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   SG Aachen, 11.05.2004 - S 1 U 95/03   

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https://dejure.org/2004,15664
SG Aachen, 11.05.2004 - S 1 U 95/03 (https://dejure.org/2004,15664)
SG Aachen, Entscheidung vom 11.05.2004 - S 1 U 95/03 (https://dejure.org/2004,15664)
SG Aachen, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - S 1 U 95/03 (https://dejure.org/2004,15664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entschädigung wegen eines Arbeitsunfalls; Anaphylaktischer Schock mit Hirnschaden während eines Geschäftsessens; Allergische Reaktion gegen Nüsse bei der Nahrungsaufnahme; Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls; Zusammenhang zwischen Nahrungsaufnahme und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Aachen, 11.05.2004 - S 1 U 95/03
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, in dem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; BSGE 61, 127, 128).

    Ist die Frage zu beantworten, ob eine versicherte Tätigkeit für einen bestimmten Unfall im Sinne der Kausalitätslehre in der gesetzlichen Unfallversicherung ursächlich geworden ist, so muss aufgrund der für den konkreten Unfall sicher festgestellten (BSGE 61, 127, 130; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 84) Ursachen einer Abwägung vorgenommen werden (vgl. zum ganzen BSGE 12, 247, 253; 48, 224, 226; 61, 127, 128/129; 62, 220).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus SG Aachen, 11.05.2004 - S 1 U 95/03
    Ist die Frage zu beantworten, ob eine versicherte Tätigkeit für einen bestimmten Unfall im Sinne der Kausalitätslehre in der gesetzlichen Unfallversicherung ursächlich geworden ist, so muss aufgrund der für den konkreten Unfall sicher festgestellten (BSGE 61, 127, 130; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 84) Ursachen einer Abwägung vorgenommen werden (vgl. zum ganzen BSGE 12, 247, 253; 48, 224, 226; 61, 127, 128/129; 62, 220).

    Daran fehlt es, wenn die anlagebedingte Erkrankung so schwer war, das heißt die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (BSGE 62, 220, 222 = SozR 2200 § 589 Nr. 10).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus SG Aachen, 11.05.2004 - S 1 U 95/03
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, in dem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; BSGE 61, 127, 128).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus SG Aachen, 11.05.2004 - S 1 U 95/03
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, ( der innere bzw. sachliche Zusammenhang) , die es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nrn. 82 und 97; BSG SozR 3 - 2200 § 548 Nrn. 19 und 26).
  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 34/78

    Beschäftigter - Vollrausch am Arbeitsplatz - Versicherungsschutz des

    Auszug aus SG Aachen, 11.05.2004 - S 1 U 95/03
    Ist die Frage zu beantworten, ob eine versicherte Tätigkeit für einen bestimmten Unfall im Sinne der Kausalitätslehre in der gesetzlichen Unfallversicherung ursächlich geworden ist, so muss aufgrund der für den konkreten Unfall sicher festgestellten (BSGE 61, 127, 130; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 84) Ursachen einer Abwägung vorgenommen werden (vgl. zum ganzen BSGE 12, 247, 253; 48, 224, 226; 61, 127, 128/129; 62, 220).
  • BSG, 29.01.1960 - 2 RU 265/56

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus SG Aachen, 11.05.2004 - S 1 U 95/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist die Einnahme einer Mahlzeit grundsätzlich nicht versichert, weil die Nahrungsaufnahme für jeden Menschen Grundbedürfnis ist und somit betriebliche Belange, etwa das betriebliche Interesse an der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers, regelmäßig zurücktreten (BSGE 11, 267, 268; 12, 247, 249).
  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84

    Berauschend wirkende Medikamente - Fahruntüchtigkeit - Unfallversicherunsgschutz

    Auszug aus SG Aachen, 11.05.2004 - S 1 U 95/03
    Bei der Beurteilung, welche Bedingungen in solchen Fällen als wesentlich und deshalb als Ursache bzw. Mitursache anzusehen sind, handelt es sich um eine Wertentscheidung, bei der die einzelnen Bedingungen unter Berücksichtigung auch des Schutzzweckes der Norm qualitativ gegeneinander abzuwägen sind (vgl. Urteil des BSG vom 27.11.1985 - 2 RU 75/84 -).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96

    Kausalität der Tätigkeit als Feuerwehrmann am Todestag für akuten Herztod -

    Auszug aus SG Aachen, 11.05.2004 - S 1 U 95/03
    Diese allein ursächliche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hat eine Krankheitsanlage z. B. dann, wenn die akuten Erscheinungen zu derselben Zeit auch ohne äußere Einwirkungen auftreten könnten oder auch jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis die Erscheinungen ausgelöst hätte (BSG Urteil vom 18.03.1997 - 2 RU 8/96 -).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus SG Aachen, 11.05.2004 - S 1 U 95/03
    Gehört die versicherte Tätigkeit, die im Unfallzeitpunkt verrichtet wurde, zu diesen besonders nahestehenden wesentlichen Bedingungen, so hat der Versicherte am 08.09.2003 einen Arbeitsunfall erlitten (vgl. hierzu z. B. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75).
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