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   SG Wiesbaden, 30.04.2014 - S 30 SO 47/12   

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https://dejure.org/2014,11209
SG Wiesbaden, 30.04.2014 - S 30 SO 47/12 (https://dejure.org/2014,11209)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 30.04.2014 - S 30 SO 47/12 (https://dejure.org/2014,11209)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 30. April 2014 - S 30 SO 47/12 (https://dejure.org/2014,11209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Mehrbedarf bei Nachweis der Feststellung des Merkzeichens G - keine rückwirkende Leistungserbringung - Kenntnis des Sozialhilfeträgers von den Leistungsvoraussetzungen - Berücksichtigung erst ab Vorlage des Nachweises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises für den Mehrbedarf

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mehrbedarf für Schwerbehinderte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mehrbedarf für Schwerbehinderte kann erst ab Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen "G" gewährt werden - Begründung im Versorgungsamtsbescheid für Zuerkennung des Mehrbedarfs nicht ausreichend

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus SG Wiesbaden, 30.04.2014 - S 30 SO 47/12
    Zur Begründung wird darin ausgeführt, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den pauschalierten Mehrbedarf nicht vor Ausstellung des entsprechenden Schwerbehindertenausweises eintreten könnten und verwies insoweit auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 10.11.2011; Az.: B 8 SO 12/10 R).

    In diesem Zusammenhang weist die Beklagte zurecht auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 10.11.2011 (Urteil; B 8 SO 12/10 R) hin, wonach der Gesetzgeber hier nicht auf das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Feststellungen des Nachteilsausgleichs "G" anknüpfte, sondern an die Vorlage des entsprechenden Ausweises, um so der Verwaltungspraktibilität und der Verwaltungsvereinfachung zu dienen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - L 20 SO 426/12
    Auch wenn das Bundessozialgericht dies seinerzeit ausdrücklich offen gelassen hat (Rn. 22), ist für die seit dem 07.12.2006 geltende Fassung des § 30 Abs. 1 SGB XII am von ihm für die zuvor geltende Normfassung gefundenen Auslegungsergebnis festzuhalten (hierzu bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 07.10.2014 - L 20 SO 163/14 (PKH) sowie LSG NRW, Beschluss vom 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B Rn. 17 bis 19; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2013 - L 2 SO 404/13 Rn. 29 bis 35; SG Wiesbaden, Urteil vom 30.04.2014 - S 30 SO 47/12 Rn. 22 bis 27 mit im Ergebnis wohl zustimmender Anmerkung Dau in jurisPR-SozR 14/2014 Anm. 4; Coseriu in Kommentar zum Sozialrecht, 3. Auflage 2013, § 30 SGB XII Rn. 3; Dauber in Mergler/Zink, SGB XII, Stand: 25. Lfg.
  • SG Hamburg, 10.07.2015 - S 22 AS 684/10
    (ebenso Simon, in: Coseriu/Eicher, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 30 Rn. 46; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 18.09.2013, L 2 SO 404/13; SG Wiesbaden, Urt. v. 30.04.2014, S 30 SO 47/12).
  • SG Mannheim, 07.11.2017 - S 9 SO 2622/17

    Rückwirkende Bewilligung eines Mehrbedarfszuschlags bei Merkzeichen G im Rahmen

    Nach Auffassung des Gerichts ist es daher geboten, insoweit im Rahmen des auf § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X beruhenden Überprüfungsverfahrens eine Korrektur der bestandskräftigen Bewilligungsbescheide vorzunehmen und dem Kläger diesen Mehrbedarf grundsätzlich rückwirkend zu gewähren (wie hier: SG Karlsruhe, Urteil vom 30.1.2014 - S 1 SO 3002/13 und SG Freiburg, Urteil vom 6.12.2012 - S 6 SO 24/10; anderer Auffassung wohl: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.5.2014 - L 9 SO 55/14 B, SG Wiesbaden, Urteil vom 30.4.2014 - S 30 SO 47/12, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.9.2013 - L 2 SO 404/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2019 - L 8 SO 281/18
    Das LSG Berlin-Brandenburg stellt in seiner PKH-Entscheidung vom 15. November 2018 (- L 18 AS 2067/18 B PKH - juris Rn. 4) ebenso wie das LSG Nordrhein-Westfahlen (- L 20 SO 426/12 - juris Rn. 51) und das SG Wiesbaden (- S 30 SO 47/12 - juris Rn. 22) auf die Vorlage des Feststellungsbescheids ab, während das SG Freiburg (- S 6 SO 24/10 - juris Rn. 18) eine Kenntnis des Sozialhilfeträgers nicht für erforderlich hält.
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