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   SG Aachen, 06.02.2018 - S 13 KR 262/17   

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SG Aachen, 06.02.2018 - S 13 KR 262/17 (https://dejure.org/2018,2378)
SG Aachen, Entscheidung vom 06.02.2018 - S 13 KR 262/17 (https://dejure.org/2018,2378)
SG Aachen, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - S 13 KR 262/17 (https://dejure.org/2018,2378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Vergütungsanspruchs des Krankenhauses trotz Operation durch "falschen Arzt"

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Trotz Operation durch "falschen Arzt" hat das Krankenhaus einen Vergütungsanspruch

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Falscher Arzt" operierte im Krankenhaus - Die Klinik muss den Krankenkassen trotzdem nicht das Honorar zurückzahlen

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Kassen müssen auch für OP durch falschen Arzt zahlen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Falscher Arzt: Krankenkasse muss zahlen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 19.02.2018)

    Klinik behält Vergütung eines Fake-Doktors

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Krankenkasse bekommt Geld für falschen Arzt nicht zurück

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 57 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Vergütungsanspruch/Fälligkeit | Vergütungsanspruch des Krankenhauses trotz Operation durch "falschen Arzt"

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • AG Düren, 12.07.2016 - 13 Ls 29/16
    Auszug aus SG Aachen, 06.02.2018 - S 13 KR 262/17
    Aufgrund dieser Eingriffe verurteilte ihn das Amtsgericht Düren durch rechtskräftiges Urteil vom 12.07.2016 (13 Ls - 401 Js 552/15 - 29/16) wegen Körperverletzung in 336 Fällen, die in den Urteilsgründen im Einzelnen nummeriert aufgelistet und beschrieben sind, darüber hinaus wegen Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

    Damit in Einklang stehen deshalb sowohl der zwischen der Beklagten und SP vor dem Arbeitsgericht Aachen (5 Ca 4152/15 d) geschlossen Vergleich vom 07.06.2016, durch den SP zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Arbeitsverhältnisse zur Zahlung von 45.000,00 EUR an die Beklagte verpflichtet wurde, als auch das Urteil des Amtsgericht Düren vom 12.07.2016 (13 Ls - 401 Js 552/15 - 29/16), durch das SP wegen Körperverletzung in 336 Fällen sowie wegen Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt wurde, als auch - ganz allgemein - die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach ein in eigener Praxis tätiger Arzt, der sich seine Approbation oder Kassenarztzulassung erschlichen hat, zur Erstattung des ihm persönlich gezahlten vertragsärztlichen Honorars verpflichtet ist (Vgl. BSG, Urteile vom 13.11.1974 - 6 RKa 39/73, vom 22.03.1984 - 6 RKa 28/82 - und vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R).

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 7/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - kein Einwand unzulässiger Rechtsausübung

    Auszug aus SG Aachen, 06.02.2018 - S 13 KR 262/17
    Der Anspruch einer Krankenkasse auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung unterliegt einer vierjährigen Verjährung (st. Rspr.; vgl. BSG, Urteil vom 21.04.2015 - B 1 KR 7/15 R - m.w.N.).
  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 3/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnung - Fallsplitting

    Auszug aus SG Aachen, 06.02.2018 - S 13 KR 262/17
    Bei in solcher Weise unwirtschaftlicher Gestaltung erforderlicher Krankenhausbehandlung ist es nicht geboten, zu einem völligen Vergütungsausschluss zu gelangen (BSG, Urteile vom 01.07.2014 - B 1 KR 2/15 R - und vom 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R und B 1 KR 3/15 R).
  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R

    Vergütung einer stationären Behandlung - Krankenhaus trägt das Risiko der

    Auszug aus SG Aachen, 06.02.2018 - S 13 KR 262/17
    Bei in solcher Weise unwirtschaftlicher Gestaltung erforderlicher Krankenhausbehandlung ist es nicht geboten, zu einem völligen Vergütungsausschluss zu gelangen (BSG, Urteile vom 01.07.2014 - B 1 KR 2/15 R - und vom 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R und B 1 KR 3/15 R).
  • BSG, 22.03.1984 - 6 RKa 28/82
    Auszug aus SG Aachen, 06.02.2018 - S 13 KR 262/17
    Damit in Einklang stehen deshalb sowohl der zwischen der Beklagten und SP vor dem Arbeitsgericht Aachen (5 Ca 4152/15 d) geschlossen Vergleich vom 07.06.2016, durch den SP zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Arbeitsverhältnisse zur Zahlung von 45.000,00 EUR an die Beklagte verpflichtet wurde, als auch das Urteil des Amtsgericht Düren vom 12.07.2016 (13 Ls - 401 Js 552/15 - 29/16), durch das SP wegen Körperverletzung in 336 Fällen sowie wegen Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt wurde, als auch - ganz allgemein - die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach ein in eigener Praxis tätiger Arzt, der sich seine Approbation oder Kassenarztzulassung erschlichen hat, zur Erstattung des ihm persönlich gezahlten vertragsärztlichen Honorars verpflichtet ist (Vgl. BSG, Urteile vom 13.11.1974 - 6 RKa 39/73, vom 22.03.1984 - 6 RKa 28/82 - und vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R).
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus SG Aachen, 06.02.2018 - S 13 KR 262/17
    Damit in Einklang stehen deshalb sowohl der zwischen der Beklagten und SP vor dem Arbeitsgericht Aachen (5 Ca 4152/15 d) geschlossen Vergleich vom 07.06.2016, durch den SP zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Arbeitsverhältnisse zur Zahlung von 45.000,00 EUR an die Beklagte verpflichtet wurde, als auch das Urteil des Amtsgericht Düren vom 12.07.2016 (13 Ls - 401 Js 552/15 - 29/16), durch das SP wegen Körperverletzung in 336 Fällen sowie wegen Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt wurde, als auch - ganz allgemein - die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach ein in eigener Praxis tätiger Arzt, der sich seine Approbation oder Kassenarztzulassung erschlichen hat, zur Erstattung des ihm persönlich gezahlten vertragsärztlichen Honorars verpflichtet ist (Vgl. BSG, Urteile vom 13.11.1974 - 6 RKa 39/73, vom 22.03.1984 - 6 RKa 28/82 - und vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R).
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus SG Aachen, 06.02.2018 - S 13 KR 262/17
    Da es sich bei diesen Vorschriften um solche des öffentlichen Rechts handelt, können auch die hierauf beruhenden Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern nur öffentlich-rechtlicher Natur sein (BSG, Urteil vom 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R).
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76

