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   SG Aachen, 11.03.2010 - S 2 KR 7/09   

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https://dejure.org/2010,12845
SG Aachen, 11.03.2010 - S 2 KR 7/09 (https://dejure.org/2010,12845)
SG Aachen, Entscheidung vom 11.03.2010 - S 2 KR 7/09 (https://dejure.org/2010,12845)
SG Aachen, Entscheidung vom 11. März 2010 - S 2 KR 7/09 (https://dejure.org/2010,12845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines unter Multipler Sklerose Leidenden gegenüber einer Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für das Arzneitmittel Vigil(R) mit einhergehender Fatigue-Symptomatik; Voraussetzungen für eine Versorgung nach dem "Off-label-use" für eine Behandlung von Multipler ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • SG Düsseldorf, 24.07.2008 - S 8 KR 104/07
    Auszug aus SG Aachen, 11.03.2010 - S 2 KR 7/09
    Zur Begründung verwies sie auf das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.07.2008, S 8 KR 104/07 und legte eine neuropsychiatrische Bescheinigung des Herrn L. vor.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (a.A. Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2008, S 8 KR 104/07 - nicht rechtskräftig).

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus SG Aachen, 11.03.2010 - S 2 KR 7/09
    Solches ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts selbst bei einer bestehenden MS in sekundär-progredienter Verlaufsform in schweren Krankheitsfällen nicht anzunehmen (Bundessozialgericht, Urteil vom 27.03.2007, B 1 KR 17/06 R - Multiple Sklerose; a.A. Sozialgericht Düsseldorf, a.a.O.).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus SG Aachen, 11.03.2010 - S 2 KR 7/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind nämlich insoweit an das Krankheitskriterium strengere Voraussetzungen gestellt, als sie mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des "Off-label-use" formuliert sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14.12.2006, B 1 KR 12/06 R - Idebenone).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus SG Aachen, 11.03.2010 - S 2 KR 7/09
    Das kann aber ersichtlich nicht ausreichen, das Leistungsrecht des SGB V und die dazu ergangenen untergesetzlichen Regelungen nicht mehr als maßgebenden rechtlichen Maßstab für die Leistungsansprüche der Versicherten anzusehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26.09.2006, B 1 KR 3/06 R - Neuropsychologische Therapie).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus SG Aachen, 11.03.2010 - S 2 KR 7/09
    Die verfassungskonforme Auslegung setzt jedoch u.a. voraus, dass eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 04.04.2006, B 1 KR 7/05 R = BSGE 96, 170 - Tomudex) oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Erkrankung vorliegt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil 04.04.2006, B 1 KR - D-Ribose).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus SG Aachen, 11.03.2010 - S 2 KR 7/09
    Dies kann angenommen werden, wenn entweder (a) die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt worden ist und Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht worden sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen oder (b) außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht worden sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und aufgrund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (Bundessozialgericht, Urteil vom 19.03.2002, B 1 KR 37/00 R = BSGE 89, 184 [192] - restless legs).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus SG Aachen, 11.03.2010 - S 2 KR 7/09
    Es handelt sich bei dem Fatigue-Syndrom bei MS aber auch nicht um einen sogenannten Seltenheitsfall einer Krankheit, die weltweit nur extrem selten auftritt, die deshalb im nationalen wie im internationalen Rahmen weder systematisch erforscht noch systematisch behandelt werden kann und bei der somit für den Wirksamkeitsnachweis positive Forschungsergebnisse bzw einem bestimmten Standard entsprechende wissenschaftliche Fachveröffentlichungen nicht verlangt werden können (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2004, B 1 KR 27/02 R = BSGE 93, 236- Visudyne).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R

    Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines

    Auszug aus SG Aachen, 11.03.2010 - S 2 KR 7/09
    Arzneimittel sind mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB V) nicht von der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach §§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst, wenn ihnen die erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 28.02.2008, B 1 KR 15/07 R, m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 23.01.2014 - L 1 KR 60/10

    Krankenversicherungsrecht; Verordnungsfähigkeit eines zugelassenen Arzneimittels

    Diese Studien sind von unterschiedlicher Qualität und von unterschiedlicher Aussagekraft (vgl. die Aufstellung vom SG Aachen, Urteil vom 11.03.2010 - S 2 KR 7/09, Rn. 20 und die Ausführungen in dem die Berufung begründenden MDK-Gutachten vom 29.07.2010, Bl. 150ff GA und dem MDK-Gutachten vom 19.09.2006, Bl. 51ff VA).
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