/16 R
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Überprüfungsrecht der Krankenkassen …
Auszug aus SG Wiesbaden, 22.02.2019 - S 18 KR 126/18
Die Prüfverfahrensvereinbarung betrifft nicht die Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit i. S. d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 25.10.2016 - B 1 KR 18/16 R).
- LSG Rheinland-Pfalz, 13.08.2018 - L 5 KR 155/18
Krankenversicherung - Rechnungskorrektur durch einen Krankenhausträger nach einer …
Auszug aus SG Wiesbaden, 22.02.2019 - S 18 KR 126/18
Dementsprechend steht auch § 7 Abs. 5 PrüfvV, der auch nach seinem Wortlaut allein die Korrektur oder die Ergänzung von Datensätzen i. S. d. § 301 SGB V während der Prüfung durch den MDK regelt, einer späteren Korrektur der Schlussrechnung nicht entgegen (im Ergebnis: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2018 - L 5 KR 155/18 NZB). - BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 40/15 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Erteilung einer plausiblen Schlussrechnung an …
Auszug aus SG Wiesbaden, 22.02.2019 - S 18 KR 126/18
Erteilt ein Krankenhaus einer Krankenkasse vorbehaltlos eine plausible Schlussrechnung für die Behandlung eines Versicherten, ist eine Forderung weiterer Vergütung bis zum Ablauf des folgenden vollen Kalenderjahrs nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts regelmäßig nicht verwirkt (BSG, Urteil vom 05.07.2016 - B 1 KR 40/15 R; Bestätigung von BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 6/12 R). - BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 39/17 R
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung
Auszug aus SG Wiesbaden, 22.02.2019 - S 18 KR 126/18
Wenn Rechnungsposten von (normen)vertraglichen Vereinbarungen zahlenförmigen Inhalts mit abhängen und beide Beteiligte insoweit eine besondere professionelle Kompetenz aufweisen, bedarf es keiner weiteren Ermittlungen, wenn die Berechnungsergebnisse keinem Streit zwischen den Beteiligten ausgesetzt sind und sonstige konkrete Umstände keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Berechnung ergeben (BSG, Urteil vom 19.06.2018 - B 1 KR 39/17 R m.w.N.).