    Zur Zulässigkeit eines Rückforderungsvorbehaltes bei der Bewilligung von

    Auszug aus SG Aachen, 06.02.2018 - S 13 KR 262/17
    Dies gilt namentlich für die Nichtanwendbarkeit der bereicherungsrechtlichen Vorschriften, denen öffentlich-rechtliche Wertungszusammenhänge entgegenstehen (vgl zB zur Nichtanwendbarkeit des § 818 Abs. 3 BGB bei der Rückforderung von Berufsausbildungsbeihilfe wegen des Vorrangs von § 152 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz a.F.: BSG, Urteil vom 06.10.1977 - 7 Rar 55/76 = BSGE 45, 38, 46 f.).
  • BSG, 30.01.1962 - 2 RU 219/59

    Anspruch einer Versorgungsverwaltung gegen den Träger einer Unfallversicherung

    Auszug aus SG Aachen, 06.02.2018 - S 13 KR 262/17
    Der im öffentlichen Recht auch ohne ausdrückliche Normierung seit langem anerkannte öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch (vgl. bereits BSG, Urteil vom 30.01.1962 - 2 RU 219/59 = BSGE 16, 151, 156 m.w.N zur älteren Rspr. und Literatur) ist aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung herzuleiten (BSG, Urteil vom 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R = BSGE 102, 10).
  • BSG, 13.11.1974 - 6 RKa 39/73
    Auszug aus SG Aachen, 06.02.2018 - S 13 KR 262/17
    Damit in Einklang stehen deshalb sowohl der zwischen der Beklagten und SP vor dem Arbeitsgericht Aachen (5 Ca 4152/15 d) geschlossen Vergleich vom 07.06.2016, durch den SP zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Arbeitsverhältnisse zur Zahlung von 45.000,00 EUR an die Beklagte verpflichtet wurde, als auch das Urteil des Amtsgericht Düren vom 12.07.2016 (13 Ls - 401 Js 552/15 - 29/16), durch das SP wegen Körperverletzung in 336 Fällen sowie wegen Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt wurde, als auch - ganz allgemein - die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach ein in eigener Praxis tätiger Arzt, der sich seine Approbation oder Kassenarztzulassung erschlichen hat, zur Erstattung des ihm persönlich gezahlten vertragsärztlichen Honorars verpflichtet ist (Vgl. BSG, Urteile vom 13.11.1974 - 6 RKa 39/73, vom 22.03.1984 - 6 RKa 28/82 - und vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2022 - L 16/4 KR 506/19

    Medizinisch Leistungen waren von der Krankenkasse auch zu vergüten, obwohl

    Das SG T. habe in einem rechtlich vergleichbaren Fall einen Rückforderungsanspruch verneint, in dem ein Beschäftigter für das Krankenhaus als Arzt tätig gewesen sei, der die Approbation unter Vorlage gefälschter Urkunden erschlichen, tatsächlich aber schon die ärztliche Prüfung nicht abgelegt habe ( Urteil vom 6. Februar 2018 - S 13 KR 262/17 ).

    Insofern besteht gerade keine rechtliche Vergleichbarkeit mit den vom SG T. ( Urteil vom 6. Februar 2018 - S 13 KR 262/17 ) und LSG U. ( Urteil vom 17. Dezember 2020 - L 16 KR 128/18 ) entschiedenen Fällen, in denen die den stationären Behandlungen zugrundeliegenden Operationen von einer zu Unrecht als Arzt approbierten Person durchgeführt worden waren.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2022 - 4 KR 506/19

    Rückforderung der Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung; Übermittlung

    Das SG T. habe in einem rechtlich vergleichbaren Fall einen Rückforderungsanspruch verneint, in dem ein Beschäftigter für das Krankenhaus als Arzt tätig gewesen sei, der die Approbation unter Vorlage gefälschter Urkunden erschlichen, tatsächlich aber schon die ärztliche Prüfung nicht abgelegt habe ( Urteil vom 6. Februar 2018 - S 13 KR 262/17 ).

    Insofern besteht gerade keine rechtliche Vergleichbarkeit mit den vom SG T. ( Urteil vom 6. Februar 2018 - S 13 KR 262/17 ) und LSG U. ( Urteil vom 17. Dezember 2020 - L 16 KR 128/18 ) entschiedenen Fällen, in denen die den stationären Behandlungen zugrundeliegenden Operationen von einer zu Unrecht als Arzt approbierten Person durchgeführt worden waren.

  • SG Aachen, 06.02.2018 - S 13 KR 466/16

    Vergütungsanspruchs des Krankenhauses trotz Operation durch "falschen Arzt"

    SG Aachen Urteil vom 06.02.2018 - S 13 KR 262/17 - nicht rechtskräftig.
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