Rechtsprechung
   SG Aachen, 09.01.2007 - S 11 AS 96/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21147
SG Aachen, 09.01.2007 - S 11 AS 96/06 (https://dejure.org/2007,21147)
SG Aachen, Entscheidung vom 09.01.2007 - S 11 AS 96/06 (https://dejure.org/2007,21147)
SG Aachen, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - S 11 AS 96/06 (https://dejure.org/2007,21147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,21147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf einmalige Beihilfe für die Anschaffung eines Schreibtisches für ein schulpflichtiges Kind; Umfang der Gegenstände einer Erstausstattung; Beachtung des Abstandsgebots gegenüber den Lebensverhältnissen der Bezieher niedriger Erwerbseinkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schülerschreibtisch als Erstausstattung der Wohnung (Hartz IV)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Dresden, 29.05.2006 - S 23 AS 802/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, abweichende Erbringung von Leistungen bei

    Auszug aus SG Aachen, 09.01.2007 - S 11 AS 96/06
    Die Anschaffung eines eigenen Schreibtisches für ein schulpflichtiges Kind ist keine Erstausstattung i.S.d. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II. Zur Erstausstattung gehören sämtliche Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind (SG Dresden, Beschluss vom 29.05.2006, S 23 AS 802/06 ER; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2005, L 3 ER 45/05 AS, Lang in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 23 Rn. 101; Rothkegel in: Gagel, SGB III, § 23 SGB II, Rn. 64).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05

    Arbeitslosengeld II - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft -

    Auszug aus SG Aachen, 09.01.2007 - S 11 AS 96/06
    Zu beachten ist hierbei auch das sog. Abstandsgebot gegenüber den Lebensverhältnissen der Bezieher niedriger Erwerbseinkommen (zu dessen Geltung im SGB II etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.05.2006, L 10 AS 1093/05).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.07.2005 - L 3 ER 45/05

    Arbeitslosengeld II umfasst auch Kinderbett und Kinderwagen

    Auszug aus SG Aachen, 09.01.2007 - S 11 AS 96/06
    Die Anschaffung eines eigenen Schreibtisches für ein schulpflichtiges Kind ist keine Erstausstattung i.S.d. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II. Zur Erstausstattung gehören sämtliche Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind (SG Dresden, Beschluss vom 29.05.2006, S 23 AS 802/06 ER; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2005, L 3 ER 45/05 AS, Lang in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 23 Rn. 101; Rothkegel in: Gagel, SGB III, § 23 SGB II, Rn. 64).
  • LSG Bayern, 13.03.2008 - L 11 AS 288/07

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Aufenthalt in einem Hotel i.R.d.

    Die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückgewiesen worden (Beschluss des Senates vom 25.07.2006 -L 11 AS 96/06 NZB-).

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Akten der Beklagten, die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz sowie die Akten des SG S 13 AS 348/05 und des BayLSG L 11 AS 96/06 NZB hingewiesen.

    Zwar war der Bescheid vom 13.07.2005 - wie dem Kläger sowohl im Widerspruchsbescheid vom 18.07.2005 als auch im Rahmen des Beschlusses des Senates vom 25.07.2006 im Verfahren L 11 AS 96/06 NZB mitgeteilt worden war - Gegenstand des gegen den Bescheid vom 09.06.2005 (Zeitraum 01.05.2005 bis 31.10.2005) durchgeführten Widerspruchsverfahrens geworden (§ 86 SGG).

    Über diesen Bescheid ist damit bereits durch den Widerspruchsbescheid vom 18.07.2005 und das daran anschließende sozialgerichtliche Verfahren S 13 AS 348/06 und L 11 AS 96/06 NZB abschließend entschieden worden.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2012 - L 12 AS 639/12

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - keine Übernahme

    Insoweit sind die weiteren vom Bevollmächtigten des Klägers genannten Beispiele wie Schülerschreibtisch und Stuhl oder Kleiderschrank mit der hier vorliegenden Konstellation des Austausches eines Bettes nicht unmittelbar zu vergleichen, denn etwa bei einem Schülerschreibtisch entsteht - sofern überhaupt ein Bedarf angenommen wird (vgl. hierzu einerseits SG Berlin, Urteil vom 15. Februar 2012 - S 174 AS 28285/11 - Juris; andererseits SG Aachen, Urteil vom 9. Januar 2007 - S 11 AS 96/06 - Juris) dieser jedenfalls erstmalig mit der Einschulung neu.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2021 - L 7 AS 587/21

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 15.02.2012 (S 174 AS 28285/11) einen Anspruch auf einen eigenen Schülerschreibtisch lediglich für den Fall bejaht hat, dass "in der Wohnung kein anderer Platz zur Verfügung steht" (vgl. in diesem Zusammenhang auch (SG Aachen Urteil vom 09.01.2007 - S 11 AS 96/06).
  • LSG Bayern, 03.12.2009 - L 11 AS 622/09

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

    Das hiergegen durchgeführte Klageverfahren endete mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bayer. Landessozialgericht mit Beschluss vom 25.07.2006 (L 11 AS 96/06 NZB), wobei der Bescheid vom 13.07.2005 als Gegenstand des Rechtsstreites angesehen worden war.
  • SG Nürnberg, 04.07.2007 - S 8 AS 402/06
    Die Beschwerde des Klägers wurde mit Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 25.07.2006 (L 11 AS 96/06 NZB) zurückgewiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 13 AS 277/10
    Der Anspruch ergibt sich nicht aus § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II. Ein Anspruch auf Erstausstattung umfasst nicht den Anspruch auf einen eigenen Schreibtisch für jedes schulpflichtige Kind (vgl. SG Aachen Urteil vom 09.01.2007 - S 11 AS 96/06 - SG Duisburg Beschluss vom 26.05.2010 - S 27 AS 1571/10 ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht