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   SG Aachen, 13.08.2010 - S 6 (8) U 86/08   

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https://dejure.org/2010,29110
SG Aachen, 13.08.2010 - S 6 (8) U 86/08 (https://dejure.org/2010,29110)
SG Aachen, Entscheidung vom 13.08.2010 - S 6 (8) U 86/08 (https://dejure.org/2010,29110)
SG Aachen, Entscheidung vom 13. August 2010 - S 6 (8) U 86/08 (https://dejure.org/2010,29110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsunfall bei bereits am Unfalltag bestehenden klassischen Zeichen einer sog. Panarthrose des rechten Schultereckgelenks mit Beteiligung des Schultergleitgewebes; Notwendigkeit des Vorliegens eines Zusammenhangs zwischen dem Arbeitsunfall und dem Gesundheitsschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 34/92

    Gewährung von Verletztenrente infolge eines erlittenen Arbeitsunfalls -

    Auszug aus SG Aachen, 13.08.2010 - S 6 (8) U 86/08
    Denn die Entschädigung von Komplikationen oder Gesundheitsschäden als mittelbare Unfallfolgen kommt nur dann in Betracht, wenn die ärztliche Handlungstendenz darauf gerichtet ist, Unfallfolgen zu behandeln und Diagnosen oder Behandlungen in dem Sinne fehlerhaft sind, dass der diagnostische oder therapeutische Eingriff ärztlich nicht indiziert ist und/oder der Gesundheitsschaden auf einen Kunstfehler zurückzuführen ist (vgl. BSG, Urteil vom 05.08.1993, 2 RU 34/92 = juris, Rdnr. 18).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Aachen, 13.08.2010 - S 6 (8) U 86/08
    Der Zusammenhang ist vielmehr unter Berücksichtigung der herrschenden unfallmedizinischen Lehrauffassung, die bei der Beurteilung maßgeblich ist (BSG, Urteil vom 12.11.1986, 9 B RU 76/86 = juris), erst dann gegeben, wenn mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel an einer anderen Verursachung ausscheiden (BSG, Urteil vom 02.02.1978, 8 RU 66/77 = BSGE 45, 285, 286).
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