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   SG Aachen, 13.09.2011 - S 13 KN 70/11 KR   

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https://dejure.org/2011,17179
SG Aachen, 13.09.2011 - S 13 KN 70/11 KR (https://dejure.org/2011,17179)
SG Aachen, Entscheidung vom 13.09.2011 - S 13 KN 70/11 KR (https://dejure.org/2011,17179)
SG Aachen, Entscheidung vom 13. September 2011 - S 13 KN 70/11 KR (https://dejure.org/2011,17179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der Kosten für das Anziehen eines Stützkorsetts kann unter bestimmten Voraussetzungen als Leistung der Behandlungspflege (HKP) eingestuft werden; Einstufung des Ersatzes der Kosten für das Anziehen eines Stützkorsetts unter bestimmten Voraussetzungen als Leistung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung

    Auszug aus SG Aachen, 13.09.2011 - S 13 KN 70/11
    Dies folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz SGB V. Diese Regelung "vollzieht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nach (Entscheidung vom 17. März 2005, Az.: B 3 KR 9/04 R, BSGE 94, 192); eine materielle Rechtsänderung ist damit nicht verbunden.

    Bereits zum 01.01.2007 war - ebenfalls als Reaktion auf die Rechtsprechung - § 37 Abs. 1 Satz 1 um einen zweiten Halbsatz ergänzt worden, der damals lautete: "Der Anspruch umfasst das Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse II auch in Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XII zu berücksichtigen ist." Da dies zu speziell war und andere vergleichbare krankenspezifische Pflegemaßnahmen außen vorließ, hat das BSG Urteil vom 17.03.2005 (B 3 KR 9/04 R) die damalige Regelung in verfassungskonformer Auslegung erweitert, woraufhin der Gesetzgeber die Bestimmung allgemeiner in der aktuell geltenden Fassung formuliert hat.

  • LSG Niedersachsen, 21.06.2000 - L 4 KN 3/98

    Übernahme von Kosten eines Stützmieders durch die Krankenkasse; Zuständigkeit der

    Auszug aus SG Aachen, 13.09.2011 - S 13 KN 70/11
    Soweit das LSG Niedersachsen durch das Urteil vom 21.06.2004 (L 4 KN 3/98 R), auf das sich die Beklagte bezieht, entschieden hat, dass das An- und Ablegen eines Stützkorsetts keine Leistung der Behandlungspflege sei, kann diese Auffassung nach der Entscheidung des BSG vom 17.03.2005 und der Neuregelung in § 37 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz SGB V keinen Bestand mehr haben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2017 - L 16 KR 62/17

    Krankenversicherung; Freistellung von ärztlich verordneten Leistungen für

    Das Sozialgericht (SG) Aachen habe in seiner Entscheidung vom 13. September 2011 (- S 13 KN 70/11 KR -) klargestellt, dass das Anziehen eines Stützkorsetts eine krankheitsspezifische Pflegemaßnahme in Form der Behandlungspflege darstelle.

    Das An- und Ablegen des Stützkorsetts ist eine krankheitsspezifische verrichtungsbezogene Pflegemaßnahme, die im Rahmen der Behandlungssicherungspflege von der beklagten Krankenkasse zu leisten ist ( so in einem Parallelverfahren auch das SG Aachen, Urteil vom 13. September 2011, - S 13 KN 70/11 KR).

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