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SG Wiesbaden, 28.10.2013 - S 2 KR 151/11 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Endes einer Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten bei Eigenkündigung des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Erreichens des 30. Lebensjahres
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 28.10.2013 - S 2 KR 151/11
- LSG Hessen, 19.11.2015 - L 8 KR 365/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- SG Berlin, 17.01.2013 - S 72 KR 502/11
Krankenversicherung der Studenten - Ende der Versicherungspflicht bei …
Auszug aus SG Wiesbaden, 28.10.2013 - S 2 KR 151/11
Dies macht deutlich, dass der Gesetzgeber nicht davon ausgeht, dass die Regelung des § 190 Abs. 9 SGB V nur für die Fälle der Möglichkeit der Fortsetzung der Versicherungspflicht gelten sollen, sondern das alle Fälle der Beendigung der Mitgliedschaft beim Auslaufen der Versicherungspflicht durch § 190 Abs. 9 SGB V erfasst werden, so dass diese Regelung nicht nur nach ihrem Wortlaut, sondern auch nach den Intentionen des Gesetzgebers auch auf die Fälle des Endes der Mitgliedschaft beim Wegfall der Versicherungspflicht durch Überschreiten des 30. Lebensalters oder des 14. Fachsemesters anzuwenden ist (vgl. auch SG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2013, S 72 KR 502/11, Juris, Rn. 20).