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SG Aachen, 08.12.2006 - S 8 AS 48/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Anspruchs eines Empfängers von Arbeitslosengeld II auf Preisgabe des Namens eines Behördeninformanten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hat der wegen Leistungsmissbrauchs Angezeigte Anspruch auf Namensnennung des Anzeigenden? - Schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 55/86
Verwaltungshandlung - Revision - Berufung
Auszug aus SG Aachen, 08.12.2006 - S 8 AS 48/06
Der Zulässigkeit der Klage steht auch nicht entgegen, dass analog § 44 a VwGO auch im sozialgerichtlichen Verfahren Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden können (so BSG, Urteil vom 14.12.1988 - 9/4 b RV 55/86 = SozR 1500 § 144 Nr. 39). - BGH, 12.02.1969 - VIII ZR 22/67
Pfandrecht am Pächterinventar
Auszug aus SG Aachen, 08.12.2006 - S 8 AS 48/06
Auch aus der Entscheidung des BVerwG vom 25.02.1969 - I C 65/67 - = NJW 1969, 1113 ff. ergibt sich nichts anderes. - BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des …
Auszug aus SG Aachen, 08.12.2006 - S 8 AS 48/06
Das Geheimhaltungsinteresse eines Behördeninformanten überwiegt dann das Informationsinteresse des Leistungsempfängers, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Informant wider besseren Wissens oder leichtfertig falsche Behauptungen aufgestellt hat (BVerwG, Urteil vom 04.09.2003 - 5 c 48/02 - = NJW 2004, 1543). - BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67
Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift - …
Auszug aus SG Aachen, 08.12.2006 - S 8 AS 48/06
Auch aus der Entscheidung des BVerwG vom 25.02.1969 - I C 65/67 - = NJW 1969, 1113 ff. ergibt sich nichts anderes.